da steht, das es in der heutigen Ausgabe des Luxembourger Worts eine ausführlichere Info geben soll.....
vlt. kann die jemand hier einstellen?
Bin mal gespannt.
Für mich -- so wie ich es nun verstanden habe-- scheint entscheidend zu sein, ob die Private Nutzung als Bestandteil des Gehalts zu sehen ist und dafür im Arbeitsvertrag ein extra Betrag genannt und ausgewiesen wird. Und ob es Alternativen zur Auswahl gab.
Wenn Beides nicht zutrifft, ist auch keine Versteuerung in D notwendig ... .
Sobald man den "Geldwerter Vorteil" auf der Steuerkarte hat ist der Käse fixiert und steuerrechtlich in trockenen Tücher.
Wer also einen Firmenwagen hat und einen Zuschlag auf der Steuerkarte hat der ist damit gemeint was die Steuerrichtlinie angeht.
auf guichet.lu nachschauen unter den hier bezeichneten Schlagworten
"bei Stellung eines Firmenwagens beläuft sich der Versteuerungswert des Vorteils auf 1,5 % des Gesamtanschaffungswerts des Fahrzeugneuwerts einschließlich des Mehrwerts der Sonderausstattung und Umsatzsteuer (gegebenenfalls abzüglich des dem Käufer gewährten Nachlasses); Einen Dienstwagen durch den Arbeitnehmer übernehmen: der versteuernde geldwerte Vorteil ist die Differenz zwischen dem Marktwert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Arbeitnehmer und dem von diesem gezahlten Kaufpreis"