Neben den Überstunden wurde in meiner deutschen Steuererklärung von 2023 auch der steuerfreie luxemburgische Anteil der Beteiligungsprämie (50%) in Deutschland besteuert. Das FA Trier erkennt den steuerfreien Anteil nicht als Freibetrag an und beruft sich auf § 362 AO des DBA. Mein Einspruch hierzu wurde bereits abgelehnt. Hat jmd hierzu ähnliche Erfahrungen mit dem FA Trier, bzw. wie ist Eure Vorgehensweise? Lohnt es sich das anzufechten oder ist die Wahrscheinlichkeit hier gegen 0?