Hallo,
am besten zeitnah Einspruch einlegen, wenn man der Meinung ist, dass der Bescheid fehlerhaft ist. Meines Wissens muss dieser zunächst auch keine vollständige und vollumfängliche Begründing enthalten. Dort ggf auch das entsprechende Musterverfahren verweisen.
"Achtung: Der Einspruch befreit Sie nicht davon, eventuelle Forderungen des Finanzamtes (Nachforderung) zu begleichen. Einen Zahlungsaufschub erreichen Sie nur, wenn Sie zusätzlich beantragen, die Vollziehung auszusetzen. Hat der Einspruch Erfolg, bekommen Sie einen korrigierten Steuerbescheid zugestellt. Bleibt das Finanzamt dagegen bei seiner Sicht der Dinge, erhalten Sie eine förmliche Einspruchsentscheidung. In diesem Fall bleibt Ihnen nur noch der Klageweg.
Es kann aber auch passieren, dass das Finanzamt weitere Fehler findet, die sich bisher zu Ihren Gunsten ausgewirkt haben. Würden solche Fehler zu Steuernachzahlungen führen, muss Ihnen das Finanzamt eine "Verböserung" androhen.
Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Als bekannt gegeben gilt der Steuerbescheid am dritten Tag nach Aufgabe bei der Post. [...]
Einspruch wegen Musterprozessen beim Bundesfinanzhof
Läuft ein Musterprozess beim Bundesfinanzhof, dessen Ausgang auch Sie betrifft, sollten Sie mit Verweis auf das Verfahren gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einlegen. Gleichzeitig können Sie beim Finanzamt bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs einen Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens beantragen. In diesem Fall hören Sie zu dem Einspruch erst wieder etwas, wenn das Urteil gefällt wurde."
Ansonsten kann Frau Keusen eine gute Ansprechparnterin sein, Stundensatz für einen Steuerberater scheint fair.
https://www.steuern.de/einspruch-steuerbescheid
MfG