Ich bin fest davon überzeugt dass es eine vernünftige Regelung geben wird!
INFO FLASH
Die Benzinpreise in Luxemburg steigen
Gibt es das auch für Grenzgänger die von einer Schulschießung betroffen sind?
Berufstätige Eltern können zusätzlichen Urlaub aus familiären Gründen beantragen - entsprechende Formulare werden noch am Freitag auf cns.lu veröffentlicht
Hallo,
wenn ich als Grenzgämger auf Grund von Schulschliessung einen Antrag auf Urlaub aus familiären Gründen stelle, darf ich dann von zu Hause arbeiten? Ich möchte gern weiter arbeiten, muss aber meine 2 Kinder beaufsichtigen zu Hause. Wenn ich einfach home office beantrage komme ich ja ganz schnell in Richtung der 19 Tage-Schwelle.
DANKE
@Raschid (und auch andere)
Ihr habt es offensichtlich noch immer nicht geschnallt, egal ob ihr arbeitet wenn ihr krank seid, Urlaub habt, oder im Urlaub aus familiären Gründen seid, wenn ihr für die Firma etwas arbeitet das >30min dauert ist es ein Eventtag der bei den 19 Tage mitgezählt werden muss.
OK. Danke für die nette Antwort 😉 In einer solchen Situation war ja in den letzten Jahrzehnten zum Glück niemand. Von daher kann es ja gut möglich sein, dass es eine Ausnahmeregelung gibt. Dann stelle ich die Frage anders. Es gibt vereinzelt die Information, dass das FA in Trier der Lockerung der Toleranzstelle zugestimmt hat. Allerdings findet man nirgends eine offizielle Stellungnahme. Weiss jemand dazu etwas.
Hallo nochmals,
ich bin aus familiären Gründen mit Insiderwissen versorgt und kann aktuell nur sagen das es noch nichts gibt was über die Überlegung hinaus geht auf die Versteuerung der evtl anfallenden Covid19 Tage zu verzichten, allerdings nicht auf die Zählung der Tage.
Vereinfacht, normal hast du 19 Tage gemacht und bist unter der Grenze, jetzt kommen 10 Tage wegen Covid19 dazu. Versteuert würden dann in Deutschland aber nicht 29 Tage, sondern halt nur 19 Tage. Allerdings werden hier wohl recht strenge Auflagen kommen, die Tage daheim müssen behördlich gefordert sein, oder halt wie der Sonderurlaub über ein Kasse abgedeckt sein. Selbständig sagen ich mach HO, oder weil der Chef es sagt soll nicht unter die Sonderregelung fallen.
Deutsche, die in Luxemburg arbeiten, zahlen Steuern und Sozialabgaben im Herzogtum. Das geschieht auch dann, wenn sie gelegentlich von Deutschland aus arbeiten, z. B. im Homeoffice. Zur Verwaltungsvereinfachung wurde für Grenzpendler eine Regelung getroffen, wonach die ersten 19 Arbeitstage außerhalb von Luxemburg so gewertet werden, als habe der Arbeitnehmer die Arbeit in Luxemburg erbracht. Erst wenn der Arbeitnehmer mehr als 19 Tage außerhalb von Luxemburg gearbeitet hat, muss er die Einkünfte außerhalb nach der Wohnsitzregelung in Deutschland versteuern. Dazu sagt der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Trier/Trier-Saarburg, Andreas Steier (CDU):
„Zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie ist es sinnvoll, nach Möglichkeit auf Menschenansammlungen zu verzichten. Viele Unternehmen und Institutionen schicken ihre Mitarbeiter ins Homeoffice, damit die Ansteckungsgefahr am Arbeitsplatz gesenkt wird. Das ist sinnvoll, bringt jedoch unsere Grenzpendler in Schwierigkeiten. Daher fordere ich eine Anpassung der Regelung während der Corona-Krise.“
Andreas Steier MdB (48) wandte sich heute in einem Brief an den zuständigen Bundesminister, Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) mit der Bitte, die Verwaltungsregelung auszudehnen.
„Aufgrund der aktuellen unternehmerischen Praxis hin zu mehr Heimarbeit kann es sehr schnell dazu führen, dass die 19-Tage-Pauschale aufgebraucht wird. Dies kann aufgrund der unterschiedlichen Besteuerung und der Beiträge in die Sozialversicherung sehr schnell zu erheblichen Netto-Einkommensverlusten führen. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, im Zuge der Corona-Pandemie zu prüfen, ob hier eine Ausnahmeregelung über die 19-Tage-Pauschale für die betroffenen Grenzgänger übergangsweise möglich ist. Nach jüngsten Erkenntnissen sind ähnliche Überlegungen zwischen Frankreich und Luxemburg bereits in der Umsetzung.“
Mehr Informationen zur 19-Tage-Steuer-Regelung HIER
Quelle:
@Ketti: Das kann ich leider nicht sagen. Denke aber tendenziell schon da du ja keinen Krankenschein hast.
An alle: Wie genau kann man den Familienurlaub (Conge familial) beantragen wenn die Kinder wegen geschlossener Schulen zu Hause betreut werden muessen? Auch hier gibt es ja keinen Krankenschein. Danke
Ich habe auf CNS.lu das entsprechende Formular gefunden. Ein Punkt lautet "Es ist ein ärztliches Attest im Sinne der Artikel L.234-53 und L.234-54 des französischen Arbeitsgesetzbuchsder Arbeitgeber und der National Health Fund notwendig." Woher soll man so ein Zertifikat bekommen?
"Ein ärztliches Attest im Sinne ... des französischen (???) Arbeitsgesetzbuchs ... der National Health Fund (???)..." Schmeiss dein Übersetzungsprogramm in die Tonne!
Hier die Übersetzung von deepl.com mit kleinen Verbesserungen/Anpassungen von mir:
"Es ist gleichbedeutend mit einem ärztlichen Attest im Sinne der Artikel L.234-53 und L.234-54 des Arbeitsgesetzes für den Arbeitgeber und die CNS."
Kein Attest notwendig
So aggressiv wie ich das Finanzamt Trier in den letzten Jahren erlebt habe, erwarte ich NULL Kulanz in Bezug auf die 19 Tage Regelung! Es würde mich auch nicht wundern, wenn sie nach der Krise an jeden Arbeitgeber in Lux einen Fragebogen schicken, wie viele Tage die jeweiligen Grenzgänger zu Hause gearbeitet haben, um so viele Steuern wie möglich abzugreifen. Daher würde ich mich hier nicht in Sicherheit wiegen.