Hallo zusammen, bin seit gut einem Jahr mit Mitte 54 wegen metastasierender Krebserkrankung nach knapp 30 Jahren Berufstätigkeit in Lux in Invalidenrente. Erhalte von der CNAP diese Rente, desweiteren von einer Zusatzversicherung meines Ex-Arbeitgebers eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus Lux, eine Erwerbsunfähigkeitsrente aus einer Versicherung, die ich privat in D abgeschlossen hatte, und eine deutsche Invalidenrente (in Höhe von EUR 28,-). Nach diversen Chemotherapien ist es mal wieder soweit, dass die jetzige Therapie nicht mehr greift. Das Mittel der Wahl wäre eine weitere Chemotherapie, die meine deutsche Krankenkasse aber nicht zu zahlen bereit ist, da ihrer Meinung nach die Indikation nicht gegeben sei (Widerspruch/Klage läuft). Meine Frage: da die CNS erheblich offener für gewisse Therapien ist, hatte ich die Idee, auf meinen Rentenanspruch in D zu verzichten und dann wieder in Lux krankenversichert zu werden. Wäre das rechtlich/technisch überhaupt möglich? Hänge so an meinem Leben... Danke vorab!
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Hallo Findelkind, danke für Deine Antwort. Der Sachverhalt ist im Detail verzwickter, als ich sie im 1. Post dargestellt habe: war vor der endgültigen Invalidenberentung mehrere Jahre im internen Reclassement (nur 50 % gearbeitet, Gehaltsunterschied wurde über die ADEM kompensiert). Meine deutsche Versicherung verlangte allerdings eine D-Invalidenberentung, um mir meine Berufsunfähigkeitsentschädigung auszuzahlen. Für die deutsche Invalidenberentung hat das Reclassement scheinbar keine Rolle gespielt.
Solange man ausschließlich eine Rente aus LU erhält, ist man als Rentner in LU krankenversichert.
Sobald man auch eine Rente, sei sie auch noch so klein, aus D bezieht, ist man, ob man will oder nicht, in D krankenversichert. Ob man das durch den Vezicht auf die Rente aus D vermeiden kann, weiß ich nicht.
Das hat auch nichts mit der Reihenfolge des Beginns der Renten zu tun. Zuerst nur Rente aus LU --> LU Krankenversicherung, dann zusätzlich Rente aus D --> ab dann Krankebnversicherung in D.
Die Rente von 28 € ist hier glaub ich nicht ausschließlich das Problem, sondern auch die private Berufsunfähigkeitsrente aus DE, die zusätzlich sozialversicherungspflichtig in DE ist. Somit fällt die Sozialversicherungspflicht auf jeden Fall nach DE (auch wenn man auf die 28 € aus DE verzichtet hätte).
OK. Laut Tuta ist die Frage wohl für alle geklärt. Das Problem ist doch, das du schon eine Klage eingereicht hast, das die Deutsche Krankenkasse die Kosten übernehmen soll/muß. Ich denke Du brauchst einen Arzt, der dir ein Gutachten erstellt, das es unumgänglich ist, das du ohne diese Therapie nicht mehr lange zu leben hast.
Ich hänge auch mit solch einem Problem (nicht auf Leben oder Tod) mit den Deutschen im Glinsch obwohl ich in Lux versichert bin.
So langsam schäme ich mich, Deutsche zu sein. Man wirst behandelt wie der letzte Dreck.
Ich wünsche Dir, Perilux, das du deine Klage schnell durchbekommst und gewinnst. Falls du Rechtschutz hast , nimm dir einen guten Anwalt, der auch von solchen Sachen Ahnung hat. Die Krankenkasse müsste im Eilverfahren gerichtlich verurteilt werden, die Kosten zu übernehmen.
Ich kenne einen Fall da lief es anders rum.
Ein Bekannter (RIP, Stefan) von mir ging in Rente und hat auf den deutschen Rentenanspruch verzichtet da die KV Kosten die deutsche Rente überstiegen. Leider wurde er sehr krank und die Behandlungskosten stiegen natürlich an. Dann hat die KV Luxemburg über die Rentenversicherung prüfen lassen ob mein Bekannter evtl Rentenansprüche in Deutschland hat, als klar war das die Ansprüche da sind hat die luxemburger KV mit Verweis auf die deutschen Rentenansprüche die Krankenversicherung gekündigt.
4 Jahre hat Luxemburg die KV Beiträge ohne murren angenommen, erst als die Kosten explodierten hat man meinen Bekannten quasi nach Deutschland angeschoben und sich der Kosten entledigt.
Hallo Findelkind, wie gesagt: meine DE-KK will die Kosten jetzt doch übernehmen. Die Geschichte war folgende: Antrag auf Übernahme der Therapiekosten inkl. Arztbrief - Prüfung und Ablehnung durch Medizinischen Dienst der KK - Widerspruch meinerseits inkl. neuem Arztbrief - erneute Ablehnung nach Monaten - parallel Brief meines Rechtsanwalts wegen Verschleppung - und dann plötzliches Einlenken der KK. Hat einiges an Zeit und Nerven gekostet! Aber.... wenn Du in Lux versichert bist und mit der KK in D Probleme hast: warum gehst Du dann nicht in Lux zum Arzt?!?
Liebe(r) Info, eine solche Geschichte, wie Du sie berichtest, habe ich auch schon gehört. Sie war der Auslöser meiner Anfrage ans Forum.