Hi Info,
ja, ich hatte mich an Deinen Kommentar erinnert. Aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass in Luxemburg nicht jeder Antragssteller gleich behandelt wird (kenn ich ja im Grunde selber von meiner Steuererklärung). Ich war zumindest überrascht, dass sich noch nie jemand im Forum erkundigt hat wegen dieser Verrechnung von Kinderbonus und Kindergeld. Ich dachte immer, dass man z.B. in DE das Kindergeld beantragt und dann die 1,50 Euro aus Lux um Anrecht auf die Erziehungszulage zu haben. Hatte da schon mal jemand Probleme? Und dieser Kinderbonus ist doch quasi dieser Betrag von ~920 Euro den mal 1x im Jahr bekäme anstatt Steuerermässigungen?
Wenn man jetzt mal der Argumentation dieses Urteils in Bezug aul die Erziehungszulage folgt - dieses Geld wird ja auch für das Kind bezahlt und ist nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes der Eltern vogesehen. Ich bin gespannt ;-). Was macht man denn, wenn nun DE sagt, sie zahlen nur die Differenz von der Erziehungzulage zum Deutschen Elterngeld? Kann man sich dann ebenfalls auf dieses Urteil berufen?
Jetzt wären natürlich die in Luxemburg lebenden Eltern benachteiligt, oder? Muss lux da auch "intern" nachbessern?
Grüsse
@Jürgen1964: Darf man fragen, was Lux Dir verweigert hat?