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Forum / Steuern und Finanzen

Diverse steuerliche Fragen zu Bausparvertrag in Luxemburg  

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CaptainHook
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2 Monaten  ago  

Frage 1: Bis wann wird ein Kind in Bezug auf die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten in der Steuererklärung anerkannt, sprich Absetzbarkeit von zusätzlich 672 Euro? Bis kein Kindergeld mehr gezahlt wird, bis zur Volljährigkeit, noch während des Studiums, nur wenn der Wohnsitz bei den Eltern ist, …?

Frage 2: Muss zuerst die Bausparsumme ausgezahlt werden und dann die Handwerkerrechnung kommen oder reicht es, wenn alles in das gleiche Steuerjahr fällt?

Frage 3: Sobald ein Vertrag nach 10 Jahren ohne wohnwirtschaftliche Verwendung ausgezahlt wird, was passiert dann neben der Sperre für zukünftige Verträge mit den anderen, parallel noch laufenden Verträgen? Darf dann auch für bereits abgeschlossene, weiter laufende Bausparverträge nichts mehr von der Steuer abgesetzt werden?

Vielleicht kennt der ein oder andere eine Antwort auf eine der Fragen, denn die Bausparkassen tun sich sehr schwer mit steuerlichen Auskünften. Besten Dank schonmal.


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luxinsider
Luxemburg | Luxemburg | 281 Messages

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2 Monaten  ago  

Frage 2: Kommt wohl ein wenig auf den Sachbearbeiter an. Besser erst Rechnung und dann Auszahlung. Und es muss wirklich 100% des Bausparbetrags verwendet werden. Rechnungen im Folgejahr werden wohl auch noch akzeptiert.

Frage 3: Man verliert dann die steuerlichen Vorteile - für laufende und zukünftige Verträge.


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CaptainHook
636 Messages

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2 Monaten  ago  

Konnte inzwischen ein paar zusätzliche Infos einholen (Danke Luxinsider):

zu 1: Diverse Aussagen a) solange Kindergeld gezahlt wird b) bei Studium bis 25 Jahre

zu2: Ja, kommt wohl wirklich ein bisschen auf den Sachbearbeiter an. ABER es ist genau umgekehrt: Eigentlich erst Auszahlung der Bausparsumme und dann Erstellung der Rechnungen, wobei nach der Auszahlung der Bausparsumme 12 Monate Zeit dafür ist.

zu 3: Ja, sobald ein Vertrag nicht für Wohnzwecke verwendet wurde, können auch andere laufende Verträge nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Sofern diese aber 10 Jahre Laufzeit überschritten haben, keine Nachzahlung. Für Wohnzwecke kann ein Vertrag immer ohne Nachteile bei der Steuer verwendet werden.

 

Wenn jemand insbesondere zur Frage 1 noch genaue Infos hat, wäre die Community sicher dankbar.