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Forum / Steuern und Finanzen

Covid-19 Steuer Ausnahme gilt nicht für öffentlicher Dienst  

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LuxAlaaf
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4 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

mir ist zu Ohren gekommen, dass Grenzgänger, die in Luxemburg beim öffentlichen Dienst (Lehrer, Universität, Verwaltung,...) arbeiten, nicht unter die Covid-19 Verständigungsvereinbarung fallen und somit vom ersten Tag Homeoffice an in Deutschland versteuern müssen. Weiss jemand mehr ?  Vielen Dank im voraus.

 

 


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4 Jahren  ago  
Veröffentlicht von: LuxAlaaf

Hallo zusammen,

mir ist zu Ohren gekommen, dass Grenzgänger, die in Luxemburg beim öffentlichen Dienst (Lehrer, Universität, Verwaltung,...) arbeiten, nicht unter die Covid-19 Verständigungsvereinbarung fallen und somit vom ersten Tag Homeoffice an in Deutschland versteuern müssen. Weiss jemand mehr ? Vielen Dank im voraus.

 

 

 


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LuxAlaaf
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4 Jahren  ago  

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