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Forum / Steuern und Finanzen

Besteuerung bei Arbeit in Drittstaaten  

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laraeedmunds87
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7 Jahren  ago  

Das ist leider so, wenn Du nicht als Ansässiger behandelt wirst (>10% und >13K), bekommst Du nicht mehr die steuerrduzierenden Punkte angerechnet und Dein Abzug in % verschlechtert sich. Man kann in der deutschen Steuererklärung Werbungskosten (z.B Fahrt zur Arbeit, Kontoführung, Versicherungen etc.) geltend machen auf den Teil des Einkommens, der in D versteuert wird. Ebenso gelten die Beiträge zur LU Sozialversicherung als Vorsorgeaufwendungen. Das ersetzt zwar nicht den "Verlust" in LU kann aber helfen. Auch den Abzug von haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sollte man nicht vergessen. Auch für D gilt, es ist immer besser eine Steuererklärung abzugeben als es nicht zu tun.


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GeheimCodevonMir
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7 Jahren  ago  

Vielen Dank bis hierher für eure Hilfe. Werde mir das alles mal überlegen.

Gruß