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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Bitte um Hilfe bzgl. Steuererklärung in Deutschland  

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Robertdot
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6 Jahren  ago  

Liebe Forengemeinde, liebe Grenzgänger,

ich wäre Euch sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet und würdet.

Zur Situation:

Ehepaar mit Kind, wohnhaft in Deutschland. Ich bin Grenzgängerin und angestellt als Teilzeitkraft in Lux., Ehemann ganztags in Deutschland. (Mein Ehemann verdient etwas mehr als das doppelte von mir).

Gestern haben mein Mann und ich die Steuererklärung für das Jahr 2016 mit Hilfe einer Software (Wiso) erstellt. Zuerst gaben wir die Daten meines Mannes ein und als STEUERERSTATTUNG wurden bis dato ca. 1850€ angezeigt. Dann wurden meine Daten abgefragt und sobald ich diese eintrug, wurde eine STEUERNACHZAHLUNG von ca. 4800€ angezeigt! Da war ich doch ziemlich fertig mit den Nerven. Wir arbeiten beide, bewohnen ein kleines Eigenheim und haben ausser einem Betrag für die Kinderbetreuung auch nichts weiteres zum Absetzen aber kann das wirklich stimmen?

In meiner Abrechnung des Jahres 2016 (Certificat de salare, de retenue d`impot..) sind 9 Summen aufgeführt und ich würde Euch bitten mir doch mitzuteilen unter welcher Zeile ich diese in der deutschen Erklärung eintragen muss/kann/soll.

1. Lohn 2. Unregelm.Bezüge (Überstunden) 3. Zwischensumme 4. Sozialabgaben 5. FD Fahrtkosten 6. Bemessung 7. Steuer 8. CIS/CIP 9. Befristete Steuer

Ab 2016 habe ich meine Arbeitszeit auf Wunsch des AG deutlich aufgestockt und für das Jahr 2017 dann nochmals. Wenn die Nachzahlung für 2016 korrekt sein sollte dann würde sie ja für 2017 nochmals deutlich steigen. Steuerklasse bis einschl. 2017 1a ab 2018 nun 1.

Für Eure Hilfe im Voraus vielen Dank!


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Luxi1
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6 Jahren  ago  

Dein Einkommen aus Lux muss in D angegeben werden, weil es als Welteinkommen den Steuersatz in D erhöht, Proggressionsvorbehalt. (man würde also auf 50T in D z.B. 10% Steuern zahlen, aber wenn man noch 50T aus Lux einrechnet, dann würde man in D auf insgesamt 100T 20% Steuer zahlen und diesen Prozentsatz von 20% zahlt ihr dann auf die 50T aus D) D.h. dein Lux Gehalt erhöht tatsächlich die Steuerlast in D, aber eine Diff von fast 6000 Euro ist enorm viel (oder ihr verdient sehr viel). Das Lux Gehalt muss in die Anlage N in Zeile 139, den Rest (N-Aus etc) müsste das Programm hinkriegen, das FA Trier hat noch ein eigenes Formular auf der Webseite für die Anzahl der nicht in Lux verbrachten Arbeitstage.


Anonymous
Anonyme

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6 Jahren  ago  

Eventuell macht auch eine getrennte Veranlagung in Deutschland Sinn? Holt Euch lieber Hilfe beim Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.


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Robertdot
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6 Jahren  ago  

Danke für Eure Reaktionen

@Luxi1

Wenn ich Lohn und Unregelm. Bezüge addiere komme ich auf 28600€. Und dann abzüglich Soz. Abgaben und Fahrtkosten bleiben als Bemessung gerade mal 23100€.

Also "viel verdienen" ist das wirklich nicht.

Bin schon sehr frustriert.


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Nise
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6 Jahren  ago  

Naja, aber wenn dein Mann in D die 3 hat, hat er ja "kaum" was bezahlt an Steuern. Die würde in dem Fall ja du tragen wenn du in D arbeiten würdest und in der 5 besteuert werden würdest. So hast du aber 0 Steuern in D gezahlt und euer Welteinkommen erhöht sich eben im diese 23teur. In so einem Fall müsst ihr IMMER nachzahlen. Ich habe jetzt einfach mal mit den fiktiven Zahlen 45 Teur und 22Teur gerechnet was wohl eine Steuerschuld in D von 9.000 EUR im Jahr zur Folge hat. Jetzt das abziehen was ihr tatsächlich gezahlt habt und ihr wisst was auf euch zu kommt...


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Jenny0612
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6 Jahren  ago  

@ neuhier2013 ich habe dir eine PN geschrieben


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PsstGeheim
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6 Jahren  ago  

Prüft doch mal bitte, ob ihr das in die Wiso-Software richtig eingetragen habt, als ausländische Einkünfte die BEREITS VERSTEUERT sind. Wenn man da nämlich das falsche Feld erwischt, werden das plötzlich ausländische Einkünfte, die NOCH ZU VERSTEUERN sind.


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Robertdot
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6 Jahren  ago  

Ich danke Euch allen sehr für die Hinweise und Tipps.

Wir werden nicht umhin kommen uns professionelle Unterstützung zu suchen und wenn die Zahlen sich dann bestätigen werde ich meine Stundenzahl ab dem kommendem Jahr nach Möglichkeit von Seiten des AG deutlich reduzieren. Diese Steuerbelastung in Verbindung mit Fahrtkosten und Kinderbetreuung rechnet sich nicht mehr für uns.

Schöne Woche für Euch!