Das ändert nichts.
Sobald der BSV einmal in der Vergangenheit in der Steuererklärung angegeben wurde unterliegt er den aktuellen Steuergesetzen.
Also nochmal: BSV wird ab diesem Jahr nicht mehr eingetragen. Was passiert: a) mit den bisherigen Steuervorteilen? Erfolgt direkt die Rückbelastung trotz das der BSV noch weiterläuft? b) Wann kommt die Sperre? c) Woher weiß das Steueramt, das ich den BSV weiterbediene bzw gekündigt habe wenn ich diesen nicht mehr in die Steuererklärung eintrage?
Mit den bisher erhaltenen Steuervorteilen passiert erst mal nichts. Erst ab Auszahlung kann etwas damit passieren je nach Verwendung und Alter des BSV.
Die Sperre tritt in Kraft, ab dem Jahr der Auszahlung, wenn das Bausparguthaben nicht wohnwirtschaftlich verwendet wird.
Wenn der Steuerbeamte ein wenig aufpasst und sieht, dass in den Vorjahren ein BSV abgesetzt wurde und irgendwann nicht mehr kann es passieren, dass er nachfragen wird ob er noch besteht und Sie sind zur Antwort verpflichtet. Ob Sie den BSV weiterbedienen oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Die Bausparbeiträge können auch über das 40. Lebensjahr hinaus abgesetzt werden, da es keine Grenze gibt!! Das Alter von 40 Jahren spielt nur eine Rolle mit der Absetzbarkeit des doppelten Beitrages. Man kann den doppelten Beitrag zwischen dem 18. und 40. Lebensjahr absetzen, jedoch bis zu dem Jahr in dem man 41 wird. Danach wieder die standardmäßigen 672,-€. Bei verheirateten Paaren gilt immer das Alter des jüngsten Erwachsenen, welche berechtigt sind eine Steuererklärung abzugeben.
Beispiel:
1 Person, geb. 03.11.1977 (39J): 1344€ f. 2017 und 2018, ab 2019 672€
Beispiel Ehepaar:
Mann, geb. 03.11.1970 (46J), Frau, geb. 05.03.1980 (37J) -> 2x1344€ bis 2021 (Frau ist am 1.1.21 40J. alt), 41J. am 1.1.2022 -> 2x672€
Kinder erhöhen den Beitrag um 1344€ bzw. 672€. Dies gilt so lange bis das Kind sein eigenes Geld verdient, denn ab dann ist es berechtigt eine eigene Steuererklärung zu machen.
Was passiert, wenn man als Ehepaar 2 gleiche BSV hat und diese beiden nach 10 Jahren nicht zu wohnwirtschaftlichen Zwecken auszahlen lässt. Erhält man dann Sperre für den 1. und Sperre und Steuerrückforderung für den 2.?
PS: Das ist ja wohl der Hammer, du schliesst mit dem Segen des Staates vor 15 Jahren die BSV ab mit dem klaren Hinweis, dass du sie nach 10 Jahren nicht wohnwirtschaftlich verwenden musst und dann im Nachhinein... So ein Scheiss, das ist doch echt Betrug am Sparer. Also null Verlass auf die aktuelle Steuerrechtsprechung, vielleicht nächstes Jahr schon wieder anders.
Man wird nicht rückwirkend besteuert, aber gesperrt. Dies gilt für beide Personen/Verträge.
Der Staat hat nie seinen Segen dazu gegeben. Regulär sollte das Geld auch nach 10J. in die Immobilie investiert werden. Wenn ein Vertrag 10J alt war wurde das nur nicht mehr kontrolliert.
Es wurde wohlwissend toleriert vom Steueramt.
Am besten termin auf der bank machen.
War vor 1 woche auch hin da ich fast im gleichen fall bin. Alle kontrakte wurden bei jedem rückwirkend geändert.
Das geld muss für wohnwirtschaftliche zwecke verwendet werden. Nur in das eigene haus. Sollte man einen teil des hauses vermieten kann man das geld auch nicht für das vermietete nehmen. Nicht alle bauvorhaben werden bewilligt. Und noch paar so sinnlose reglungen.
