Hallo, nachdem ich im Februar dem Finanzminister des Landes indirekt mit einer Diskriminierungsklage vor dem EUGH gedroht habe (aufgrund Benachteiligung bei der Durchführung von Verwaltungsakten w/ der langen Bearbeitungszeiten im Vergleich zu in Lux Ansässigen) hat sich in der letzten Woche der Steuerdirektor schriftlich hierzu geäußert.
Hierzu seine Stellungnahme: - Die Quote der nicht bearbeiteten Steuererklärungen (seit Steuerjahr 2004, da bis dahin die Verjährungsfristen gelten) liegt zum 01. April 2009 im Landesdurchschnitt bei 26%; in den Büros für Grenzgänger bei 31% (schlechterer Wert im Wesentlichen bedingt durch das Lakebrink-Urteil) - Die Verwaltung hat zum 01. März 2009 in den Steuerbüros für nicht ansässige Steuerpflichtige die Mitarbeiterzahl um 2,5 erhöht
Demnach liegt also kein Unterschied zwischen ansässigen und nicht ansässigen Steuerpflichtigen bei der Bearbeitungszeit vor. Die Erhöhung der Mitarbeiterzahl wird sich demnach hoffentlich demnächst auswirken.