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Forum / Steuern und Finanzen

Besteuerung bei Arbeit in Drittstaaten  

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GeheimCodevonMir
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7 Jahren  ago  

Hallo zusammen,

ich habe zur Zeit ein Angebot, bei einem Selbstständigen in Luxemburg, als sein erster Mitarbeiter anzufangen. Meine Arbeit würde ich dann zu Teilen in Luxemburg und zu Teilen in Belgien verrichten. Die Einteilung, wann ich wo wie häufig zugegen bin, würde pro Monat schwanken und ist im Vorhinein noch nicht genau zu beziffern. Da ich meinen Wohnsitz in Deutschland habe, in Luxemburg angestellt wäre, dort auch zum Teil arbeiten würde, aber eben auch in einem Drittstaat (Belgien) würde ja auch aufgeteilt werden, wo ich meine Steuern zu zahlen habe. Da ich über die Bagatellgrenze von 19 Tagen pro Jahr kommen würde, allerdings unter den 183 Tagen bleiben würde, was die Arbeit in einem Drittstaat betrifft würden diese Tage in Belgien, komplett in Deutschland versteuert werden. Ich habe dazu bereits ein bisschen recherchiert. So wie ich das verstehe, würde dann der luxemburgische Staat jeden Monat den Teil meines Bruttoeinkommens versteuern, der in Luxemburg erarbeitet wurde und nicht den ganzen Lohn. Ist das richtig? Der deutsche Fiskus würde dies aber wohl erst am Jahresende in Form einer Steuernachzahlung einfordern. Könnt ihr mir dieses Vorgehen bestätigen, bzw. hat jemand von euch einen ähnlichen Fall? Eine weitere Sache die mir nicht ganz einleuchtet ist, das Deutschland dann aber wohl hergeht und den Teil der in einem Drittstaat erwirtschaftet wurde, wie folgt besteuert. Und zwar nicht mit dem für diese Restsumme normalerweise geltenden Steuersatz, sondern durch den sogenannten Progressionsvorbehalt auf die Summe des im Drittstaat erwirtschafteten Lohn, den Steuersatz des gesamten Bruttolohns ansetzt. Das würde ja heißen, das ich einen Steuervorteil aus Luxemburg durch einen wesentlich höheren Steuersatz in Deutschland wieder einbüßen würde. Verstehe ich das richtig? In wie weit ist eurer Meinung nach dann eine Anstellung in Luxemburg überhaupt sinnvoll? Habe ich da gegenüber Deutschland überhaupt noch relevante Vorzüge? Gibt es dazu eine Möglichkeit einen möglichen Nettoverdienst mit diesem Progressionsvorbehalt auszurechnen?

Wo würde ich zudem meine Sozialabgaben leisten müssen. Komplett in Luxemburg, oder würde dies auch aufgeteilt in irgendeiner Form? Stehe da bei den ganzen Themen aktuell schwer auf dem Schlauch, da ich bisher noch nie in Luxemburg gearbeitet habe und somit keinerlei Berührungspunkte mit diesen Themen hatte.

Ich hoffe jemand kann mir diese und bestimmt noch folgende Fragen beantworten

Vielen Dank im Vorraus


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laraeedmunds87
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7 Jahren  ago  

Es ist leider so, dass wenn Du in Deutschland wohnst und in Luxemburg arbeitest, der Anteil des Gehaltes, der auf Tage in Deutschland oder einenm Drittstaat entfällt, in D versteuert wird. Alles Einkommen, das in D versteuert wird unterliegt dem Progressionsvorbehalt, d.h. ausländisches Einkommen (hier aus LU) wird zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen. Du verlierst damit den Vorteil der LU Steuersätze für den Teil der in D versteuert wird (einschl. Drittstaatseinkommen). Die allgemeine Handhabung ist, dass während des Jahres alles in LU versteuert wird. Am Ende des Jahres, wenn feststeht was nicht in LU versteuert wird, macht der Arbeitgeber einen Ausgleich und Du erhälst die zuviel gezahlte Steuer zurück. Wenn der AG keinen Ausgleich macht erhälst Du die zuviel gezahlte Steuer bei Deiner Steuererklärung in LU zurück. Mit der Steuererklärung in D zahlst Du dann die entsprechende Steuer. Für das Folgejahr kann (und wird meistens) das FA Vorauszahlungen festsetzen. Es besteht ein reger Informationsaustausch zwischen den Finanzämtern LU und D, Du kannst also nicht einfach das in LU unversteuerte Einkommen in D "vergessen". Das FA Trier gibt auf seiner Website unter dem Stichwort "Grenzpendler" viele Informationen.

