Hallo, in vielen Threads wurden schon die Probleme und Besonderheiten der Besteuerung von Renten aus Luxemburg diskutiert. Für mich war immer noch nicht ganz klar, wie später die Zusatzrente (Zusatzpensionsregime nach Art. 111bis, Juncker-Rente oder S-Pension) besteuert werden. Ich habe jetzt einen Beitrag der renommierten Kanzlei Bonn und Steichen gefunden, der die aktuelle Lage sehr gut darstellt. Hier für alle, die es interessiert, der Link: http://www.bsp.lu/publications/articles-books/dba-deutschland-steuerliche-behandlung-von-rentenbezugen#.VecyjcsVjIU Grüssle
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