Folgende Frage an die Community, die mitunter viele betrifft, wissentlich oder unwissentlich.
(Bitte keine Vermutungen, sondern nur Antworten von Betroffenen bzw. konkreten, belegbaren Erfahrungen; Danke vorab):
Folgender Umstand/Thema:
Bausparvertrag IN LUXEMBURG abgeschlossen, um z.B. den Steuerfreibetrag (in Luxemburg) auszuschöpfen.
Ich denke, viele Grenzgänger haben dies in der Vergangenheit gemacht, sprich einen BSV abgeschlossen. Seit ein paar Jahren erfolgt bekanntlich eine Besteuerung der Zinseinkünfte in Luxemburg durch die Quellensteuer.
Dies war/ist in den ersten Jahren der Ansparphase aufgrund des geringen daraus resultierenden Zinsertrages und Prozentsatzes der Quellensteuer für die meisten sicherlich eher zweitrangig (gewesen).
Wir sind aber inzwischen im Jahr 2013 angekommen, in dem mitunter das angesparte BSV-Guthaben angewachsen ist und auch die daraus resultierenden jährlichen Zinsen.
Von diesen Zinsen behält die Bausparkasse, respektive der lux. Staat, inzwischen 35% Quellensteuer ein.
Dies ist alles korrekt. Nun aber meine Frage, die primär diejenigen betrifft und ggfls. beantworten können, die auch in Deutschland eine Steuererklärung abgeben – warum auch immer.
Diese 35% Quellensteuer werden auf dem Jahresauszug der Bausparkasse ausgewiesen.
Das Finanzamt in Deutschland verweigert allerdings die Anerkennung dieser gezahlten 35 % mit dem Hinweis, dass der jährliche Kontoauszug der Bausparkasse keine offizielle Bescheinigung darstellen würde ?
Die Bausparkasse in Luxemburg wiederum erklärt auf Nachfrage, dass es über den Jahresauszug hinaus KEINE Bescheinigung gäbe …
Wer hat gleiche Erfahrungen gemacht und eine Lösung parat … ?