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Diesel und SP98: zwei Senkungen in Luxemburg
Forum / Steuern und Finanzen

Conge Parental / Elterngeld / Geburtszulage : Im Falle von zwei Grenzgängern  

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Lux2015
134 Messages

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14 Jahren  ago  

Hallo,

mich würde insbesondere der Fall von interessieren, wenn beide Ehepartner Grenzgänger (BRD-Lux) sind?

Hat hier jemand Erfahrungen?

Beantragt man nur in Lux? Kann man nach den 6 Monaten Conge Parental noch einen Antrag in Deutschland stellen (in Deutschland kann man ja 1 Jahr zu Hause bleiben)

Tipps/Tricks?

Bekommt man als Grenzgänger auch die drei Geburtszulagen?

Vielen Dank


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soleo08
44 Messages

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14 Jahren  ago  

Wenn die Mutter in Lux arbeitet, bekommt man die 3 Zulagen... (im Moment noch...)...Conge Parental in D weiss ich nicht, aber Kindergeld müsst ihr zunächst in D beantragen... wird dann normalerweise abgelehnt, weil beide in Lux arbeiten und mit der Ablehnung aus D könnt Ihr dann das Kindergeld in Lux bei der CNPF beantragen...


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chicka
497 Messages

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14 Jahren  ago  

Deutschland ist raus, wenn beide eltern grenzgänger sind. Wäre auch vermessen, nach den 6 Monaten Elternzeit in Luxemburg ein weiteres Jahr in bezahlten Elternurlaub (Deutschland) zu gehen, denke ich. Es gelten die normalen Regeln für Luxemburg. Ein Elternteil muss die Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz nehmen. Das andere Elternteil hat Zeit, bis das Kind 5 Jahre ist. Jeweils entweder 6 Monate Vollzeit oder, mit Zustimmung des AG, 12 Monate Teilzeit. Letzteres können beide Elternteile auch parallel nehmen.


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Lux2015
134 Messages

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14 Jahren  ago  

Vielen Dank für die Kommentare

Dass man nach 6 Monaten nicht noch ein volles Jahr in Deutschland in Elternurlaub gehen kann ist mir klar. Könnte mir jedoch vorstellen, dass man noch 6 Monate nehmen kann (analog der sonstigen Differenzzahlungen)

Was ist eigentlich, wenn man nach Ende des Conge Parental eine Stelle in Deutcshland aufnimmt? Muss man das geld dann zurückzahlen?

Danke