Hallo,
nachdem geklärt wurde, dass die Kapitaleinkünfte nicht in der lux. Steuererklärung anzugeben sind, ist mir am Wochenende bei der Erstellung der lux. Steuererklärung noch eine Kleinigkeit aufgefallen.
Eine Neuerung in 2009 war der CIS, der sogenannten Crédit d'impôt, also Steuerkredit von 300 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer. In der Steuererklärung müssen bekanntlich die bereits abgeführten Steuern angegeben werden.
Frage: Muss aus der Jahresabrechnung der Gesamtbetrag der bereits abgeführten Steuern eingetragen werden oder dieser Betrag minus dem CIS?
Das elektr. Formular gibt einen Hinweis, dass der CIS nicht zu berücksichtigen sei. Ich gehe also davon aus, dass der Bruttobetrag, also die volle Summe der abgeführten Steuern einzutragen ist und die 300,- Euro CIS nirgends eingetragen oder addiert/substrahiert werden. Ganz eindeutig ist das aber nicht.
Gruss