Hallo zusammen,
ich habe zur Zeit ein Angebot, bei einem Selbstständigen in Luxemburg, als sein erster Mitarbeiter anzufangen. Meine Arbeit würde ich dann zu Teilen in Luxemburg und zu Teilen in Belgien verrichten. Die Einteilung, wann ich wo wie häufig zugegen bin, würde pro Monat schwanken und ist im Vorhinein noch nicht genau zu beziffern. Da ich meinen Wohnsitz in Deutschland habe, in Luxemburg angestellt wäre, dort auch zum Teil arbeiten würde, aber eben auch in einem Drittstaat (Belgien) würde ja auch aufgeteilt werden, wo ich meine Steuern zu zahlen habe. Da ich über die Bagatellgrenze von 19 Tagen pro Jahr kommen würde, allerdings unter den 183 Tagen bleiben würde, was die Arbeit in einem Drittstaat betrifft würden diese Tage in Belgien, komplett in Deutschland versteuert werden. Ich habe dazu bereits ein bisschen recherchiert. So wie ich das verstehe, würde dann der luxemburgische Staat jeden Monat den Teil meines Bruttoeinkommens versteuern, der in Luxemburg erarbeitet wurde und nicht den ganzen Lohn. Ist das richtig? Der deutsche Fiskus würde dies aber wohl erst am Jahresende in Form einer Steuernachzahlung einfordern. Könnt ihr mir dieses Vorgehen bestätigen, bzw. hat jemand von euch einen ähnlichen Fall? Eine weitere Sache die mir nicht ganz einleuchtet ist, das Deutschland dann aber wohl hergeht und den Teil der in einem Drittstaat erwirtschaftet wurde, wie folgt besteuert. Und zwar nicht mit dem für diese Restsumme normalerweise geltenden Steuersatz, sondern durch den sogenannten Progressionsvorbehalt auf die Summe des im Drittstaat erwirtschafteten Lohn, den Steuersatz des gesamten Bruttolohns ansetzt. Das würde ja heißen, das ich einen Steuervorteil aus Luxemburg durch einen wesentlich höheren Steuersatz in Deutschland wieder einbüßen würde. Verstehe ich das richtig? In wie weit ist eurer Meinung nach dann eine Anstellung in Luxemburg überhaupt sinnvoll? Habe ich da gegenüber Deutschland überhaupt noch relevante Vorzüge? Gibt es dazu eine Möglichkeit einen möglichen Nettoverdienst mit diesem Progressionsvorbehalt auszurechnen?
Wo würde ich zudem meine Sozialabgaben leisten müssen. Komplett in Luxemburg, oder würde dies auch aufgeteilt in irgendeiner Form? Stehe da bei den ganzen Themen aktuell schwer auf dem Schlauch, da ich bisher noch nie in Luxemburg gearbeitet habe und somit keinerlei Berührungspunkte mit diesen Themen hatte.
Ich hoffe jemand kann mir diese und bestimmt noch folgende Fragen beantworten
Vielen Dank im Vorraus