Weiss jemand ob man die Erträge aus deutschen Kapitalanlagen bei der Luxemburger Steuererklärung angeben muss?
Daß man das kann, weiss ich.
Viele Grüsse
Donaldine
Auszug aus https://wonnebauer.de/site/grenzgaenger/steuerninluxemburg/
Da nach luxemburgischem Steuerrecht jedoch Kapitalerträge anders berechnet werden, muss gegenüber dem luxemburgischem Finanzamt eine Hilfsberechnung gemacht werden. Nur 50 % der Dividenden werden besteuert. Aktiengewinne sind nach luxemburgischem Recht steuerfrei, wenn sie nach sechs Monaten eintreten. Allerdings weisen deutsche Banken in ihren Steuerbescheinigungen und oftmals auch in den Erträgnisaufstellungen diese Differenzierungen nicht mehr aus. Es ist also mit einem sehr hohen Aufwand verbunden, dem luxemburger Finanzamt das Gegenteil zu beweisen.
jetzt muss ich nochmal nachhaken: Als Grenzgänger macht man in Luxemburg seine Steuererklärung. Deutsche Kapitalerträge aus Investments in D werden pauschal in D besteuert und unterliegen ja auch der deutschen Steuerpflicht. Sie dürften damit für die Lux. Erklärung keine Rolle spielen, solange der Wohnsitz in Deutschland liegt.
Die Frage ist, ob man dann theoretisch dann auf die Angabe verzichten könnte.
Hier der link zum Beispiel bei Erträgen aus Veräusserungserlösen (Wertpapierverkauf):
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Lediglich der nicht gebietsansässige Steuerpflichtige, der dafür optiert hat, wie ein gebietsansässiger Steuerpflichtiger behandelt zu werden, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben und auf Seite 11 der Steuererklärung (Vordruck 100) alle Mehrwerte (oder etwaige Verluste), die er im Laufe des Jahres erzielt hat, angeben (Einfluss auf den Einkommensteuersatz in Luxemburg).
Der nicht gebietsansässige Steuerpflichtige muss anhand von Belegen (z. B. eine Bescheinigung seiner luxemburgischen und/oder ausländischen Bank) folgende Angaben in seiner Einkommensteuererklärung machen:
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oder hier für Dividendenträge
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Lediglich der Steuerpflichtige, der die steuerliche Behandlung als gebietsansässiger Steuerpflichtiger wählt, muss die während des Jahres von luxemburgischen und/oder ausländischen Gesellschaften bezogenen Dividenden auf Seite 9 der Einkommensteuererklärung (Vordruck 100) angeben.
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