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Forum / Steuern und Finanzen

Deutsche Steuererklärung  

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Grenzgaenger85
Stadt in Rheinland-Pfalz | Deutschland | 1 Messages

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2 Jahren  ago  

Hallo und einen schönen Abend.

Ich habe ein paar Fragen, möglicherweise wurden die schon mal hier beantwortet, aber da sich vieles mit der Zeit ändern, wollte ich fragen, ob einige von euch mir diese Fragen für die Gegenwart beantworten können. Wie ihr jedoch schnell merkt, bin ich in Sachen Finanzen und  Steuern ein absoluter Neuling (ich habe vorher in Luxemburg gewohnt), daher meine Fragen.  Herzlichen Dank im Voraus.

Zunächst die Information: Wie die meisten arbeite ich in Luxemburg , das jedoch im öffentlichen Dienst (nicht verbeamtet), aber ich wohne in Deutschland.

Hier meine Fragen:

  1. Durch das DBA mit Luxemburg wird ja der Lohn in Deutschland nicht besteuert. Nur wenn ich anderes Einkommen wie Kapitalanlagen etc. fallen gegebenenfalls Soli und Kirchensteuer an. Ist diese Information korrekt?
  2. Angenommen ich möchte die Novelle des Homeoffice (in Luxemburg wird ja bald mehr Homeoffice für alle möglich sein) in Anspruch nehmen. Wie ich herausgefunden, gilt die 19-Tage nicht für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Hier muss man von ersten Tag an in Deutschland versteuern, wenn man Homeoffice macht und nicht verbeamtet ist. Gilt das auch für Menschen mit der luxemburgischen Nationalität? (Quelle: DBA- D-Lux Artikel 18) Hier auch noch ein Artikel im Volksfreund, der das Thema behandelt: https://www.volksfreund.de/meinung/grenzgaenger-im-oeffentlichen-dienst_aid-45000405
  3. Muss man Überstunden, die in Luxemburg gemacht wurden, zusätzlich in Deutschland nachträglich versteuern?
  4. Wenn man vom Steueramt in Luxemburg Steuern zurückerhält, muss man diese zusätzlich in Deutschland versteuern?

Besten Dank im Voraus und liebe Grüße


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2 Jahren  ago  

1. Das Gehalt wird nicht versteuert, aber zum Progressionsvorbehalt einbezogen.

2. Ja es gilt auch für Luxemburger, da es sich nur am Wohnort fest macht und nicht an der Nationalität.

3. Nein.

4. Nein.