logo site
icon recherche
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Die Verschieden Veranlagungen  

Profilbild von
Dim
15 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Hallo zusammen,

Meine Partnerin und ich haben kürzlich geheiratet und nun bin ich am Rätseln welche Veranlagung ich bei der nächsten Steuererklärung wählen soll.

Zu uns: Wir leben beide in Deutschland, ich arbeite komplett in LUX Jahreseinkommen ca 600000 meine Frau in D Jahreseinkommen ca. 8000.

Wir haben 2 Kinder im Haushalt, 1 gemeinsames und 1 von meiner Frau.

Für unser gemeinsames Kind zahle ich Betreuungskosten und das nicht wenig, diese möchte ich natürlich maximal von der Steuer absetzen.

 

Welche Veranlagung ist das jetzt sinnvoll bzw. wo liegen die Unterscheide, kann das jemand etwas verständlicher erklären als auf MyGuichet.


Profilbild von
Vera79
1761 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

600.000 EURO (???) Jahreseinkommen in L? Wow ... da müsste ich lange für stricken ... 


Profilbild von
Manta1
60 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Vielleicht ein Vertipper.

Aber bei der Konstellation macht Steuerklasse 2 in L und 4 für deine Frau in Deutschland Sinn. Sie wird steuerlich behandelt wie ein Single (4 entspricht 1) und dein Gehalt wird ihr nicht progrssive angerechnet. Und in deinem Fall wird ihr Gehalt zur Ermittlung des Globaleinkommens progressiv für deine Steuer in L herangezogen und die Schwellenwerte für die Absetzung von Beiträgen und anderen Kosten ist entsprechend x4 bzw. x6 , wenn ein Bausparer existiert.


Profilbild von
Manta1
60 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

x6, wenn beide unter 40 sind.


Profilbild von
Dim
15 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Ja das war ein 0 zu viel 😀 (oder ein Traum)

Also zusammen Veranlagung ja? 

Da meine Frau ja nur 8000 verdient, fällt das damit nicht in den Ehegatten Freibetrag und würde somit mein Steuersatz garnicht beeinflussen 

Also fallen Kosten für Kinderbetreung auch unter Sonderausgaben oder kann man sie gesondert absetzen?


Profilbild von
info
3714 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Dir ist aber schon klar das in der Klasse 2 in Luxemburg die Lohnsteuererklärung zur Pflicht wird und das sich damit am Ende kein Unterschied ergibt zur Klasse 1 mit einer freiwilligen Erklärung?


Profilbild von
Manta1
60 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Ja und? Eine Steuererklärung ist ja kein Hexenwerk. Steuerklasse 1 bringt aber wesentlich höhere Abzüge mit sich. Bei der Konstellation sprechen wir von Steuersätzen zwischen 9,5 und 15 Prozent, je nachdem was abgesetzt werden kann. Man kann das gut im Steuersimulator von guichet vorab ausrechnen. 


Profilbild von
info
3714 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Nach der Steuererklärung ist die zu zahlende Steuer identisch, völlig egal ob man in der 1 oder 2 ist.


Profilbild von
Manta1
60 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Seit wann das denn? Seit wann hat man in der 1 und der 2 die gleichen Steuersätze????


Profilbild von
info
3714 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Die Steuerklasse 2 ist hier lediglich eine vorweg gegebene Reduzierung pro Monat, wer verheiratet ist und in der 1 ist zahlt nach der Steuererklärung exakt die gleiche Summe an Steuern wie wenn er in Klasse 2 ist.

Hier liegt offensichtlich ein leichtes Missverständnis vor das man NACH einer Steuererklärung irgendas mehr oder weniger hat wenn im laufenden Steuerjahr die Klasse 1 oder 2 genommen wurde.

Um es ganz einfach zu machen, bei der 1 bekommt man die höhere Steuerrückzahlung, dafür bezahlt man in der 2 bereits pro Monat weniger Steuern, bokommt dafür bei der Steuererklärung wenigerzurück.


Profilbild von
Dim
15 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Ja ich habe schon einiges abzusetzen, Versicherung, Zinsen(Ratenkredit), Kosten für Kindergarten + Essen, da kommt schon was zusammen. 

