Hallo, mir ist bekannt, dass wenn ich mich scheiden lasse, ich für 1 Jahr in die schlechtere Lohnsteuerklasse 1 eingestuft werde. Nach der offiziellen Scheidung wird man normalerweise für 3 Jahre wieder in die bessere Lohnsteuerklasse 2 (oder 1A?) eingestuft. Dies wurde auch so beantragt. Jetzt kommt ein Schreiben vom Bureau d´imposition, dass: "Zwischen den Übergangsbestimmungen 5 Jahre liegen müssen um erneut in die Steuerklasse 2 eingestuft zu werden". Kann mir Jemand helfen was das zu bedeuten hat?? Telefonisch ist dort - wie meistens - Niemend zu erreichen.... Vielen Dank für Eure Antworten Gruß SmallSlinky