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Forum / Steuern und Finanzen

BVV - Berlin, Zusatzversicherung - Auswirkung auf Krankenversicherung?  

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Wasserband
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10 Monaten  ago  

Ist im Forum jemand, der sich zu diesem speziellen Thema auskennt oder zuverlässige Quellen benennen kann - Doc Google hilft leider nicht weiter und der BVV in Berlin ist vom "Grenzgängerproblem Lux" natürlich weit entfernt ...

Die Brisanz des Themas liegt im Aufeinandertreffen einer Lux-Rente mit einer freiwilligen Zusatzversorgungsrente aus DE, die wohl krankenversicherungsbeitragspflichtig ist.

Inzwischen sind viele betroffene Grenzgänger sensibilisiert, was das Thema "sobald die deutsche Rente zum tragen kommt, wird automatisch der deutsche Krankenversicherungsbeitrag auf die Lux-Rente getriggert, was zu einem Nachteil von bis zu 10 % der Lux-Rente führt".

Daher oft in den Medien: Es ist oportun zu prüfen, ob auf die DE-Rente nicht besser "verzichtet" werden sollte - je nach Höhe des Anspruches.

=> Ist ein individuelles Rechenexempel

Soweit so gut:

Nur: Wie verhält es sich generell bei Zusatzversicherungen (Privat oder durch AG-gefördert), die in DE abgeschlossen wurden und mitunter Bestandteile beinhalten, die eine deutsche Krankenversicherungspflicht erfordern/beinhalten?

Wenn dem so wäre, würde der generelle "Verzicht" auf die DE-Altersrente ad absurdum geführt, sobald eine - in diesem Fall BVV-Zusatzversicherung - zur Auszahlung käme, weil dadurch dann doch die Krankenversicherung auf Deutschland überginge ...

Kein triviales Thema ...

Erfahrungen von Rentnern mit dieser Kombination hier im Forum vorhanden?


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10 Monaten  ago  

Es ist völlig egal aus welchem Grund die Sozialversicherungspflicht entsteht, wenn es die gibt muss die Luxemburgische Rente in Deutschland gemeldet werden.


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Wasserband
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10 Monaten  ago  

Danke - aber es geht eben NICHT um die (komplette) Sozialversicherungspflicht (wie bei einem klassischen Gehalt etc), sondern eben NUR um die Krankenversicherungspflicht, da NUR diese auf eine Zusatzrente anfällt, KEINE weiteren Sozialabgaben ...


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Wasserband
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10 Monaten  ago  

Sollte dies gleichgestellt sein - okay, aber gebau das möchte ich herausfinden. Pauschaliserungen helfen dann nicht weiter. Dein Argument stimmt, aber ist es auch in diesem Fall zutreffend - so die große Frage?


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10 Monaten  ago  

Interessant wäre auch zu wissen: Das alles würde nicht gelten, wenn sich der gemeldete Wohnort in Luxemburg befände - richtig?


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10 Monaten  ago  

Dann muss sich aber auch der Lebensmittelpunkt in Luxemburg befinden und dann gilt es halt auch, nur anders rum.


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10 Monaten  ago  

Das wäre doch top ! Dann würde auf die deutsche Rente (und BVV etc. nur der LUX Krankenkassenbeitrag von 2,8 % fällig ...quasi win/win

Okay: Der Lebensmittelpunkt muss dann in Lux sein, was kostentechnisch natürlich berücksichtigt werden muss. Für ein paar Euro zu sparen lohnt der move sicher nicht, aber könnte mir durchaus vorstellen, dass es bei dem ein oder andern durchaus ein Rechenexemple wird.

 


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10 Monaten  ago  

Wie kommst du auf 2.8%? Hast du den Anteil der Rentenversicherung evtl vergessen.


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10 Monaten  ago  

Hallo Info,

wie kommst du bei einer Rente auf einen "Anteil der Rentenversicherung" ?

Reden wir aneinander vorbei?

Bei einem Gehalt in Lux werden (eigene) Sozialabgaben abgeführt:

KK: 3,05% (früher 2,8)

Pflegevers.: 1,4 %

Rentenbeitrag 8 %

Bei einer Rente genauso, nur eben OHNE die 8 % Rentenbeitrag

Daher verstehe ich deine Frage nicht?

Rentenbeitrag


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10 Monaten  ago  

die Rentenversicherung zahlt auch KV Beiträge, so wie es vorher der Arbeitgeber auch gemacht hat, allerdings bezahlen weder die deutsche noch die luxemburgische RV etwas ins Ausland 🤗


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Wasserband
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10 Monaten  ago  

aaaaah - okay...daher rührt wohl der "Flurfunk":

Wenn die deutsche Rente zum tragen kommt, wird die Lux-Rente (quasi) um +/-8 % niedriger (durch die DE Krankenkassenbeiträge anstelle der CNS) 🙂


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10 Monaten  ago  

Ganz einfach, die Beiträge zur KV und Pflegeversicherung fallen in Luxemburg weg, dafür müssen in Deutschland Beiträge abgeführt werden. Aus dem Grund gilt zur Krankenversicherung ein besonderer Beitragssatz von 7,69 %, auch bei freiwillig Versicherten. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,05 % bzw. bei kinderlosen Mitgliedern 3,3 %.

 

wurde hier lang und breit besprochen

(2) Krankenversicherung als Rentner – Steuern und Finanzen – DIEGRENZGAENGER Forum - Diegrenzgaenger


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10 Monaten  ago  

Zurück zur Frage, ist das hier bekannt?

Keine Krankenkassenbeiträge bei Privatrenten rentenbescheid24.de


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Tuta
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10 Monaten  ago  

von der Website der BVV

"Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27.06.2018 (1 BvR 100/15; 249/15) sind privat fortgeführte Pensionskassenversorgungen von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner (KVdR) ausgenommen, wenn der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Versicherungsbeiträge eigenständig erbringt und der ehemalige Arbeitgeber nicht mehr daran beteiligt ist."

Bisher unterlagen die Leistungen aus privat fortgeführten Pensionskassenversorgungen der vollen Beitragspflicht zur KVdR.

Mit dem Beschluss hat sich das BVerfG zur Frage der Beitragspflicht für Leistungen von Pensionskassen eindeutig positioniert. Demnach ist die KVdR-Pflicht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht verfassungskonform.

Das heißt, es müssen bei privat fortgeführten Pensionskassenversorgungen ohne Arbeitgeberbeteiligung in der Rentenphase keine KVdR-Beiträge mehr gezahlt werden.

 

 

 


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Wasserband
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10 Monaten  ago  

Danke "info"

Danke tuta: Jedoch: Die wenigsten leisten einen "freiwilligen" Beitrag und könnten davon profitieren. Der weitaus grössere Teil nutzt dies als betriebliche Altervorsorge, sprich es ist ein quasi AG Vertrag (Beitrag von AG und AN), sodass diese "Freistellung" leider nicht zum tragen kommt ...und da ist wieder das Malheure