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Forum / Steuern und Finanzen

Deutsche ESt-erklärung  

Profilbild von member_10_year
Cara
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17 Jahren  ago  

Hallo,

Ich habe eine Frage zur dtsch Einstkommensteuererklärung:

Welches luxemburg. Einkommen muss ich bei der dtsch Steuererklärung im Formular N, Zeile 21 eintragen?

Das Bruttoeinkommen "Salaire" ohne Sozialversicherungsabzüge oder das "remuneration servant de base de retenu"

Danke & Gruss Cara


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eifelgaenger0815
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17 Jahren  ago  

Hallo, du mußt das Bruttoeinkommen gekürzt um die Werbungskosten eingeben. Die Werbungskosten listest du am besten auf einem gesonderten Blatt auf. Solltest du Verpflegungsgeld bei Einsatzwechseltätigkeit einsetzten können, so steht dir ein Betrag von 9 € pro Tag zu. Krankengeld fällt nicht unter den Progressionsvorbehalt. Das kannst du vorher vom Brutto abziehen. Auch steuerfreie luxemburgische Überstundenzuschläge werden vorher vom Brutto abgezogen. Es geht in der deutschen Steuererklärung um ausländische Einkünfte. Deshalb kannst du Werbungskosten und steuerfreie luxemburgische Zuschläge abziehen. Gruß eifelgaenger0815


Profilbild von member_10_year
Cara
128 Messages

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17 Jahren  ago  

Danke. Wie ist es mit den Fahrtkosten.. kann man die als Webungskosten ansetzen? Gruss, cara


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eifelgaenger0815
45 Messages

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17 Jahren  ago  

Klar. Die Fahrtkosten setzt du an, wie du es bei der deutschen Steuererklärung gewohnt bist. Einfache Strecke mal 0,30 €. Ich hab vom ersten Kilometer an gerechnet, weil die Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht ja noch aussteht. Du mußt nur drauf achten, dass du steuerfreie Zuschläge zu den Fahrtkosten abziehst (stehen auf der Jahresabrechnung hinter FD).

Gruß eifelgaenger0815