Es gibt Bedingungen:
Alle in Luxemburg sozialversicherten ansässigen und nicht ansässigen Arbeitnehmer, die in Luxemburg eine Stelle finden, die geringer vergütet ist als ihr bisheriger Arbeitsplatz.
Die Wiedereingliederungshilfe wird in folgenden Fällen gewährt:
Arbeitnehmer, der freiwillig gekündigt hat
wenn der Unternehmensleiter die Verfahren zur Mitteilung und Beratung in Sachen Massenentlassung in die Wege geleitet hat;
wenn das Unternehmen Kurzarbeit beantragt hat und diese bewilligt wurde;
wenn das Unternehmen unter Zwangsverwaltung gestellt wurde;
wenn das Unternehmen sich in einem Liquidationsverfahren befindet;
wenn das Unternehmen einen vom Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Sozial- und Solidarökonomie (Ministère du Travail, de l'Emploi et de l'Economie sociale et solidaire) anerkannten Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung (Plan de maintien dans l'emploi) abgeschlossen hat.
Arbeitnehmer, der entlassen wurde (oder kurz vor der Entlassung steht)
aus betriebsbedingten Gründen im Rahmen von Maßnahmen zur Sanierung, Umgestaltung oder Umstrukturierung des Unternehmens;
im Falle der Insolvenzeröffnung gegen den Arbeitgeber;
im Falle der Erwerbsunfähigkeit oder des Todes des Arbeitgebers.
Arbeitnehmer, der aus betriebsbedingten Gründen einem anderen Unternehmen zugewiesen wird (gemäß einem Tarifvertrag).
Arbeitslosengeldempfänger: Nur Arbeitslose, die die Bedingungen für die Bewilligung von Arbeitslosengeld erfüllen, können in den Genuss der Wiedereingliederungshilfe gelangen (siehe hierzu: „Als Gebietsansässiger/Grenzgänger/Bürger eines EU-Mitgliedstaates Arbeitslosengeld beantragen”);
Arbeitnehmer, der von einer vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung betroffen ist im Rahmen eines vom Minister für Arbeit und Beschäftigung anerkannten Plans zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung. In diesem Fall wird die Wiedereingliederungshilfe vom Arbeitgeber gezahlt. Sie deckt die Restkosten der Arbeitnehmerüberlassung bis in Höhe von 90 % des Lohnes. Der Arbeitnehmer selbst wird weiterhin von dem durch den Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung abgedeckten Arbeitgeber bezahlt.
zu finden:
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/sante-social/chomage/aides-reemploi/aide-reemploi-chomeur/index.html[/url]