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Forum / Steuern und Finanzen

Deutsches Elterngeld in Luxemburg nicht anrechenbar  

Anonymous
Anonyme

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11 Jahren  ago  

http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/rheinlandpfalz/rheinland/Rheinland-Pfalz-und-Nachbarn-EuGH-Deutsches-Elterngeld-in-Luxemburg-nicht-anrechenbar;art158726,3872506

Kann man abschätzen, was das jetzt konkret bedeutet?

Wie sieht das generell in Luxemburg aus mit Leistungen rückwirkend einfordern? Unsere Konstellation ist ähnlich wie die beschriebene: Ich arbeite in LU, wohne in DE, und meine Frau hat in DE Elterngeld bezogen, nur geht sie schon eine Weile nicht mehr arbeiten. Könnte man da rückfordernd etwas einfordern?


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info
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11 Jahren  ago  

Die nächste krachende Bauchlandung Luxemburgs vor dem EUGH.

Demnächst folgt dann bestimmt noch die Bruchlandung zur Versteuerung der Firmenwagen.


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wieni
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11 Jahren  ago  

Welche Familienzulage würde das denn betreffen? Wäre es dann z.B. möglich deutsches Elterngeld zu beantragen PLUS die Luxemburger Erziehungszulage, so wie Info das mal erwähnt hatte? Das Kindergeld scheint ja nicht betroffen zu sein.

Wann werden denn die Cheques Service eingeklagt :-)?


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nickonly
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11 Jahren  ago  

Meines Verständnisses nach geht es vor allem um das Differenzkindergeld plus Kinderbonus. Diese Leistungen dürfen, laut Volksfreund, nicht gegen das Elterngeld gerechnet werden, da in einem Fall das Kind selbst begünstigt wird, und die andere Leistung "der Sicherung der Lebensgrundlage" dient.

Sei es drum, in ein paar Tagen wird sich das aufklären.


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo,

wo finde ich das Urteil mit Akt-Zeichen.( nicht Zeitungsbericht)?

Denn deshalb, bin ich mit der Familienkasse in Luxemburg im Streit.


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info
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11 Jahren  ago  

Hallo Wieni,

das was ich in dem anderen treat geschrieben hatte ging schon immer und das bezog sich darauf die Leistungen nacheinander zu beziehen. So wie ich es halt bei meinen Kinder in der Vergangenheit gemacht habe.

Das aktuelle Urteil bezieht sich darauf das man die Leistungen auch gleichzeitig beziehen kann.


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wieni
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11 Jahren  ago  

Hi Info,

ja, ich hatte mich an Deinen Kommentar erinnert. Aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass in Luxemburg nicht jeder Antragssteller gleich behandelt wird (kenn ich ja im Grunde selber von meiner Steuererklärung). Ich war zumindest überrascht, dass sich noch nie jemand im Forum erkundigt hat wegen dieser Verrechnung von Kinderbonus und Kindergeld. Ich dachte immer, dass man z.B. in DE das Kindergeld beantragt und dann die 1,50 Euro aus Lux um Anrecht auf die Erziehungszulage zu haben. Hatte da schon mal jemand Probleme? Und dieser Kinderbonus ist doch quasi dieser Betrag von ~920 Euro den mal 1x im Jahr bekäme anstatt Steuerermässigungen? Wenn man jetzt mal der Argumentation dieses Urteils in Bezug aul die Erziehungszulage folgt - dieses Geld wird ja auch für das Kind bezahlt und ist nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Eltern vogesehen. Ich bin gespannt ;-). Was macht man denn, wenn nun DE sagt, sie zahlen nur die Differenz von der Erziehungzulage zum Deutschen Elterngeld? Kann man sich dann ebenfalls auf dieses Urteil berufen? Jetzt wären natürlich die in Luxemburg lebenden Eltern benachteiligt, oder? Muss lux da auch "intern" nachbessern?

Grüsse

@Jürgen1964: Darf man fragen, was Lux Dir verweigert hat?


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Hallo @info,

mir stellt aber die Familien in Luxenburg, das Elterngeld Deutschland (07/2009-06/2010) gegen Differenzgeld und Kinderbonus aus Luxemburg... und zieht es nun von Elterngeld Luxemburg ab( das ich Rückwirkend aus Unwissenheit für zwei Jahre Beantrag habe, 3 Kinder).


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info
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11 Jahren  ago  

Hallo Jürgen, hallo Wieni,

das ist im Prinzip nicht viel anders als bei mir, auch ich musste Einspruch einlegen und danach ging es dann plötzlich.

Aber man muss das mal aus der anderen Ecke betrachten, von allen Antragsteller werden wohl wie viele Einspruch einlegen? Die welche sich nie mehr melden das ist doch gespartes Geld für Luxemburg.


Anonymous
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11 Jahren  ago  

http://curia.europa.eu Hier findet sich das Urteil, samt juristischer Begruendung. C‑347/12

Bei mir wurde auch das Elterngeld aus DE mit angerechnet und daraufhin kein Diff.zahlung Seitens Lux geleistet. Zum damaligen Zeitpunkt war mir das einleuchtend. Mit der aktuellen Rechtsprechung des EUGH jedoch aendert sich ja die Sachlage.

Ich weiss das es immer eine Widerspruchsfrist gibt, diese ist ja laengst vorbei. Wie schaut es aber aus wenn die Gesetzeslage sich aendert? Ist es dann egal ob es 1,2 oder gar 3 Jahre her ist seit der Ablehnung? Weiss hierzu jemand was?


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Juergen1964
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11 Jahren  ago  

Ich geh mal von 2 Jahre aus. So wird bei Mir das Lux. Elterngeld gerechnet .


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wieni
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11 Jahren  ago  

Hey Info - jetzt muss ich nochmal ganz doof nachfragen: was genau hast du denn in Lux beantragt? Die Erziehungszulage? Plus Elterngeld in DE?

Und Ally: Auf was wurde denn bei Dir das Elterngeld angerechnet? Aufs Kindergeld?

...ich zieh mir mal das Urteil rein...

Sorry, wenn ich mal ganz naiv nachfrage, aber ich lese immer "nur" Differenzzahlung. Hab die Anträge noch vor mir und könnte mich dann ggf besser wappnen.