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Forum / Steuern und Finanzen

Besteuerung der Zinserträge aus Bausparvertrag durch 35% Quellensteuer Lux  

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Toleranter
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11 Jahren  ago  

Folgende Frage an die Community, die mitunter viele betrifft, wissentlich oder unwissentlich.

(Bitte keine Vermutungen, sondern nur Antworten von Betroffenen bzw. konkreten, belegbaren Erfahrungen; Danke vorab):

Folgender Umstand/Thema:

Bausparvertrag IN LUXEMBURG abgeschlossen, um z.B. den Steuerfreibetrag (in Luxemburg) auszuschöpfen.

Ich denke, viele Grenzgänger haben dies in der Vergangenheit gemacht, sprich einen BSV abgeschlossen. Seit ein paar Jahren erfolgt bekanntlich eine Besteuerung der Zinseinkünfte in Luxemburg durch die Quellensteuer.

Dies war/ist in den ersten Jahren der Ansparphase aufgrund des geringen daraus resultierenden Zinsertrages und Prozentsatzes der Quellensteuer für die meisten sicherlich eher zweitrangig (gewesen).

Wir sind aber inzwischen im Jahr 2013 angekommen, in dem mitunter das angesparte BSV-Guthaben angewachsen ist und auch die daraus resultierenden jährlichen Zinsen.

Von diesen Zinsen behält die Bausparkasse, respektive der lux. Staat, inzwischen 35% Quellensteuer ein.

Dies ist alles korrekt. Nun aber meine Frage, die primär diejenigen betrifft und ggfls. beantworten können, die auch in Deutschland eine Steuererklärung abgeben – warum auch immer.

Diese 35% Quellensteuer werden auf dem Jahresauszug der Bausparkasse ausgewiesen.

Das Finanzamt in Deutschland verweigert allerdings die Anerkennung dieser gezahlten 35 % mit dem Hinweis, dass der jährliche Kontoauszug der Bausparkasse keine offizielle Bescheinigung darstellen würde ?

Die Bausparkasse in Luxemburg wiederum erklärt auf Nachfrage, dass es über den Jahresauszug hinaus KEINE Bescheinigung gäbe …

Wer hat gleiche Erfahrungen gemacht und eine Lösung parat … ?


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Schaoten
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11 Jahren  ago  

Es stimmt, dass manche dt. Finanzämter eine spezielle Bestätigung der einbehaltenen EU Zinssteuer verlangen.

Bietet die Bausparkasse denn den Informationsaustausch an? D.h. die Bausparkasse würde die gesamten Zinserträge melden anstatt diese mit 35% Steuer einzubehalten. Dies wäre natürlich nur eine Lösung für die Zukunft und nicht für das bereits abgelaufene Jahr.


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Schaoten
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11 Jahren  ago  

Ach ja - hier noch ein Link bezüglich der Bescheinigung:

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/tk_sec.cgi?templateID=vollbild&xid=2538023

Zitatanfang: Die nach der ZIV anzurechnende Quellensteuer muss nicht nach einem vorgeschriebenen Muster bescheinigt werden (s. BMF, 30.01.2008 - IV C 1 - S 2402-a/0, 2008/0043793, BStBl I 2008, 320, Rz. 68). Das in der Anlage III/5 des BMF-Schreibens abgedruckte Muster für die Bescheinigung der Quellensteuer, kann, muss jedoch nicht von einer ausländischen Zahlstelle verwendet werden. Anzuerkennen sind auch sonstige (Original-) Bescheinigungen (z.B. Erträgnisaufstellungen), aus denen sich folgende Angaben ergeben: 1. Namen und Anschrift der Zahlstelle und des wirtschaftlichen Eigentümers, 2. die Höhe der Quellensteuer (einschließlich Währung,) 3. des Zahltages, 4. die Kontonummer oder eine Beschreibung der Forderung. Aus dem vorzulegenden Dokument muss sich eindeutig ergeben, dass es sich um eine Quellensteuer aufgrund der Zinsrichtlinie oder entsprechender völkerrechtlicher Abkommen (EU-Quellensteuer) und nicht um eine nationale Quellensteuer (z.B. Schweizer Verrechnungssteuer) handelt. Zitatende


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Schaoten
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11 Jahren  ago  

Vorerst letzte Anmerkung von mir:

Wenn die Bausparkasse das Formular nicht ausfüllen will, drucke doch einfach die Musterbescheinigung aus und trage die Daten ein. Dann gehst du zur Bausparkasse und die sollen die Daten prüfen und unterzeichnen. Da sollte nicht zuviel verlangt sein...

Google einfach mal: Bescheinigung über die Höhe der einbehaltenen Quellensteuer zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aufgrund der Anwendung der Richtlinie 2003/48/EG vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen

Dann solltest Du zu dem entsprechenden pdf kommen...


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Toleranter
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11 Jahren  ago  

Hallo Schaoten, vielen, vielen Dank für deine fundierten Hinweise. SUPER. Hab auch schon an das Formular "Bescheinigung zur Ermöglichung der Abstandsnahme von Quellensteuerabzug" gedacht. Hilft aber nichts mehr für die Vergangenheit. Ich schau mir deine Anregungen an.


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Schaoten
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11 Jahren  ago  

Hi Toleranter,

diese "Bescheinigung zur Ermöglichung der Abstandsnahme von Quellensteuerabzug" wird nicht so gerne von den Banken akzeptiert, da sie nur 3 Jahre gültig ist. Da müsste man ja als Bank für alle Kunden eine Datei/Wiedervorlage haben, wann diese Bescheinigung abläuft. Das ist manchen Banken zuviel verwaltungstechnischer Aufwand....


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Toleranter
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11 Jahren  ago  

Hallo Schaoten, Ok, wie machst du es? Hier geht es um eine Bausparkasse. Hast du Erfahrung damit? Das mit den Banken kann ich mir vorstellen, dürfen sie aber sicherlich nicht verweigern, zumal es in Lux noch keinen Informationsaustausch als Alternative gibt ...noch


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Schaoten
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11 Jahren  ago  

Hi Toleranter,

mal nebenbei - den Infoaustausch gibt es ja schon seit Jahren. Die Kunden, die bislang keinen Infoaustausch wollten (oder deren Zahlstelle es nicht angeboten hat), zahlen halt die 35%.

Aber zurück zum Thema. Die Bausparkasse wird aktuell vermutlich nur den 35% EU-Zinssteuer Einbehalt anbieten (ab 2015 hat sich das dann erledigt). Deswegen fällt aktuell die " Bescheinigung zur Ermöglichung der Abstandnahme..." und der "Infoaustausch" weg.

Bleibt also nur, dass die Bausparkasse die "Bescheinigung über die Höhe der einbehaltenen Quellensteuer.." entweder a) selber ausstellt oder b) du diese ausfüllst und sie Dir das Dokument dann unterzeichnen. Als Kunde sollten sie Dir da wohl ein bisschen entgegenkommen. Suche das Gespräch und frage, was sie Dir als Kunden von den beiden Möglichkeiten anbieten...

Vielleicht hat ja noch jemand eine andere Idee...ich sehe keine andere Möglichkeit. Viel Erfolg Ach ja: Ich habe selber keinen Bausparvertrag.