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Hier ist der SP98, der in Luxemburg sinkt
Forum / Steuern und Finanzen

Binnenschiffer Grenzgänger  

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pg76
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13 Jahren  ago  

Hallo, kennt sich hier zufällig jemand aus wo ein Binnenschiffer als Grenzgänger arbeitet? Der Arbeitgeber sitzt in LU das Schiff fährt nur in D. Laut DBA wird alles in LU versteuert nun will aber das Finanzamt doch doppelt besteuern weil sie sich auf irgendwelche Komentare berufen. Wäre schön wenn sich jemand von euch meldet oder schon Erfahrungen hat.


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007FRAUBRAUSE
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13 Jahren  ago  

Hi, also ich habe fuer eine Maritime Schifffahrtsgesellschaft in Lux gearbeitet und alle Seefahrer die unter lUX. Flagge gefahren sind haben Ihre Sozialleistungen in Lux. bezahlt. Ich habe noch nie was von einer Doppelsteuer gehoert. Ich rate dir wende dich an das Commisariat Aux Affaers Maritime in Luxembourg Stadt. Die koennen dir eine kompetente Antwort geben und eventuell auch eine Broschuere schicken ueber die Gesetztestexte, allerdings in franz. oder auch engl. Wuerde mich freuen zu hoeren wie bei dir weitergeht ....also viel glueck


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pg76
10 Messages

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13 Jahren  ago  

Dann werde ich mich mal dahin wenden. Ich habe aber vergessen zu sagen das ich auf dem Rhein fahre nicht auf See. Sorry und Danke trotzdem. Wenn ich was weiss werde ich das hier posten.


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007FRAUBRAUSE
84 Messages

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13 Jahren  ago  

Hi, meine Containerschiffe und Yachten die ich betreut habe sind im Pazifik und Mittelmehr gefahren, hoffe das vondaher der Rhein keine Probleme macht. Auf die Flagge kommt es an. Viel Glueck


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Trier64
98 Messages

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13 Jahren  ago  

Hi, frag mal hier nach, denn die haben eine extra Abteilung für Binnenschifffahrt:

Fiduciaire Roger Linster

1 Rue de Wormeldange-Haut L-5488 Ehnen (Éinen) Telefon: 76 03 12 1 Fax: 76 00 34 Postfach: 11 L-5507 Wormeldange


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flterc
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13 Jahren  ago  

Hallo, wie es auf dem Wasser ist kann ich nicht sagen, auf der Strasse und bei der Eisenbahn ist es so:

Versteuert wird dort wo sich der Arbeitsplatz befindet, nicht wo man gemeldet ist.

Tätigkeit in L = Versteuerung in L zu 100 %

Tätigkeit in D = Versteuerung in D zu 100 %

Tätigkein an einem Tag in D und L = Versteuerung 50 % in D und 50 % in L, egal wie lange man wo war.

Viele Grüße


Anonymous
Anonyme

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13 Jahren  ago  

Hi

schau mal hier: http://www.guichet.public.lu/de/citoyens/actualites/2011/05/31-fiscalite-frontalier-allemand/index.html

Ist eine Zusatz zum DBA und war vor einem Jahr ganz aktuell in den Medien!

Also müsste für die Tage in Lux eine Steueerfreistellung erfolgen und die Tage dementsprechend in D versteuern. Weiß allerdings nicht, ob es für Binnenschiffer besondere Vorschriften gibt!


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ed3316
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13 Jahren  ago  

Hallo, Wenn der Arbeitgeber sitz in Luxemburg hat UND der betreiber des Schiffes ist sieht man das Schiff als Luxemburgische boden. DBA ist für Sie nicht zustandig weil Sie immer auf Luxemburgische boden arbeiten woher das Schiff auch ist. Sie sind kein Grenzgänger.

Hat der Arbeitgeber sitz in Luxemburg aber ist nicht der Betreiber des Schiffes, ist das DBA gesetz wirksam. Was für schiffahrtleute meistens bedeutet dass 100% versteuert wird in Deutschland.