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Forum / Steuern und Finanzen

Dienstreisen nach D als Grenzgänger D <> L  

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cluelessnoob
8 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo!

Mein erster Beitrag in diesem Forum und gleich einen paar Fragen. Ich hoffe ihr könnt mir helfen 🙂

Mein zukünftiger Arbeitgeber hat sowohl in Luxemburg als auch in Deutschland eine Niederlassung. Ich werde in Luxemburg angestellt sein und auch arbeiten, aber weiterhin in Deutschland wohnen.

Der Job bringt es mit sich, daß ich auch mal mehrere Tage, bis zu einer Woche, am Stück auf Dienstreise in Deutschland unterwegs bin. In der Einarbeitungsphase werde ich mich ca. 2-3 Monate in Deutschland aufhalten.

Wie ist dies steuerlich zu bewerten? Muß ich die Dienstreisen in Deutschland versteuern? Kann ich die Fahrtkosten irgendwie absetzen?

Und wie sieht es sozialversicherungstechnisch aus, gibt es hier im Rahmen dieser Reisen etwas zu beachten?

Danke!


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Saskia3
37 Messages

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15 Jahren  ago  

hier gilt es einiges zu beachten. Beginnt die Dienstreise in Luxembourg ? Ansonsten könnte es sein dass die Sozielversicherungsbeiträge nach D abgeführt werden müssten. Ensendegesetz. Steuerlich müssen mehr als 180 Tage im Ländle gearbeitet werden um in L die Steuererklärung machen zu können. Bei Dienstreisen gelten die L Reisepauschalen. Am besten Du besprichst dies mit deinen künftigen Arbeitgeber, denn der muss dich entsprechen anmelden - oder lässt Dich von einem Steuerberater der sich in L auskennt !!!! beraten ( Ludwig Herzogenbuscherstraße Trier z. Bsp.)


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amelie1
231 Messages

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15 Jahren  ago  

Tage, an denen Du Dich ausschließlich in D aufhältst (egal, ob im Home-Office oder auf der Piste) müssen normalerweise in D versteuert werden.

http://www.diegrenzgaenger.lu/index.php?p=edito&id=3100


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cluelessnoob
8 Messages

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15 Jahren  ago  

Danke für eure Antworten!

Wie verhält es sich mit der 183-Tage-Regel im ersten Jahr, also wenn ich z.B. ab September in Luxemburg angestellt bin? Und wie genau werden diese 183 Tage berechnet? Sind das Kalendertage oder Werktage, wird ein 5- oder 6-Tage-Woche zugrundegelegt?

Wenn die Dienstreise von meinem Wohnort in D beginnt und ich mich z.B. eine Woche in Hamburg aufhalte, kann ich dann die deutschen Pauschalen (24 EUR/Tag, 30 Cent/km) bei der deutschen Steuererklärung berücksichtigen?

Für Empfehlung eines kompetenten Steuerberaters bin ich auch dankbar.


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roki
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15 Jahren  ago  

Hallo cluelessnoob, wenn die Luxemburger Sozialversicherung (KK, Rente) dahinter kommt das du "nicht" in Lux. sondern in deinem Heimatland arbeitest und in Lux. aber angemeldet bist, schmeist man dich aus dem Ländle raus und dein ehem. Arbeitgeber bekommt eine Strafe! Ich übertreibe nicht, ist reine Erfahrung!:cry:


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cluelessnoob
8 Messages

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15 Jahren  ago  

Die Arbeit wird größtenteils in Luxemburg geleistet. Nur ist absehbar, daß ich eben auch in Deutschland unterwegs sein werde, aber wohl kaum mehr als 20% der Zeit.

Ich möchte das schon alles ordentlich machen - drum frage ich ja, worauf ich achten muss (und mein Arbeitgeber auch), damit es keinen Ärger gibt. Das Thema ist leider alles andere als leicht überschaubar, daher bin ich euch für jede Hilfe dankbar.

Dazu kommt, daß in der Gehaltsverhandlung Luxemburg als Steuerparadies angeführt wird. Wenn nun die Aufenthalte in D auch in D versteuert werden müssen, gibt's hier noch ein wenig Gesprächsbedarf 😉


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roki
24 Messages

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15 Jahren  ago  

Hallo cluelessnoob, nur nochmal zum besseren Verstehen, du darfst überall in Europa arbeiten, wenn du in Lux. angestellt bist. Nur, "nicht" in dem Land wo du wohnst! (also D), noch nicht mal 1 Std., so lautet das Lux. Sozialgesetz, das hat nichts mit der Steuer und den 183 Tagen etc. zu tun, manche verwechseln das gerne. Und die Lux. Kontrolleure sind da ziemlich "unnett"!. Ich möchte hier keine Stimmung machen, es ist so. Fertig.


