Hallo,
die Vereinbarung muss meines Wissens gekuendigt werden. Solange das keiner macht sollte es so weiter gehen wie gehabt.
Gruesse
Wolfi
"2. Da es sich bei der Verständigungsvereinbarung um eine außergewöhnliche und befristete Maßnahme handelt, werden die zuständigen Behörden Deutschlands und Luxemburgs die Entwicklung der COVID-19-Pandemielage vor dem 31. März 2022 erneut beurteilen und einander konsultieren, um über die weitere Dauer der Anwendung der Verständigungsvereinbarung zu entscheiden."
Das ist m.W. noch nicht passiert.