Sozialversicherung erfolgt komplett in LU, es sei denn Du arbeitest mehr als 25% in D. Für die Krankenversicherung nimmst, Du Dir eine deutsche Verrechnungskasse und bekommst ein deutsche "Gesundheitskarte".

Ob die Anstellung in LU überhaupt sinnvoll ist, ist abhängig von Deiner persönlichen Situation. Als Alleinstehender zahlt man in LU und D etwa gleichhohe Steuern. Sozialversicherung in LU ist deutlich günstiger und die Rentenansprüche sind (noch) deutlich höher. Wenn man ein hohes Einkommen hat, sollte man beachten, dass die Beitragsbemessungsgrenze, d.h. der Betrag bis zu dem Kranken- und Rentenversicherung bezahlt werden muss, in LU etwa doppelt so hoch ist wie in D man zahlt also (niedrigere) Beiträge für einen größeren Teil des Einkommens.


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GeheimCodevonMir
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7 Jahren  ago  

Hallo Tuta,

vielen Dank schon mal für deine detaillierten Anworten. Ich denke ich verstehe auch jetzt bereits das meiste davon. Du schreibst u.a. "Sozialversicherung erfolgt komplett in LU, es sei denn du arbeitest mehr als 25% in D." Zählen zu den 25% die du meinst, auch die Arbeiten im Drittstaat hinzu? Da käme ich sonst nämlich wohl drüber.

Oh Mann, ansonsten muss ich da echt mal rechnen, in wieweit sich das alles lohnt...

Danke dir


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laraeedmunds87
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7 Jahren  ago  

Stanundolli,

nach meiner Kenntnis wird man im Wohnsitzland sozialversicherungspflichtig (für das gesamte Einkommen) wenn man im Wohnsitzland mehr als 25% arbeitet. D.h. es zählt nur die Arbeit in D für die Berechnung der 25%. Ansonsten (<25%) ist man im Tätigkeitsstaat (hier LU) in der Sozialversicherung.

Das ganze (auch steuerrechtlich) gilt natürlich nur, wenn Du Grenzpendler bist, d.h. täglich oder mindestens wöchentlich nach D kommst. Gelegentliche Ausnahmen schaden dabei nicht.


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7 Jahren  ago  

Was Tuta schreibt kann ich so auch bestätigen.

Zusätzlich möchte ich noch darauf hinweisen das es da ja auch noch die steuerliche Situation in Luxemburg gibt. Wenn du mehr als 10% und mehr als 13000 Euro für die Arbeit in Belgien bekommst verlierst du in Luxemburg die Möglichkeit der steuerlichen Gleichbehandlung.


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GeheimCodevonMir
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7 Jahren  ago  

Danke Tuta für die Erläuterung. In D würde keine Arbeit anfallen, somit wäre ich also kmplt in Lux in der Sozialversicherung. Ja ich bin Grenzpendler, sprich würde jeden Tag entweder nach Lux oder Belgien arbeiten fahren.

@ info Danke auch für deinen Hinweis. Hast du da einen guten Link oder kannst mir das erklären, was es mit dieser steuerlichen Gleichbehandlung auf sich hat? Aufś Jahr gesehen würde ich wohl mehr als diese Grenzen in Belgien verdienen.

Danke euch


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7 Jahren  ago  

Deine Möglichkeiten über eine Steuererklärung in Luxemburg deine Steuerlast zu senken wie ein Luxemburger ist futsch und dein Geld aus Belgien wird auch noch zum Progressionsvorbehalt mit einbezogen.

Schau mal auf guichet.lu unter Steuern nach.


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laraeedmunds87
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7 Jahren  ago  

@↨info nach meinem Verständnis ist es so: a) man lässt sich wie ein Ansässiger behandeln (Voraussetzung >90% in LU), dann erhält man alle Vorteile der Ansässigen, es wird dann aber das gesamte Einkommen von außerhalb LU in die Progression einbezogen oder b) man versteuert nur sein LU Einkommen in LU kann dann aber keine Vorteile nutzen, das Einkommen außerhalb LU spielt dann keine Rolle.

Was besser ist, hängt von der persönlichen Situation (ledig, verheiratet, Einkommen außerhalb LU, etc.) ab


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7 Jahren  ago  

Das ist leider nicht richtig.


