Hallo zusammen, ich habe hierzu eine Frage: 672 EUR sind absetzbar ab dem 40. Lebensjahr, zuvor verdoppelt sich die Summe auf 1344 EUR Beispiel Ehemann (in Lux beschäftigt) > 40 Jahre 3000 EUR Beitrag p.a. Ehefrau (in D beschäftigt) < 40 Jahre 2352 EUR Beitrag p.a. 1 Kind (2 Jahre) Wieviel Euro sind absetzbar? a) 3*1344 EUR, weil einer unter 40 Jahre b) 2*1344 EUR und 1*672 EUR? c) 3*672 EUR, weil der in Lux Beschäftigte > 40Jahre ist Viele Grüße und Danke wilds
INFO FLASH
SP95 steigt (geringfügig)
Im Formular für 2017 steht in der Sektion zum Bausparen:
"Höchstbetrag 672 € (1.344 € ab vollendetem Alter von 18 bis 40 Jahren des Unterzeichners am Anfang des Steuerjahres). Dieser Betrag erhöht sich für den Ehepartner, den Partner und für jedes Kind, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörte."
Das hängt davon ab, auf wen der oder die Bausparverträge laufen. Sind beide Ehepartner Vertragspartner, zählt das Alter des jüngeren - in diesem Fall der Ehefrau. D.h. Lösung a) 3*1.344 EUR, weil ein Vertragspartner unter 40 Jahre. Läuft der Bausparer ausschließlich auf den Ehemann, greift Lösung c). Lösung b) ist in keiner Konstellation korrekt
Hallo wilds, ich würde fast befürchten, dass es zu Lösung d) kommt: Ehemann (in LU & über 40) zzgl. Kind: 2*672 Ehefrau: 1.344 Es gibt zwei Möglichkeiten: Anruf in Remich und einfach Nachfragen bzw. bestätigen lassen oder aber... und mit Sicherheit die "schönere" Lösung: die Frau in den Vertrag des Mannes aufnehmen lassen. Das ist ein Formular und nach 2-4 Wochen Wartezeit erledigt. Haben wir ebenso gehandhabt, gerade wegen der LU-Regelung 🙂
@Kurtis: Soweit ich weiß, können Kinder nicht in den Vertrag aufgenommen werden, sondern lediglich der Vertrag komplett auf ein Kind übertragen werden (die Bausparkasse muss zustimmen). Das Kind muss zum Zeitpunkt des Übertrags jedoch mindestens 16 Jahre alt sein und meiner Meinung nach können die Beiträge dann gar nicht mehr angesetzt werden. In Bezug auf die Steuern demnach keine gute Lösung 🙂