Hallo, folgende Situation:
Wohnhaft in D, Bezug Invalidenrente Cnap L.
Arbeitgeber in L hat betriebliche Altersversorgung (Zusatzpensionsregime, 2. Säule L Rentensystem) beim BVV in D abgeschlossen.
Mein Kenntnisstand:
Auszahlung der Rente vom BVV unterliegt der Besteuerung in L, ist jedoch steuerfrei. Also keine Steuern in D und keine Steuern in L (außer Progressionsvorbehalt).
Kann mir jemand freundlicherweise sagen, ob mein Kenntnisstand stimmt oder wie die tatsächliche Steuersituation ist. Es geht nur um Steuern, KV ist anderes bereits hier diskutiertes Thema.
VG