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Forum / Steuern und Finanzen

CIS in der lux. Steuererklärung  

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CaptainHook
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15 Jahren  ago  

Hallo,

nachdem geklärt wurde, dass die Kapitaleinkünfte nicht in der lux. Steuererklärung anzugeben sind, ist mir am Wochenende bei der Erstellung der lux. Steuererklärung noch eine Kleinigkeit aufgefallen.

Eine Neuerung in 2009 war der CIS, der sogenannten Crédit d'impôt, also Steuerkredit von 300 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer. In der Steuererklärung müssen bekanntlich die bereits abgeführten Steuern angegeben werden.

Frage: Muss aus der Jahresabrechnung der Gesamtbetrag der bereits abgeführten Steuern eingetragen werden oder dieser Betrag minus dem CIS?

Das elektr. Formular gibt einen Hinweis, dass der CIS nicht zu berücksichtigen sei. Ich gehe also davon aus, dass der Bruttobetrag, also die volle Summe der abgeführten Steuern einzutragen ist und die 300,- Euro CIS nirgends eingetragen oder addiert/substrahiert werden. Ganz eindeutig ist das aber nicht.

Gruss


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dirkangela
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15 Jahren  ago  

Hallo CaptainHook,

ich habe zwar auch keinen Gesetzestext oder sonstiges Schriftliches, das hier endgültige Klarheit schafft, aber aufgrund der Hinweise im PDF-Formular gehe ich auch davon aus, das der CIS nicht eingetragen werden soll/darf.

VG

Dirk


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Sofia
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15 Jahren  ago  

Sehe ich auch so, die Formulare sehen kein Feld vor. Wenn die Steuerverwaltung den CIS dennoch berücksichtigen will, dann können sie das ja tun und meine Steuerklärung korrigieren, was ich aber nicht glaube (Certificat de salaire liegt ja bei). Macht auch keinen Sinn, denn dies ist ja ein Steuergeschenk, dass jedem AN, ohne Rücksicht auf Einkommen und Steuersatz, zugute kommen soll. Wenn man das wieder berücksichtigen müsste, hätte man sich die ganze Sache sparen können.


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CaptainHook
636 Messages

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15 Jahren  ago  

Danke für euer Feedback. Macht Sinn!

Fazit für alle: Gesamtbetrag der bereits abgeführten Steuern eintragen und CIS nirgends berücksichtigen.

Und wieder hätten wir eine steuerliche Frage geklärt... 🙂