Hallo,
bislang war ich der Auffassung dass der Betrag der im Rahmen der deutschen Einkommensteuererklärung unter den Progressionsvorbehalt fällt, folgendermassen berechnet wird. Lohn -steuerfreie Nachtzuschläge -steuerfreie Überstunden -Werbungskosten = Endbetrag
Nun hat das FA die Überstunden nicht berücksichtigt und explizit darauf verwiesen das diese nicht in Abzug zu bringen wären.
Habt ihr entsprechende Erfahrungswerte?
Gruß
VWL