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Forum / Steuern und Finanzen

Dringend: Steuerklassenwahl  

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EddieIrvine79
392 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo,

habe eine dringende Frage: Ich bin seit dem 29.12.2008 verheiratet. Ich arbeite in Luxemburg, meine Frau in Deutschland (verbeamtete Lehrerin).

Sie ist schwanger und wird ab Ende April zu Hause sein.

Jetzt geht um die Wahl der Steuerklassen fuer 2009.

Normalerweise wird bei unserer Konstellation ja die Kombination 4/4 genommen. Da sich aber das Elterngeld auf den Nettolohn meiner Frau bezieht, wuerde es sich doch jetzt anbieten, dass sie Klasse 3 nimmt, da dann das Elterngeld hoeher ist.

Liege ich da richtig?

Danke und Gruss, Eddie.


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Germanus
45 Messages

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16 Jahren  ago  

Hallo, theoretisch ja,praktisch kann es am Ende vom Jahr teuer werden. Der gute Mann der mir in Deutschland immer die Lohnsteuererklärung machte, arbeite auf dem Finanzamt.Er hat mir gesagt daß meine Frau besser die Klasse 5 behält,weil sonst am Ende vom Jahr eine dicke Nachzahlung ansteht. Man kann schon Klasse 3 machen,daß kann auch viele Jahre gut gehen,falls aber mal jemand nachkontrolliert,kommt die Nachzahlung,rückwirkend auf mehrere Jahre, die Zahl hab ich nicht mehr im Kopf,glaube aber daß es 5 Jahre sind. Das ist allerdings der Stand von vor 4 Jahren,glaube aber nicht,daß sich da was geändert hat

gruß Gerd


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EddieIrvine79
392 Messages

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16 Jahren  ago  

@Gerd: Die Steuerklasse kann man doch frei waehlen. Illegal ist das bestimmt nicht.

Man muss nur bedenken, dass das Geld, was meine Frau nun netto mehr hat, im naechten Jahr vom Finanzamt zurueckgefordert wird.

Im Gegenzug wird aber das Elterngeld auch ca. 200 EUR hoeher sein, und dieses muss nicht versteuert werden wie ein normales Einkommen.


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VWL
183 Messages

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16 Jahren  ago  

Das Elterngeld fällt aber ebenfalls unter den Progressionsvorbehalt und sollte daher auch bei der Berechnung und Rücklage der Nachzahlung Beachtung finden.


Anonymous
Anonyme

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16 Jahren  ago  

wenn du in L wesentlich mehr verdienst als deine frau in D kann durch eine getrennte veranlagung in D (4/4) eine nachzahlung vermieden werden. Das L einkommen wird dann nicht berücksichtigt


Anonymous
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16 Jahren  ago  

Als Verheirateter (1 arbeitet in Lux, 1 in D) bietet sich also immer 4/4 an?


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dirkangela
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16 Jahren  ago  

Kommt immer auch auf die Höher der Verdienste an, aber bei relativ ähnlichen Verdiensten ist 4/4 auf jeden fall der sicherer Weg um Nachzahlungen in D zu vermeiden


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EddieIrvine79
392 Messages

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16 Jahren  ago  

Hm, aber gehe ich richtig in der Annahme, dass man eigentlich immer mit 3 / 5 besser faehrt, da man die Differenz zum normalen deutschen Nettogehalt gewinnbringend anlegen kann?

Das macht ueber's Jahr gesehen ja auch ein paar Euro aus...

Man darf das Geld halt nur nicht ausgeben :bigsmile:


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mel
17 Messages

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16 Jahren  ago  

In unserer Situation (einer in Lux, einer D, 2 Kinder) haben wir für D eine LSt-Karte mit Klasse 3 und getrennte Veranlagung. Es muss zwar - anders als bei 4/4 - jedes Jahr eine Steuererklärung gemacht werden, die mache ich aber ohnehin (z.B. wegen Handwerkerkosten, Kinderbetreuungskosten ...) und außerdem musste die zuwenig eingehaltene Steuer oft erst nach Prüfung der Steuererklärung gezahlt werden. Das ist mir lieber als der monatliche Abzug vom dt. Gehalt.