Hallo an Alle, Ich verstehe da was nicht. Man sagte mir jetzt, das ich mind. 181 Tage in Lux bei einer Luxemburger Firma beschaftigt sein muss, um die günstigere Versteuerung in Luxembourg zu bekommen. Ich wohne in D und arbeite ab den 01.09. in LUX bei einer Firma mit Sitz in Lux. Stimmt das, das ich in den ertsen 181 Tagen in Deutschland versteuert werde? Mit der Bitte um Info. Danke.
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Die 183-Tage-Regelung gilt nur bei Wohnsitz des AN in D und AG mit Sitz in D (z.B. Entsendung). Wenn dein AG in LUX ansässig ist und Deine Tàtigkeit in L ist dann versteuerst Du auch in L. Bei mehr als 19 Tagen Tätigkeit/Fortbildung etc. ausserhalb Lux müssen die (bezahlten) Tage die ausserhalb L verbracht wurden dann in D versteuert werden. Genaue Infos findest Du auch unter www.finanzamt-trier.de
Da ist Dein Mann nicht wirklich informiert... Die 183-Tage-Regelung bezieht sich nur auf Arbeitszeit in einem Drittland. Heisst als Beispiel: Wohnen in D, Arbeitgeber in L, Arbeitsort Frankreich: 183 Tage werden im Wohnland versteuert. Du findest hier auf der Site eine Menge Info. Z.B. unter dem Reiter "Ratgeber" => "Arbeiten in Luxemburg" oder auch hier im Forum.