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Forum / Steuern und Finanzen

Übergangsbestimmung 5 Jahre bei Scheidung  

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SmallSlinky
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13 Jahren  ago  

Hallo, mir ist bekannt, dass wenn ich mich scheiden lasse, ich für 1 Jahr in die schlechtere Lohnsteuerklasse 1 eingestuft werde. Nach der offiziellen Scheidung wird man normalerweise für 3 Jahre wieder in die bessere Lohnsteuerklasse 2 (oder 1A?) eingestuft. Dies wurde auch so beantragt. Jetzt kommt ein Schreiben vom Bureau d´imposition, dass: "Zwischen den Übergangsbestimmungen 5 Jahre liegen müssen um erneut in die Steuerklasse 2 eingestuft zu werden". Kann mir Jemand helfen was das zu bedeuten hat?? Telefonisch ist dort - wie meistens - Niemend zu erreichen.... Vielen Dank für Eure Antworten Gruß SmallSlinky


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Hexe
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13 Jahren  ago  

Bist du zufällig zum 2. Mal geschieden ? Du darfst nämlich innerhalb von 5 Jahren nur einmal von der günstigeren Steuerklasse profitieren.


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SmallSlinky
51 Messages

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13 Jahren  ago  

danke dir für den Tipp, hmmm das ist aber schon länger als 5 Jahre her..... ich fahre am besten mal da vorbei.....