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Forum / Steuern und Finanzen

Ehepartner beide Grenzgänger / ESt Erklärung DE / Anlage N-AUS  

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Schaoten
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11 Jahren  ago  

Hallo, ab dem Steuerjahr 2011 soll/muss man als Grenzgaenger in DE wohl die Anlage N-AUS abgeben. Ich bin verheiratet und wir sind beide Grenzgänger - wir haben bislang immer nur eine Est Erklärung in LUX gemacht (da keine sonstigen Einkünfte in DE).

Wer füllt bzw. füllt nicht in derselben Konstellation (Ehepartner beide in LUX) diese Anlage N-AUS? Wie sind eure Erfahrungen. Notwendig ja/nein?

Danke im Voraus für ein paar Rückmeldungen.


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Schaoten
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11 Jahren  ago  

Relevante Ergänzung: Beide haben keinen einzigen Tag in Deutschland gearbeitet.


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info
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11 Jahren  ago  

Die Steuererklärung muss immer gemacht werden da im Steuerrecht das sg Wohnortprinzip gilt.

Von dieser Verpflichtung kann dich nur das Finanzamt befreien, was mit der Einführung von ELSTER jedoch praktisch abgeschafft wurde.

Ein Beispiel für deinen Fall:

Ihr arbeitet beide nur in Luxemburg, aber wer sagt dem deutschen Finanzamt das ihr sonst kein Einkommen habt. Zb Kapitaleinkünfte, Vermietung, Verpachtung usw.

Darum müsst ihr eine Erklärung machen und brav unterschreiben das sonst nichts vorliegt. Das FA ist zufrieden, zumindest brauchen die das ja auch wenn später mal rauskommt das doch etwas war - dann tut die Unterschrift so richtig weh! Aus Versehen/Vergessen wird dann Betrug.


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Schaoten
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11 Jahren  ago  

@Info

Danke schonmal...

Aber da stellen sich gleich die nächsten Fragen. Die Anlage AUS-N verweist ja u.a. in Zeile 50 darauf, diesen Wert in Zeile 21 der Anlage N einzutragen. Muss ich jetzt doch alle Anlagen ausfüllen? Wenn ich nur die Anlage N-AUS ausfülle, dann weiss das dt. Finanzamt ja auch nicht, dass ich keine sonstigen Einkünfte in DE habe - oder?


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wieni
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11 Jahren  ago  

Ich hab gestern mal das Telefon zur Hand genommen und bezüglich dieser Anlage N-AUS das Finanzamt in Merzig angerufen. Wir haben bis dato auch noch nie eine Steuerklärung in DE gemacht, weil diese Änderung anscheinend in Kraft getreten ist, als ich gerade nicht in DE gewohnt habe. Nunja, ich hatte einen sehr redseeligen und freundlichen Finanzbeamten am Telefon, der mir kurz gefasst gesagt hat, dass ich einen netten Brief ans Finanzamt schreiben soll, in welchem ich klar darlege, das wir - kein Einkommen in DE haben, - zu 100% in Lux bei einem Luxemburger Arbeitgeber (!!) und - 0 Tage in DE gearbeitet haben.

--> quasi 0 Euro Einkommen in DE zu versteuern. (Die 5 Euro, die ich in DE auf mein Girokonto Zinsen bekommen habe, darf ich getrost weglassen)

Das ganze sollte ich dann noch mit des Jahresgehaltzusammenfassung (diesen Wisch den man am Ende des Jahres von seinem Arbeitgeber bekommt) versehen. Er meinte, dass man die Erklärung in meinem Fall ja ansonsten quasi für nix macht und der Finanzbeamte auch für nix prüft. Klar!

Normalerweise würde man dann in solchen Fällen ein Schreiben vom Finanzamt zurück bekommen, welches einen quasi von der Steuererklärung befreit, bis sich die Situation ändert. ABER, er meinte, es wäre nicht schlecht, wenn man in diesem Brief seinen guten Willen zeige :tongue:. Es kann natürlich auch sein, dass man dann dennoch eine Erklärung machen muss, wenn man Pech hat, aber man sagte mir, dass sei relativ unwahrscheinlich.

Fazit: Ich werde gar kein Formular ausfüllen, sondern erst mal diesen Brief schreiben.


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Schaoten
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11 Jahren  ago  

@wieni Sehr pragmatischer Ansatz - gefällt mir. So werde ich es auch versuchen. P.S.: Ich werde posten, was dabei herauskommt. Aber das kann ja bei den Finanzämtern durchaus dauern.

Vielen Dank


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Schaoten
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11 Jahren  ago  

So, habe gerade mal beim Trierer Finanzamt angerufen...

In meinem Fall (beide arbeiten in Lux und machen dort die EST Erklärung - keine sonstigen Einkünfte in DE, 19-Tage Regelung greift nicht) ist nach wie vor keine Steuererklärung abzugegeben.

Selbst die Anlage N-AUS (neu seit 2011) ist nur dann auszufüllen, wenn die 19 Tage-Regelung greift....


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11 Jahren  ago  

Waren die in Trier auch so gut und haben dir gesagt das eine rechtsverwertbare Auskunft der Schriftform bedarf?

Ps. N-Aus ist halt nicht nur auszufüllen wegen der 19Tage Regelung.


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Schaoten
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11 Jahren  ago  

mmh - ist natürlich ein "Totschlagargument". Dann werde ich wohl mal um was Schriftliches bitten...


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11 Jahren  ago  

Schau mal auf den Seiten da ganz unten, es geht halt schon ein etwas weiter. In deiner speziellen Situation kann das durchaus stimmen - zB wenn nicht verheiratet oder getrennt veranlagt und dann auch nur wenn kein innländisches oder sonstiges ausländisches Einkommen da ist. Aber so pauschal kann man die Antwort sicher nicht raus geben.

Nur mal als Tip -> Eine Telefonauskunft hilft dir im Streitfall niemals. Denn jeder könnte ja behaupten das er am Telefon mal die Auskunft bekam das man nichts versteuern muss (Hr Hoeneß hätte den Joker dann wohl lange gezogen) und daher muss es immer schriftlich sein. Die Auskunft hat dann noch ein paar Einschränkungen: 1. Sie ist nur gültig wenn dem FA alle Informationen übergeben wurden 2. Sie ist immer zeitlich befristet, idR auf 1 Jahr 3. Sie ist nur gültig wenn sich am Steuertatbestand später nichts ändert

Leider ist die Auskunft aber auch fast immer kostenpflichtig.

Die einzige Möglichkeit es kostenlos zu machen geht über eine Erklärung bei der halt raus kommt das der zu bezahlende Steuerbetrag 0 Euro ist.

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuererklaerung+anlage+n.htm http://www.datev.de/dnlexos/mobile/document.aspx?consumer=webApp&document=1080283

hier Infos zur schriftlichen Anfrage http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/verbindliche-auskunft.htm


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Schaoten
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11 Jahren  ago  

Wow - vielen Dank für die Links...Die Finanztip Seite kann ich noch gar nicht....