Hallo, wir haben eine Eigentumswhng gekauft, die nicht von uns selbst bewohnt wird. Kauf war im DEZ16, Mieteinnahmen gab es daher in 2016 noch keine. Kann ich den Kauf oder die Kaufnebenkosten irgendwo in der lux. Steuererklärung absetzen? Finde nicht so recht wo ich das angeben könnte. Vielen Dank!!
Da Du durch die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst, besteht ohnehin eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung in Deutschland, vorausgesetzt das Objekt befindet sich in Deutschland. Aus diesem Grund empfehle ich eine Kopie der Anlage N aus der deutschen Einkommensteuererklärung oder noch besser des Steuerbescheides zu machen und diese der luxemburgischen Steuererklärung anzuhängen sowie die Daten aus dieser in die Luxemburger Steuererklärung zu übertragen. (Vordruck 190 D & 100 D)
Das Büro Z wird diese dann erfahrungsgemäß durchwinken, da zu den Anschaffungskosten grds. auch die Anschaffungsnebenkosten, wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer oder Maklerprovisionen zählen, während z.B. Kosten für die Eintragung einer Grundschuld im Zusammenhang mit der Kaufpreisfinanzierung nicht zu den Anschaffungskosten zählen.
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