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Forum / Steuern und Finanzen

Die liebe Steuerdiskussion  

Anonymous
Anonyme

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14 Jahren  ago  

Hat einer von Euch den jüngsten Artikel im TV gelesen? Der Überschrift nach ging es eigentlich um die Steuerhinterzieher, die Einkünfte aus ausländischen Konten (Banken-CDs) nicht versteuert haben sollen.

Der Hammer kam dann hinten (nachfolgend zitiert aus der Internet-Seite des Trierischen Volksfreunds vom 21. April 2011):

"Über die Besteuerung der Luxemburgpendler, die zeitweise auch in Deutschland arbeiten und dafür in Deutschland Steuern zahlen müssen, hat nun das Bundesfinanzministerium (BFM) die Behörden informiert. In dem Schreiben hat das Ministerium die bisher schon vom Finanzamt Trier praktizierte Verfahrensweise in den Fällen der Luxemburgpendler bestätigt. Danach wird in den Fällen, in denen der deutsche Anteil der Arbeitszeit ausschließlich auf sogenannte nicht produktive Tage wie Urlaub, Krankheit, Betriebsausflug, Weiterbildung und Vorträge entfällt, wird die Steuer derzeit bis zum Abschluss der Verhandlungen zwischen Luxemburg und Deutschland über das Doppelbesteuerungsabkommen nicht festgesetzt. Diese Fälle sind laut Finanzamt Trier eher die Ausnahme. Häufiger ist die Kombination von echten Arbeitstagen und unproduktiven Tagen. Dabei wird die Steuer festgesetzt und muss sofort gezahlt werden, ist aber vorläufig und kann geändert werden. Laut BFM gilt dies alles nur bis 2010. Von 2011 an müssten auch unproduktive Tage versteuert werden."

Ich nehme an, dass der TV hier sinnentstellend verkürzt hat, was tatsächlich vom BMF kam. Falls nicht, dann bedeutet dies:

- JEDER Grenzgänger muss seinen Lohn anteilig in Deutschland versteuern, da es auch in Luxemburg einen gesetzlichen Urlaubsanspruch gibt. Einzige Ausnahme: der Grenzgänger verbringt auch noch seinen Urlaub vollständig (Nachweis muss beim FA eingereicht werden!) in Luxemburg. Die Urlaubstage sind rückwirkend und zukünftig somit "Nicht-Luxemburg-Tage". - diejenigen, die bisher glaubten, der deutschen Besteuerung nicht zu unterliegen, weil sie für ihren Arbeitgeber zu 100% ihrer Arbeitszeit in Luxemburg anwesend waren, haben die Rechnung ohne den Wirt "Finanzbehörden Deutschland" gemacht. Sicher haben sie mindestens eine Minute ihres Jahresurlaubs in Deutschland oder sonstwo verbracht (ist ja auch eine Frechheit!). Das führt zu einer anteiligen Steuerpflicht in Deutschland. - noch interessanter wird es für den, der 24 Urlaubstage oder mehr laut Arbeitsvertrag hat. Hier wird man wohl zukünftig nicht mehr zu mindestens 90% Einkommen aus Luxemburg kommen, was zur Folge hat, dass die Grenzgänger die schönen steuerlichen Vorteile, die sie in Luxemburg bisher durch die Option hatten, nicht mehr gewährt bekommen können. Dafür gibt es dann zum Ausgleich in Deutschland den Ausgleich in Form von "höheren Steuersätzen", "Solidaritätszuschlag" etc. 😥

Für die Grenzgänger heißt das: Ab sofort muss auch der Utrlaub für das Finanzamt nachvollziehbar dokumentiert und belegt werden, da anderenfalls die korrekte Ermittlung der anteiligen Tage zwischen D und Lux nicht möglich ist! Es ist dringend angeraten, zumindest einige Tage des Jahresurlaubs nachweislich in Luxemburg zu verbringen.

Ich würde sagen: Hat irgendwer im BMF eigentlich mal die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Grenzen der Informationssammlung gelesen ("Volkszählungsurteil")?

Wer als Grenzgänger ab jetzt gegen seine Steuerbescheide aus Deutschland nicht Einspruch einlegt und ggfs. hinterher Klage einreicht, dem ist nicht mehr zu helfen...

Nichtensegen


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14 Jahren  ago  

Früher oder später kommt das Prinzip der Besteuerung analog Deutschland - Schweiz. Vorher wird Deutschland und seine Finanzbeamten nicht ruhen.

Und für die die das Prinzip nicht kennen, hier die schnelle Erlärung.

Deutschland berechnet die Steuer nach dem deutschen Steuersatz, von diesem wird die bereits bezahlte Steuer in der Schweiz abgezogen und der Rest muss ans Finanzamt überwiesen werden. Übrigens im voraus. Somit zahlt man auf jeden Fall genau den Steuersatz den jeder der in Deutschland arbeitet auch.

Einziger Unterschied, die Kosten die man hatte wie zB Fahrtkosten die hinter der Grenze waren darf man nicht absetzen.


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Ruwertal
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14 Jahren  ago  

Das ist doch wohl alles nicht deren Ernst.

Die niedrigieren Bruttolöhne in Luxembourg sind dann nachher unser Strick den wir gedreht bekommen und nur die Lux-Arbeitnehmerschicht mit Rieseneinkommen werden in Luxembourg bleiben, da es sich für den Rest nicht mehr lohnt..

Der Vorteil der deutschen grenznahen Arbeitgeber ist dann, das Fachkräfte wieder in riesiger Anzahl vorhanden sind...


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Toleranter
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14 Jahren  ago  

Hallo, bitte nun nicht in "wenn und aber und überhaupt" verfallen. Wir warten auf konkretes ! Ich habe diesen Artikel auch gelesen. Es geht daraus für mich nichts klares Neues hervor, wie nichtesegen Eingangs schreibt. Fehlinterpretationen löst der Artikel bestimmt aus. Ich denke, es soll damit im Kern zum Ausdruck kommen, dass die Verhandlungen mit Luxemburg abgewartet werden. ABER: Selbst wenn dann die unproduktiven Tage wie Krankheit, Urlaub etc. wirklich in DE versteuert werden müssen, gilt dies m.E. nur ANTEILIG auf die in DE zu versteuerden Tage (Die Tage, die jemand effektiv in DE GEARBEITET hat). Beispiel: 10 Tage in DE GEARBEITET und im ganzen Jahr 5 Tage krank gewesen => auf die 10 Tage kommen somit anteilig die Krankheitstage (gehen wir einfach mal von 220 Arbeitstagen p.a. aus) => 220 > 5 Tage => 5 Krank : 220 Arbeitstage x 10 in DE = 0,23 !! Also 10,23 Tage in DE Total zu versteuern ! So sehe ich es aktuell - ohne Gewähr.

Eine Besteuerung der unproduktiven Tage komplett in DE, unabhängig ob überhaupt in DE produktiv gearbeitet wurde ? Wäre der Supergau - Unmöglich ist nichts, aber warten wir es ab ...


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Eddy Thor
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14 Jahren  ago  

Für Donnerstag, 26. Mai, hat Finanzminister Luc Frieden kurzfristig zu einer Pressekonferenz bezüglich der Steuersituation von Grenzgängern aus Deutschland geladen. Wir werden natürlich berichten....