Frage 1: Bis wann wird ein Kind in Bezug auf die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten in der Steuererklärung anerkannt, sprich Absetzbarkeit von zusätzlich 672 Euro? Bis kein Kindergeld mehr gezahlt wird, bis zur Volljährigkeit, noch während des Studiums, nur wenn der Wohnsitz bei den Eltern ist, …?
Frage 2: Muss zuerst die Bausparsumme ausgezahlt werden und dann die Handwerkerrechnung kommen oder reicht es, wenn alles in das gleiche Steuerjahr fällt?
Frage 3: Sobald ein Vertrag nach 10 Jahren ohne wohnwirtschaftliche Verwendung ausgezahlt wird, was passiert dann neben der Sperre für zukünftige Verträge mit den anderen, parallel noch laufenden Verträgen? Darf dann auch für bereits abgeschlossene, weiter laufende Bausparverträge nichts mehr von der Steuer abgesetzt werden?
Vielleicht kennt der ein oder andere eine Antwort auf eine der Fragen, denn die Bausparkassen tun sich sehr schwer mit steuerlichen Auskünften. Besten Dank schonmal.