Hallo, weiß jemand, ob es hierzu schon eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof gibt oder überhaupt neue Informationen?
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
immer noch hecki-mecki
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danke
Moin zusammen,
Habt ihr hier was neues gehört? Ist bereits eine Entscheidung ergangen?
Bei meiner Recherche habe ich folgende Seite gefunden.
Gruß
In einfachen Worten (aus unserer Personalabteilung): die Firma meldet die MwSt Abführung beim deutschen FinA an, führt sie dort ab und stellt sie dem AN in Rechnung.
Konkret heisst das, dass der Unterschied zwischen der dt. und der luxbg. MwSt (also 3 %) vom AN zu tragen ist. Ob dieser Betrag als freiwillige Zusatzzahlung in den Vertrag betrachtet werden kann (innerhalb der 20 % Grenze) wird im LU FinMin noch diskutiert
@Peet70 - Kleiner Hinweis, in dem von mir oben genannten Urteil es geht um die Umsatzsteuer und nicht um die MwSt.
Stimmt, das ist steuerrechtlich korrekt ausgedrückt. Ein konkretes Bsp:die monatliche Leasingrate für das zur Verfügung gestellte Fahrzeug beträgt ohne Umsatzsteuer EUR 500. Dazu kommen in LU 16 % in DE 19 %. Die 3 % Unterschied (EUR 15/Monat) muss der AN übernehmen, da ansonsten ein weiterer geldwerter Vorteil vorliegt, also alles halb so wild
Es geht hier um den Geldwerten Vorteil und den darauf anfallende Umsatzsteueranteil nicht um die Leasingrate die die Firma bezahlt.
Da der Geldwerte Vorteil in DE normalerweise nur 1% ist versuch 1.8% in Lux oder bei E-Fahrzeugen nur 0,25% in DE ist sollte das eigentlich besser sein.
Wenn man also nur die Umastzsteuer auf den Geldwerten Vorteil in DE bezahlt sollte das weniger sein. Wenn man allerdings sowohl in DE als auch in LUX die Umsatzsteuer bezahlen dann ist es mehr.
Aber das Problem der Doppelbesteuerung ist noch immer nicht gelöst. Da BFH Urteil geht darauf garnicht ein und es beantwortet eine ganz andere Frage. Also geht der Zirkus weiter.
Nur mal so am Rande bemerkt, für alle Mitarbeitet die in Deutschland bei einer Firma arbeiten und einen Dienstwagen bekommen aber im Ausland wohnen erhebt Deutschland keine Umsatzsteuer und gibt diese an das Ausland ab. Es ist Luxemburg das zu diesem Thema bockig reagiert, denn Luxemburg muss eigentlich seine Umsatzsteuer einstellen.
Da es übrigens mehr deutsche Dienstwagen gibt die im Ausland unterwegs sind als Umgedreht ist es für Deutschland unter dem Strich ein Steuerverlust.