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Forum / Steuern und Finanzen

Bëllegen Akt Steuerkredit  

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Trierer124
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5 Jahren  ago  

Hi,

Meine Frau und ich arbeiten beide in Lux und haben uns letztes Jahr in Deutschland ein Haus gekauft.

Hat jemand Erfahrung mit dem Steuerkredit "Bëllegen Akt"? Vielleicht verstehe ich das vollkommen falsch aber dieser Anspruch müsste ja dann auch für Grenzgänger die ein Haus in Dtld gekauft haben gelten?

Falls dieser tatsächlich von Grenzgängern beantragt werden kann: Muss dieser wirklich vorher beim Notar beantragt werden oder kann man diesen auch nachträglich mit der Steuererklärung fürs Vorjahr beantragen?

Und was bedeutet dieser Steuerkredit im Detail? Bekomme ich einen günstigeren Kredit oder übernimmt der Luxemburger Staat einen Teil der Kaufnebenkosten beim Hauskauf? Oder kann ich die Nebenkosten bis 20000 EUR steuerlich absetzen?

Hier noch der Link:

https://guichet.public.lu/de/citoyens/logement/acquisition/aides-indirectes/credit-impot-actes-notaries.html

Danke


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Kurtis
229 Messages

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5 Jahren  ago  

@Trierer124,

ist kein klassischer Kredit, sondern ein "Nachlass/Erlass" der Kaufnebenkosten,

beschränkt auf 20k pro Person, ABER: wie in deinem Link aufgeführt:

NUR für Immobilien IN Luxemburg ...

Zielgruppe

Der Steuerkredit kann jeder natürlichen Person bewilligt werden, die:

  • eine Immobilie für private Wohnzwecke erwerben möchte;
  • zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der notariellen Urkunde:
    • in Luxemburg lebt und im Melderegister einer Gemeinde aufgeführt ist;
    • nicht in Luxemburg lebt, sich aber dazu verpflichtet, sich in der erworbenen Immobilie niederzulassen;
  • in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums lebt. Diese Personen sind den Einwohnern gleichgestellt. Sie sind nicht verpflichtet, die Einregistrierungs- und Überschreibungsgebühren zu verauslagen und anschließend eine Erstattung beantragen. Sie gelangen automatisch in den Genuss des Steuerkredits, sofern sie dies bei der Unterzeichnung der notariellen Urkunde beantragt haben;
  • in einem Drittland lebt. Der Steuerkredit wird erst bewilligt, wenn der Käufer eine Bescheinigung über seinen Wohnsitz in Luxemburg vorlegen kann.

 


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Kurtis
229 Messages

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5 Jahren  ago  

Der letzte Satz ist dabei der Knackpunkt


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Trierer124
2 Messages

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5 Jahren  ago  

Ok. Danke! 


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mikey86
1 Messages

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2 Jahren  ago  

schön billig in Deutschland wohnen und dann noch vom Luxemburger Staat Geld verlangen 😀