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Forum / Steuern und Finanzen

Besteuerung bei Überschreitung von 34 Tagen HO  

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bartie
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3 Wochen  ago  

Hallo,

ich bin ein Grenzgänger (wohne in Deutschland, arbeite in Luxemburg) und möchte meine Home-Office-Zeit von 34 Tagen auf 40 % der Arbeitszeit erhöhen.

Eine Sache, die ich nicht herausfinden kann, ist, wie das mit der Besteuerung funktionieren würde. Aus Beiträgen in diesem Forum weiß ich, dass es zwei Möglichkeiten gibt:

1. 40 % meines Gehalts werden mir unversteuert ausgezahlt, und am Ende des Jahres muss ich dies in der Steuererklärung angeben und sowohl meinen Anteil als auch den des Arbeitgebers abführen.

2. Mein Gehalt wird mir das ganze Jahr über ausgezahlt, dann gebe ich bei der Abgabe meiner LU-Steuererklärung an, dass ich nur 60 % gearbeitet habe, und erhalte die Beiträge für die restlichen 40 % zurück, dann muss ich es wie bei Option 1 in der DE-Steuererklärung angeben und die Beiträge zahlen.

Könnte mir jemand bestätigen, ob diese Annahmen richtig sind, und mir eventuell einen Link zu einer Quelle geben, die diesen Prozess beschreibt?

Es ist wirklich schwierig, Informationen darüber zu finden, daher wäre ich für jede Hilfe sehr dankbar.


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Fredde
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3 Wochen  ago  

Das kommt auf deinen Arbeitgeber an. Da gut es keine Regeln. Beide führen zum selben Ergebnis.

Die erst Möglichkeit ist die zu Bevorzugende, da du sonst eventuell ziemlich lange auf die Rückzahlung aus LUX wartest (das kann auch schon mal 3 Jahre dauern, siehe Forumsbeiträge).


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info
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3 Wochen  ago  

Zu 1. es gibt beim den Steuern keinen Arbeitgeberanteil.

Zu 2. Allerdings sind die 40% dann in der Steuererklaerung unter Progressionsvorbehalt, genau wie die 60% aus Luxemburg in Deutschland.


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3767 Messages

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3 Wochen  ago  

Oh, noch ein Hinweis, natuerlich muessen noch 40% vom Jahresurlaub in Deutschland versteuert werden, koennte knapp werden mit der 50% Grenze, besser mal nachrechnen.


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luxinspe
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3 Wochen  ago  

In der Variante 2 ist es dann auch so, dass du zuerst die deutsche Steuererklärung machen und da nachzahlen musst. Die Luxemburger Steuerverwaltung fängt erst an, die Steuererklärung zu bearbeiten, wenn der deutsche Steuerbescheid da ist. Das heißt, dass du auf Rückzahlungen eine Weile warten musst.


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bartie
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3 Wochen  ago  

Vielen Dank für alle Antworten!

Ja, Variante 1 scheint viel besser zu sein. Ich werde versuchen, das mit meinem Arbeitgeber zu besprechen.

Ich würde gerne mehr über die Jahresurlaubssteuer wissen. Beziehen Sie sich auf die Sozialversicherungsgrenze und darauf, dass der Jahresurlaub auf diese Grenze angerechnet wird? Ich dachte, die einzigen Tage, die in Deutschland besteuert werden, sind die, an denen man dort arbeitet.


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luxinspe
96 Messages

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3 Wochen  ago  

Nur aus den tatsächlichen Arbeitstagen wird das Verhältnis zwischen Arbeitszeit in Luxemburg und außerhalb gebildet. Und dieses wird dann auch auf Feiertage und Urlaubstage, für die man auch Gehalt bezieht, angewandt.

Zu beachten ist noch, dass alle Tage, die außerhalb Luxemburgs gearbeitet werden, für Deutschland zählen - also auch zum Beispiel Dienstreisen in die USA.


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Fredde
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3 Wochen  ago  

Noch eine Bemerkung hier: Das Verhältnis wird auf der Basis von produktiven Arbeitsstunden gebildet. Das kann durchaus einen Unterschied machen. Das ist wichtige wenn man an einem Tag im Ausland und in Lux gearbeitet hat. Das ist dann zwar ein Eventtag (zählt also zu den 34 Tagen) aber die genaue Aufteilung geschieht auf der Basis der Stunden. 

Das Problem ist, das typische Steuerprogramme nur mit Tagen arbeiten. Ich mache also immer eine händische Aufteilung mit den Stunden und versuche die resultierenden Tage (Stunden durch 8) anzunähern. Den Rest macht dann das Finanzamt.


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bartie
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3 Wochen  ago  

Ich werde nur an dem einen oder dem anderen Ort arbeiten, also sollte das kein Problem sein, aber gut zu wissen.

Ich habe noch eine Frage zur CNS-Verlängerung: Wenn ich erkläre, dass ich 40 % von Deutschland aus arbeiten möchte, dann sind die 40 % dieser HO-Tage nur die Arbeitstage (nur Montag-Freitag, Feiertage und Wochenenden nicht mitgerechnet), richtig?

Ich bin verwirrt über die Bemerkung von Info, dass die 50% mit dem Jahresurlaub nicht überschritten werden dürfen.


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info
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3 Wochen  ago  

Tage am Wochenende zählen nur wenn gearbeitet wird. Beachte das du in Luxemburg eine Steuererklärung machen musst aber eine Gleichbehandlung mit Luxemburger gibt es dann nicht mehr. Ebenso fällt natürlich die Fahrkostenpauschael für HO Tage weg. Bei der Verteilung der Arbeistage muss man evtl angefallene Kranktage die über die cns laufen noch mit berücksichtigen bei der Steuererklärung.

>50% ist wegen der Sozialversicherungspflicht relevant.


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bartie
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3 Wochen  ago  

Okay, die Tage, die auf die Sozialversicherungspflicht angerechnet würden, wären also alle Tage, die ich in Deutschland gearbeitet habe, + 40 % meines Jahresurlaubs + 40 % der Krankheitszeiten, die ich im Laufe des Jahres nehmen würde. Verstehe ich das richtig?


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Nise
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3 Wochen  ago  

Nein.  Tage die du krank warst gelten als in Luxemburg gearbeitet und sind somit keine Zähltage

 


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bartie
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3 Wochen  ago  

Okay, verstanden 🙂 Vielen Dank!


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3 Wochen  ago  

Achtung, mein Hinweis bezog sich auf Krankengeld von der CNS!


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freaky
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3 Wochen  ago  

Kurze Rückfrage, da mir dieser Sachverhalt - anders als die Krankentageregelung - völlig neu ist:

40% des Jahresurlaubes gelten als in Deutschland verbrachte (Arbeits-)Tage?

Gibt es hierzu irgendwelche verlässlichen Quellen?