Hallo,
für die Einkommensermittlung bzw. Berechnung der 90 Prozent-Grenze für die Gleichstellung mit Gebietsansässigen gibt es zukünftig einen Freibetrag für Einkommen, die pro Jahr unter 13.000 EUR liegen. Was heisst Einkommen aber genau und wie wird das berechnet?
1) Wie werden diese 13.000 Euro berechnet? Man müsste ja schon über 130.000 Euro verdienen, damit man über die 13.000 Euro Grenze kommt für die Berechnung der 90 Prozent Grenze, insofern erreicht man auch bei 50.000 Euro problemlos die 90% wenn man nicht mehr als 13.000 Euro sonstiges Welteinkommen hat. So wie ich es verstehe, fallen tatsächlich alle Einnahmen des sonstigen Welteinkommens an, d.h. auch Kapitalerträge, Vermietungseinkünfte, etc. Bei Vermietungseinkünften kann ich, davon gehe ich mal aus, die Kosten nach lux. Steuerrecht vorher abziehen. Die Kapitaleinkünfte (z.B. Zinserträge) muss ich aber brutto angeben, d.h. darf nicht die Kapitaleinkommenssteuer und den Soli davon abziehen, oder? (wobei Herr Wonnebauer zumindest in der Vergangenheit wegen der befreienden lux. Abgeltungssteuer keine Notwendigkeit sah die deutschen Zinseinkünfte anzugeben)
2) Und was wird für die 90 Prozent Grenzberechnung beim lux. Einkommen genommen, der Bruttoverdienst (Summe der Einkünfte, Feld 1633) oder der niedrigere, zu versteuernde Betrag (steuerpflichtiges Einkommen, Feld 1638), wobei was genau abgezogen werden muss?
3) Es reicht doch weiterhin, wenn EINE Person der Ehepartner die 90 % Grenze einhält, oder?
Vielleicht kann jemand meine Annahmen sicherheitshalber bestätigen?