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SP95 steigt (geringfügig)
Forum / Steuern und Finanzen

Berechnung des dem Progressionsvorbehaltes unterliegenden Gehaltes  

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VWL
183 Messages

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13 Jahren  ago  

Hallo,

bislang war ich der Auffassung dass der Betrag der im Rahmen der deutschen Einkommensteuererklärung unter den Progressionsvorbehalt fällt, folgendermassen berechnet wird. Lohn -steuerfreie Nachtzuschläge -steuerfreie Überstunden -Werbungskosten = Endbetrag

Nun hat das FA die Überstunden nicht berücksichtigt und explizit darauf verwiesen das diese nicht in Abzug zu bringen wären.

Habt ihr entsprechende Erfahrungswerte?

Gruß

VWL


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VWL
183 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Hallo,

hat bisher niemand von euch die steuerfreien Beträge bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage des Progressionsvorbehaltes in Abzug gebracht?

Gruß

VWL


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PsstGeheim
763 Messages

Offline

13 Jahren  ago  

Das Einkommen zur Progression wird ja immer nach dt. Maßstäben ermittelt, sind denn in D Überstunden steuerfrei ? Falls nicht verstehe ich die Reaktion des Fa, dann kann man sie vermutlich nicht abziehen.