Hallo,
diese Frage wurde schon mehrfach gestellt, konnte aber nie EINDEUTIG beantwortet werden. Dafür spricht die Aussage, dass das Formular dies vorsieht und bestimmte Personen diese Auskunft von FA in Lux erhalten haben. Dagegen spricht, dass die Zinserträge in Lux. wegen direkt einbehaltener Quellensteuer nicht bei der Steuer angegeben werden müssen und damit ebenfalls nicht die bereits quellenbesteuerten Zinserträge aus D (Stichwort Gleichbehandlung) und Steuerexperte Herr Wonnebauer auf seiner Internetseite bestätigt, dass Kapitalerträge nicht anzugeben sind.
Hat inzwischen jemand einen EINDEUTIGE Klarstellung hierzu gefunden oder gibt es neue Entwicklungen???
Im Grenzgänger-Artikel zum neuen Steuerformular steht z.B. "600 € Nettoeinkünfte, die keinem Abzug an der Quelle unterliegen". Heisst das eben, dass die quellenbesteuerten Zinserträge aus D nicht anzugeben sind?!