Hallo zusammen,
mir ist zu Ohren gekommen, dass Grenzgänger, die in Luxemburg beim öffentlichen Dienst (Lehrer, Universität, Verwaltung,...) arbeiten, nicht unter die Covid-19 Verständigungsvereinbarung fallen und somit vom ersten Tag Homeoffice an in Deutschland versteuern müssen. Weiss jemand mehr ? Vielen Dank im voraus.