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chicka
497 Messages

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15 Jahren  ago  

.. die 183-Tage-Regel greift ohnehin nur bei Drittländern! Arbeitest Du 180 Tage ausschließlich in D (und wohnst dort), musst Du 180 Tage in D versteuern. Gleiches gilt für 200 Tage.


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trinity
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15 Jahren  ago  

Hallo cluelessnoob, es verhält sich tatsächlich so wie die meisten hier schon beschrieben haben. In unserer Firma gibt es das gleiche "Problem" und die genau dieselbe Verwirrung und "heiße" Verhandlungen zum Thema Gehalt! Jeder Euro den du für deine Lux Firma in deinem Wohnsitzland D verdienst, muss in Deutschland versteuert werden. Den Nachweis über die Zeiten muss du erbringen und eine Steuererklärung in Deutschland abgeben. Du solltest dich mit deinem Lux-Arbeitgeber einigen, dass er dir den entsprechenden Gehaltsanteil Brutto überweist. Für die korrekte Regelung des ganzen bist nämlich du zuständig und nicht deine Firma. D.h. also, im Fall eines Falles hast du den Ärger, weil du Steuern hinterzogen hast u.s.w. Die 183-Tage Regelung gilt nur wenn du nicht in deinem Wohnsitzland arbeitest!


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cluelessnoob
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15 Jahren  ago  

Danke für eure Antworten! Die helfen mir wirklich sehr.

Kann jemand etwas zu dem von roki angesprochenen Problem mit der Sozialversicherung sagen? Ich habe dazu sonst nirgends etwas gefunden. Von der LCGB wurde mir gesagt, daß es nur dann zu "Problemen" kommt, wenn ich auch einen Teil meines Einkommens aus Deutschland beziehe. Ich wäre aber in Luxemburg angestellt, das Gehalt würde auch komplett von dort kommen.

Ferner habe ich habe mich nun durch so ziemlich alle alten Threads hier gewühlt, bei denen das Stichwort "Entsendung" vorkommt. Wenn ich nun beruflich ein paar Tage im Büro in Hamburg bin, muß ich dafür entsendet werden? Worin besteht der Unterschied zu einer "normalen" Dienstreise, oder gibt es letzteres im offiziellen Sprachgebrauch garnicht?

In den älteren Threads habe ich auch den Hinweis gefunden, ein Netto-Gehalt zu vereinbaren. Klingt verlockend, in der Praxis stelle ich mir das aber kompliziert vor. Ich würde für die Arbeitszeit in Deutschland natürlich nur ungern Einbußen in Kauf nehmen. Wenn mein Arbeitgeber den Gehaltsanteil wie von trinity angesprochen brutto überweist, könnte ich dann auch einen Ausgleich vereinbaren, sodass ich netto in etwa auf's gleiche komme? Erhöht ein solcher Ausgleich dann auch die Steuerlast für den Arbeitsanteil in Luxemburg (Progression)?


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roki
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15 Jahren  ago  

Hallo cluelessnoob, frag doch einfach die Kontrolleure der Sozialversicherung, die findest du bei der CNS! Desweiteren, den Beweis deiner Auslandsarbeit lieferst du später selbst, wenn du bzw. dein Chef die Abrechnungen beim Steueramt geltend machst, dann, kann man dir die Arbeit in deinem Heimatland nachweisen und schon haben sie dich. Entsendegesetz, wurde ursprünglich für "Handwerker" gemacht und "muß" vor jedem Arbeiten im Heimatland genehmigt werden!, aber welcher Chef mach das schon. Arbeitnehmer kann man ja leicht ersetzen! Schöne Pfingsten.


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cluelessnoob
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15 Jahren  ago  

roki, ich habe das Gefühl, daß du mich entweder falsch verstanden hast oder hier doch "einfach nur Stimmung" machen möchtest. Es gibt doch sicher Quellen für das, was du hier schreibst. Kannst du die nennen, sodaß (wir alle) das nachlesen können?


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roki
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15 Jahren  ago  

Ja, die Quelle bin ich, ich habe es selbst erlebt!, reicht das?! Da du ja in aller Öffentlichkeit gefragt hast, kannst du jetzt selbst entscheiden wie du handelst. Ich wollte, ich hätte so einen wie mich gefragt! Nochmal, du solltest bei den Kontrolleuren der Sozialversicherung nachfragen, die findest du bei der CNS und die geben dir die richtigen Antworten. Ich brauche keine Stimmung zu machen, warum auch?, das tun schon so viele Unwissende in diesem Forrum! Ich halte mich ab jetzt aber raus. Tschüss