logo site
icon recherche
INFO FLASH
Der Diesel-Preis steigt
Forum / Steuern und Finanzen

Deutsche Abgeltungsteuer in lux. Steuererklärung  

Profilbild von
sunshine3
33 Messages

Offline

2 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

 

mit den Kapitalerträgen in der luxemburgischen Steuererklärung als Grenzgänger tue ich mich teilweise schwer.

 

Zinserträge aus Deutschland gebe ich in der luxemburgischen Steuererklärung bei den steuerbefreiten Erträgen aus Kapitalvermögen an. Somit erhöhen diese meinen Steuersatz, werden aber selbst nicht nochmal versteuert.

 

Wenn ich nun in Deutschland Abgeltungsteuer auf die Zinserträge gezahlt habe, kann ich die gezahlte Steuer auch als Abzugsposten angeben, oder muss ich die Zinserträge brutto angeben?

 

Vielen Dank!


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

2 Jahren  ago  

Siehst du soweit richtig.

Müssen Brutto angegeben werden.

Lux zieht davon im Gegenzug einen Freibetrag von 1.500 EUR zzgl 25 EUR ab.


Profilbild von
foxi1000
232 Messages

Offline

2 Jahren  ago  

Laut meiner Gewerkschaft auf einer Grenzgängerversammlung müssen die Kapitalerträge von deutschen Sparkonten bei der L Steuererklärung nicht angegeben werden wenn die Kapitalertragssteuer in D gezahlt wurde.


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

2 Jahren  ago  

dann würde ich die Gewerkschaft wechseln...

Thema: Progressionsvorbehalt

Ich lerne hingegen natürlich gerne hinzu:

Bitte um Info, wo ich diese Behauptung der Gerwerkschaft nachlesen kann


Profilbild von
foxi1000
232 Messages

Offline

2 Jahren  ago  

@Kurtis,

habe Dir eine PN geschickt.


Profilbild von
CaptainHook
632 Messages

Offline

6 Monaten  ago  

Hallo, 

darf ich nochmal nachfragen, ob die Kapitaleinkünfte als Grenzgänger in der lux. Steuererklärung als NETTO- oder BRUTTO-Betrag anzugeben ist?

Muss ich also den z.B. Zinsertrag von einem deutschen Sparkonto BRUTTO vor Abzug der deutschen Kapitalertragssteuer und des Solizuschlags angeben oder aber NETTO nach Abzug der deutschen Kapitalertragssteuer und des Solizuschlags in den Spalte "steuerbefreite Einkünfte" ? 

Die Argumentation von Kurtis macht Sinn, es Brutto anzugeben, weil davon noch ein lux. Freibetrag abgezogen wird aber ich habe auch schon andere Auskünfte erhalten, d.h. man gibt die Erträge NETTO an (Feld 917 und 918 im Formular 100D von 2023)?

Falls jemand etwas weiss oder sogar schwarz auf weiss dazu hat, würde das vielen helfen! 

Danke schonmal an jeden, der helfen kann! 


Profilbild von
foxi1000
232 Messages

Offline

5 Monaten  ago  

Hallo,

hätte auch die Frage, Brutto oder Netto angeben?

Danke!!


Profilbild von
CaptainHook
632 Messages

Offline

5 Monaten  ago  

Wirklich niemand eine Idee? Von dieser Frage müssen inzwischen bei den gestiegenen Zinsen doch sehr viele betroffen sein!


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

5 Monaten  ago  

ich kann mich nur wie in meinem (alten) Post erwähnt wiederholen: BRUTTO

Sollte es in der Zwischenzeit anderslautende Infos geben ...gerne her damit


Profilbild von
CaptainHook
632 Messages

Offline

5 Monaten  ago  

Danke Kurtis, ich nehme jetzt auch das Brutto. Irgendjemand hier schonmal das Netto eingetragen in seiner lux. Steuererklärung und welche Erfahrung damit gemacht? Könnt ihr mal schreiben, ob ihr auch alle Brutto eintragt, denn jeder Zweiter wird das doch wahrscheinlich eintragen müssen oder lasst ihr die Zinsen unter den Tisch fallen? 😶 


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

5 Monaten  ago  

Keine Ursache.

Netto klingt natürlich verlockend, macht aber ehrlicherweise keinen Sinn, da m. E.  zu "individuell".

Unter den Tisch fallen ? Der Zug ist längst abgefahren ... Austausch läßt grüßen 🙂

Durch die quasi nicht existenten Zinsen aufgrund des Zinsniveaus der letzen Jahre war es weniger ein Thema ...hat sich aber nun verändert


Profilbild von
foxi1000
232 Messages

Offline

5 Monaten  ago  

Wie sieht es aus wenn ich mich für die NICHT Gebietsansässige Variante entscheide. Muss ich in dem Fall auch die Zinsen vom Sparkonto angeben?


Profilbild von
Kurtis
229 Messages

Offline

5 Monaten  ago  

Für den Fall, dass du als "NICHT Gebietsansässiger" optierst, stehen dir auch keine Freibeträge etc. zu ... => Eine Erklärung macht keinen Sinn und du musst folglich auch keine Zinsen angeben.

Hintergrund basiert darauf, dass wenn du als Gebietsansässiger behandelt werden möchtest, deine ausländischen Einnahmen (in deinem Fall DE Zinsen, Vermietungseinnahmen etc.) zur Ermittlung deiner Steuerprogression herangezogen werden


Profilbild von
foxi1000
232 Messages

Offline

5 Monaten  ago  

Ich kann nur einen Pauschbetrag von 673 Euro absetzen, sonst nichts. Muss aber eine Steuererklärung abgeben wegen zweiter Steuerkarte (50% Adem 50% Arbeitgeber). Also votiere ich doch besser als Nichtanässiger eine Steuererklärung zu machen....oder?


Profilbild von
Schaoten
477 Messages

Offline

5 Monaten  ago  

Wenn du wie ein Nicht-Gebietsansässiger behandelt werden möchtest, kommst du m.W. automatisch in die Steuerklasse 1. 

https://lcgb.lu/de/2023/09/25/declaration-dimpot-au-luxembourg-les-frontaliers-doivent-ils-demander-la-classe-dimpot-2/

Nichtansässige verheiratete oder in einer Partnerschaft lebende Steuerpflichtige werden automatisch in Steuerklasse 1 eingestuft. Auf Antrag und unter bestimmten Gleichstellungsbedingungen gewährt das Steueramt einen globalen Steuersatz, berechnet nach Steuerklasse 2 unter Berücksichtigung des Gesamteinkommens des Haushalts. Wird der globale Steuersatz gewährt, so ist eine Steuererklärung am Jahresende verpflichtend.