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laraeedmunds87
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7 Jahren  ago  

Quelle guichet.lu (29.11.2017) Ein in Luxemburg steuerpflichtiger Nicht-Gebietsansässiger kann sich für eine steuerliche Gleichstellung mit Gebietsansässigen entscheiden, d. h. er optiert dafür, wie ein in Luxemburg ansässiger Steuerpflichtiger behandelt zu werden. Infolgedessen kann er auch die gleichen steuerlichen Abzüge oder Gutschriften beanspruchen, die gebietsansässigen Steuerpflichtigen gewährt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit sich für den Steuerpflichtigen nur vorteilhaft auswirken kann (bei Nachteilen für den Steuerpflichtigen würde die Steuerverwaltung den Antrag ablehnen). Entscheidet sich der nicht gebietsansässige Steuerpflichtige gegen diese Möglichkeit, werden in Luxemburg nur seine luxemburgischen Einkünfte versteuert. In diesem Fall kann er Aufwendungen nur in begrenztem Maße absetzen. Ein nicht gebietsansässiger Steuerpflichtiger, der steuerlich einem gebietsansässigen Steuerpflichtigen gleichgestellt wird, muss sowohl seine nicht steuerbefreiten als auch seine steuerbefreiten Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen aus einem Gebäude in Belgien, Lohn des in Frankreich arbeitenden Ehegatten usw.) in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Diese im Ausland erzielten Einkünfte sind als solche steuerbefreit, werden jedoch bei der Ermittlung des auf die zu versteuernden Einkünfte anwendbaren Steuertarifs berücksichtigt.


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7 Jahren  ago  

Der kleine feine Unterschied an einem sehr vereinfachten Beispiel (Zahlen sind erfunden).

Person xy hat fogende Daten: 3000 Euro im Monat Januar brutto Steuersatz von 10% 50% Einkommen aus Luxemburg, 50% aus Belgien

Der Monat Januar wird in Luxemburg versteuert mit 300Euro.

Am Jahresende bekommt die Person xy 50% der Steuern (also 150Euro) aus dem Januar zurück, dafür muss das Einkommen aus den 50% aus Belgien in Deutschland versteuert werden.

Leider wurde damit der Januar halt nicht mit einem Steuersatz von 1500 Euro versteuert, sondern mit dem Steuersatz der auf 3000Euro anfällt.


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laraeedmunds87
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7 Jahren  ago  

Das sollte sich spätestens in der Jahressteuererklärung berichtigen. Die Person erhält die Differenz zwischen - erfolgter Versteuerung der Einkommen aus LU und BE - richtige Versteuerung des Einkommens nur aus LU zurück.

Es darf nicht einfach die abgezogene Steuer im Verhältnis der beiden Einkommen geteilt werden, sondern es müssen zwei getrennte Berechnungen gemacht werden. Der zuviel gezahlte Betrag wird erstattet.

Im Steuerbescheid wird ermittelt, was korrekterweise zu zahlen ist, soweit mehr bezahlt (während des Jahres abgezogen) wurde, wird die Differenz zurückgezahlt. Im Ergebnis zahlt die Person auf das gesamte Jahreseinkommen den korrekten Steuerbetrag, auch wenn der Arbeitgeber vereinfacht, wie von Dir beschrieben (aber unkorrekt) gerechnet hat. Das setzt natürlich voraus, dass eine Steuererklärung eingereicht wird.


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7 Jahren  ago  

Und dabei bist du an dem Problem angekommen, es ist halt bei >10% und >13k Euro ziemlich Essig ist mit der Steuererklärung.

Habs vor ca 6 Jahren leider am eigenen Leib erfahren dürfen. Damals gabs ja nur die 10%, 13k hätte damals mein Problem gelöst.


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laraeedmunds87
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7 Jahren  ago  

Auch bei >10% und >13k Euro, kann man in Luxembourg eine Steuererklärung abgeben. Man kann allerdings nicht die Gleichstellung mit Ansässigen erhalten. Es wird dann nur das in LU erzielte Einkommen versteuert und anderes Einkommen zählt nicht für den Progressionsvorbehalt, auch Verluste aus D, z.B. aus Vermietung) kann man nicht geltend machen. Die oben beschriebene Korerekturrechnung wird aber immer bei der Steuererklärung und auch beim Lohnsteuerjahresausgleich gemacht.

Eine Steuererklärung kann nie dazu führen, dass man schlechter gestellt wird als ohne Steuererklärung. Das FA überprüft auch immer was besser ist, als Ansässiger oder als nicht Ansässiger behandelt zu werden. Es ist daher immer gut, eine Steuererklärung abzugeben. (Ich setze voraus, dass Du steuerehrlich bist und alles korrekt in LU und D angibst, für solche Idioten, die Steuern hinterziehen wollen, kann eine Erklärung natürlich nach hinten losgehen)


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7 Jahren  ago  

Natürlich bin ich Steuerehrlich, habe ja früher auch schon Erklärungen abgegeben und habe ja darum gemerkt das mir viele steuerreduzierende Punkte in dem Jahr weggefallen sind. Darum hat sich mein Steuerabzug in % halt deutlich verschlechtert.