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Forum / Steuern und Finanzen

Doppelbesteuerung - auch bei 400 € Job ?  

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Sprinter
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15 Jahren  ago  

Guten Morgen, leider habe ich noch keine Antwort im Forum entdeckt. Deswegen auf diesem Wege meine Frage:

Ein Ehepartner würde arbeiten in Lux. als "Hauptverdiener", der andere hätte einen 400,-€ Job in D. Wird nun das Einkommen des Partners aus L dem in D angerechnet im Sinne des Progressionshaushaltes ? Oder wird in diesem Fall das Einkommen des Partners in L nicht berücksichtigt ?

Ich kenne die nachfolgenden Konstellationen und benötige hierbei keine Erklärung: Partner arbeitet in L , der andere in D ( kein 400,-€ Job) und Beide Partner arbeiten in L.

Über konkrete Antworten freue ich mich und danke im Voraus, Sprinter.


Anonymous
Anonyme

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15 Jahren  ago  

"Ein Ehepartner würde arbeiten in Lux. als "Hauptverdiener", der andere hätte einen 400,-€ Job in D. Wird nun das Einkommen des Partners aus L dem in D angerechnet im Sinne des Progressionshaushaltes ? Oder wird in diesem Fall das Einkommen des Partners in L nicht berücksichtigt ?"

Hallo,

Das ist eine Frage der Veranlagung in D (getrennt oder gemeinsam veranlagt):

Gemeinsame Veranlagung = Gehalt des Partners in L zählt für die Berechnung der Steuerlast für das (gemeinsam) zu versteuernde Einkommen in D Getrennte Veranlagung = Gehalt des Partners in L zählt NICHT für die Berechnung der Steuerlast für das zu versteuernde Einkommen des anderen Partners in D

Die Veranlagung (getrennt/gemeinsam) kann jedes Jahr wieder neu bei der Steuererklärung festgelegt werden. Welche Variante die günstigere ist, hängt natürlich noch von vielen weiteren steuerlichen Faktoren ab und sollte durchgerechnet werden. Die Faustregel lautet: bei stark unterschiedlichen Einkommen ist in der Regel die getrennte Veranlagung günstiger.

Ich würde aber empfehlen, die Frage kurz mit einem/einer Steuerberater/in zu klären.

Gruss

Martin


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Sprinter
11 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo Martin,

vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe nun auf der Finanzamtseite Trier einen interessanten Beitrag entdeckt, der auch eine weitere Lösung meiner Frage darstellt:

(...)" Das Beispiel 6 vom Finanzamt: Ich bin verheiratet und wohne mit meinem Ehepartner in Deutschland. Ich arbeite in Deutschland als geringfügig Beschäftigte (sog. Mini-Job, keine Beschäftigung über Lohn-steuerkarte), mein Arbeitgeber führt für meinen Lohn Pauschalsteuern an die Bundesknapp-schaft ab. Mein Ehepartner arbeitet ausschließlich in Luxemburg (nichtselbständige Beschäf-tigung, kein Mini-Job).

Wo werden unsere Löhne versteuert? Luxemburg hat das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn des in Luxemburg arbeitenden Ehepartners aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und Lu-xemburg. Der Lohn aus der geringfügigen Beschäftigung wird vom Arbeitgeber pauschal in Deutsch-land versteuert.

Müssen wir in Deutschland eine Einkommensteuererklärung abgeben? Erzielen Sie neben Ihrem Arbeitslohn weitere Einkünfte in Deutschland und/oder anderen Staaten, besteht in der Regel die Verpflichtung, in Deutschland eine Einkommensteuererklä-rung abzugeben. Dies ist jedoch abhängig von Art und Höhe Ihrer Einkünfte. Der Lohn aus der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland wird dabei von der Finanzverwaltung nicht berücksichtigt. Erzielen Sie neben Ihren Lohneinkünften keine weiteren Einkünfte, müssen Sie in Deutsch-land keine Einkommensteuererklärung abgeben."(...)

Gruss, Sprinter


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chicka
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15 Jahren  ago  

http://www.diegrenzgaenger.lu/edito-3100-steuerpflicht-in-deutschland-als-grenzganger-update.html[/url]

Müsste auch da drin stehen 🙂