Lg
Es spielt keine Rolle wie viele BSVs Sie haben. Alle Verträge, welche steuerlich geltend gemacht wurden, unterliegen den aktuellen Steuergesetzen.
In Ihrem Beispiel (Auszahlung nach 10J., keine wohnwirtschaftliche Verwendung) werden alle 3 BSVs nicht rückwirkend besteuert, aber Sie werden gesperrt. Bei Kündigung gibt es eine 6-monatige Frist, aber es besteht die Möglichkeit das Guthaben auch sofort auszuzahlen gegen Zahlung einer Gebühr.
Mir ist eine Sache immer noch nicht ganz klar. Der Link https://www.raiffeisen.lu/de/privatkunden/sparen/klassische-sparprodukte/bausparkonto sagt in einem Absatz folgendes:
"Werden Steuervergünstigungen in Anspruch genommen, unterliegt der Bausparvertrag einer Bindungsfrist von 10 Jahren, die für die Verwendungsmöglichkeiten des BausparGUTHABENS maßgebend ist. Das Bauspar-DARLEHEN muss in jedem Fall, ob innerhalb oder außerhalb der Bindungsfrist wohnwirtschaftlich verwendet werden."
Wir sprechen hier ja immer über die Verwendung des Bausparguthabens. Das Bauspardarlehen, das häufig gar nicht in Anspruch genommen wird, wurde noch nicht wirklich thematisiert.
Nehmen wir an, wir haben einen Bausparvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahren, bei dem das Bausparguthaben nach diesen 10 Jahren auch korrekt wohnwirtschaftlich eingesetzt wird. Was ist, wenn ich das Bauspardarlehen gar nicht in Anspruch nehme? Wenn die Information in dem Link korrekt ist, müsste dies ja dann auch zu einer zukünftigen Sperre führen, oder???
Grundlegend mal eine Info: Ein Bausparvertrag hat keine FESTE Laufzeit. Die Laufzeit des BSV richtet sich nach Bausparsumme, Sparbeitrag, Tarif etc. Selbst nach Zuteilung des Vertrages kann dieser noch Jahre weiterlaufen bis maximal zur Bausparsumme. Nach der Zuteilung steht das Guthaben, optional auch das Bauspardarlehen, zur Auszahlung bereit.
Die 10J. haben nur mit der Steuer etwas zu tun, denn Sie ist maßgeblich dafür, ob man rückwirkend besteuert wird oder nicht, wenn das Guthaben optional plus Bauspardarlehen anderweitig verwendet wird.
Man ist nicht verpflichtet das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen, denn ein Verzicht ist möglich.
Der Betrag, der von der Bausparkasse ausgezahlt, ob nur Bausparguthaben oder die gesamte Bausparsumme als Darlehen, soll gesamt in die eigengenutzte Immobilie investiert werden, dass es steuerlich korrekt ist.
Hallo zusammen, ich habe noch eine Frage zu folgendem Passus der Seite:
https://www.raiffeisen.lu/de/privatkunden/sparen/klassische-sparprodukte/bausparkonto
"Das Alter entspricht dem Alter des jüngsten volljährigen Vertragsnehmers am 1. Januar des entsprechenden Jahres."
Ist es bei gemeinsamer Veranlagung wirklich so, dass ein Vertrag definitiv auf den Partner laufen muss, der zum 01.01. eines Jahres unter 41 Jahren ist?
Was passiert denn in folgender Konstallation bei gemeinsamer Veranlagung: Ein Vertrag läuft auf den Partner über 41 Jahre und kein Vertrag läuft auf den Partner unter 41 Jahre?
Können die verdoppelten Beiträge in dieser Konstellation auch abgesetzt werden oder muss ein Vertrag definitiv auf den Partner unter 41 Jahren laufen?
Vielen DANK Marco
Ein Beispiel um es zu verdeutlichen:
Mann 45J. alt Frau 39J. alt (wurde 2017 39J. alt->doppelter Beitrag 2x672,-€ pro Person für 2017-2019, ab 2020 reguläre 672,-€ pro Person)
->steuerlich absetzbar für den Mann 672,-€ auf den Vertrag mit seinem Namen und 1344+672(Teil des Mannes) auf den Vertrag der Frau einzahlen oder direkt alles auf den Vertrag der Frau einzahlen.