Ja ich zahle lieber im laufenden Jahr mehr und bekomme dann eventuell mehr zurück am ende des Jahres. 

Also am besten zusammen Veranlagung aber ich bleibe in der Steuerklasse 1 oder wie?  


Profilbild von
info
3714 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Bei den o.g Beträgen wird die Rückzahlung recht hoch ausfallen wenn du in der 1 bleibst. An deiner Stelle würde ich mit den bekannten Daten und dem online tool vom Finanzamt ein Jahr simulieren um eine Vorstellung zu bekommen wo der reale Steuersatz liegen dürfte.

Danach kannst du überlegen wo du deinen Individualsteuersatz fixieren möchtest, den musst du dann dem Finanzamt mitteilen (Formular findest du über guichet.lu) und der wird dann im kommenden Jahr auf deiner Steuerkarte eingetragen. Meinen Steuersatz habe ich zB so festgelegt das meine Rückzahlungen so bei rund 500 Euro liegen, das reicht mit als Motivation die vorgeschriebene Steuererklärung immer sehr früh zu erledigen.


Profilbild von
info
3714 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Ach so, eine Frage wäre da noch, wurde die Hochzeit dem Finanzamt denn schon über das offizielle Formblatt inkl Unterlagen mitgeteilt? 


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 329 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Mit Verlaub, @info, hier erzählst Du Blödsinn! Natürlich sind die Steuersätze in den luxemburgischen Steuerklassen 1, 1a und 2 unterschiedlich! Wenn ich mal Freibeträge und Absetzmöglichkeiten weglasse, dann zahlt man mit 60.000€ zu versteuerndem Einkommen in Klasse 1: 13.006€ in Klasse 1a: 12.299€ und in Klasse 2: 5.219€ Jahressteuer! Wenn der Ehepartner mit 8.000€ Jahreseinkommen mitberücksichtigt wird, dann liegt die Steuer für das mittlere Einkommen von 34.000€ in Klasse 2 bei 1.037!! Das sind fast 12.000€ Unterschied. Da rate ich schon dringend zu Klasse 2. 

In Steuerklasse 2 erhält man einen festen Steuersatz, der das Gehalt beider Partner berücksichtigt. Dieser, auf das monatliche Gehalt angewendete Steuersatz, ist natürlich unverbindlich. Der tatsächliche wird dann mit der Steuererklärung ermittelt. Die Steuerklasse bestimmt aber trotzdem den Jahressteuersatz auf Basis der tatsächlichen Einkünfte und ist zwischen 1 und 2 sehr unterschiedlich (s.o.)!

Um Kinderbetreuung (hälftig) absetzen zu können, muss die Gleichstellung mit Ansässigen mit beantragt werden. Man sollte dabei darauf achten, dass die Rechnung auch auf den in Luxemburg Steuerpflichtigen ausgestellt ist, sonst wird dies nicht anerkannt! 


Profilbild von
info
3714 Messages

Offline

1 Jahr  ago  

Es ist kein Blödsinn, denn bei der Steuererklärung wird final deine Steuerklasse fest gelegt und dabei ist es völlig Wurst was im laufenden Steuerjahr für eine Klasse angewendet wurde. Einfach mal darüber nachdenken das ich immer klar gestellt habe das es um die Situation nach der Steuererklärung geht.

Wenn es immer noch unklar sein sollte, ob 12 Monate die Klasse 1 angewendet wurde ist völlig Latte wenn bei der Steuererklärung die gemeinsame Veranlagung angekreuzt wird, denn dann wird die Steuer als Klasse 2 berechnet. Und oh Wunder, auf dem Steuerbescheid steht die abzuführende Steuer für 12 Monate und die ist identsch und völlig unabhängig davon ob man im Steuerjahr in der 1 oder 2 war.

Im Übrigen gibt es die fixe Klasse 2 für Grenzgänger schon lange nicht mehr, es ist der sg Individualsteuersatz der dem der Steuertabelle 2 entspricht aber wegen der vorgeschriebenen Steuererklärung auch zu einer Nachzahlung führen kann.