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Forum / Steuern und Finanzen

deutsche Kapitalerträge  

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Donalda
Trier | Deutschland | 12 Messages

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2 Jahren  ago  

Weiss jemand ob man die Erträge aus deutschen Kapitalanlagen bei der Luxemburger Steuererklärung angeben muss?

Daß man das kann, weiss ich.

 

Viele Grüsse

Donaldine


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Schaoten
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2 Jahren  ago  

Ja, man muss


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Schaoten
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2 Jahren  ago  

Auszug aus https://wonnebauer.de/site/grenzgaenger/steuerninluxemburg/

Da nach luxemburgischem Steuerrecht jedoch Kapitalerträge anders berechnet werden, muss gegenüber dem luxemburgischem Finanzamt eine Hilfsberechnung gemacht werden. Nur 50 % der Dividenden werden besteuert. Aktiengewinne sind nach luxemburgischem Recht steuerfrei, wenn sie nach sechs Monaten eintreten. Allerdings weisen deutsche Banken in ihren Steuerbescheinigungen und oftmals auch in den Erträgnisaufstellungen diese Differenzierungen nicht mehr aus. Es ist also mit einem sehr hohen Aufwand verbunden, dem luxemburger Finanzamt das Gegenteil zu beweisen.


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Donalda
Trier | Deutschland | 12 Messages

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2 Jahren  ago  

jetzt muss ich nochmal nachhaken: Als Grenzgänger macht man in Luxemburg seine Steuererklärung. Deutsche Kapitalerträge aus Investments in D werden pauschal in D besteuert und unterliegen ja auch der deutschen Steuerpflicht. Sie dürften damit für die Lux. Erklärung keine Rolle spielen, solange der Wohnsitz in Deutschland liegt.

Die Frage ist, ob man dann theoretisch dann auf die Angabe verzichten könnte.


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Schaoten
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2 Jahren  ago  

Relevant aber u.a. als Bemessungsgrundlage für die 90% Grenze und ESt Satz in Lux...Nochmal: Wer als gebietsansässiger behandelt werden will, muss diese angeben (siehe guichet.public.lu )

Ich versuche den link später mal reinzustellen...


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2 Jahren  ago  

@Donalda

Schon mal das Wort Progressionsvorbehalt gehört?


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Schaoten
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2 Jahren  ago  

Hier der link zum Beispiel bei Erträgen aus Veräusserungserlösen (Wertpapierverkauf):

https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/patrimoine-financier/banque-dividende-interets/achat-vente-actions.html

QUOTE

Lediglich der nicht gebietsansässige Steuerpflichtige, der dafür optiert hat, wie ein gebietsansässiger Steuerpflichtiger behandelt zu werden, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben und auf Seite 11 der Steuererklärung (Vordruck 100) alle Mehrwerte (oder etwaige Verluste), die er im Laufe des Jahres erzielt hat, angeben (Einfluss auf den Einkommensteuersatz in Luxemburg).

Der nicht gebietsansässige Steuerpflichtige muss anhand von Belegen (z. B. eine Bescheinigung seiner luxemburgischen und/oder ausländischen Bank) folgende Angaben in seiner Einkommensteuererklärung machen:

UNQUOTE

oder hier für Dividendenträge

https://guichet.public.lu/de/citoyens/impots-taxes/patrimoine-financier/banque-dividende-interets/identifier-declarer-dividendes.html

QUOTE

ALS NICHT GEBIETSANSÄSSIGER STEUERPFLICHTIGER DIVIDENDEN IN DER EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG ANGEBEN

Lediglich der Steuerpflichtige, der die steuerliche Behandlung als gebietsansässiger Steuerpflichtiger wählt, muss die während des Jahres von luxemburgischen und/oder ausländischen Gesellschaften bezogenen Dividenden auf Seite 9 der Einkommensteuererklärung (Vordruck 100) angeben.

UNQUOTE

 


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Donalda
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2 Jahren  ago  

Vielen Dank