logo site
icon recherche
Forum / Steuern und Finanzen

Bausparvertrag ab 2017  

Profilbild von
sunshine3
33 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Hallo zusammen, im Zuge der Steuerreform ändern sich ja auch die absetzbaren Beträge bei den Bausparverträgen. Annahmen: Der Bausparer, auf den der Vertrag läuft, ist unter 40 Jahren, der Bausparvertrag läuft mindestens 10 Jahre und der Bausparvertrag wird später auch korrekt genutzt.

Jetzt kann der Bausparer ja ab 2017 statt der 672 Euro im Jahr den doppelten Betrag steuerlich absetzen = 1.344 Euro. Die weiteren Haushaltsmitglieder sind 1 Person über 40 Jahren und ein minderjähriges Kind. Wie viel kann für die beiden Personen aus diesem Bausparvertrag an Beträgen abgesetzt werden?

Vielen Dank im Voraus!


Profilbild von
Lux2015
134 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Guckst Du hier

https://www.raiffeisen.lu/de/privatkunden/sparen/klassische-sparprodukte/bausparkonto


Profilbild von
sunshine3
33 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Super, vielen Dank. Der Link ist sehr informativ!


Profilbild von
Ruwertal
482 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Bedeutet das das der Bausparer beim Abschluss unter 40 ist oder am ende der Laufzeit ?


Profilbild von
ondskapt
423 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Die jährlichen Einzahlungen auf den Bausparvertrag können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. -> Bis einschliesslich 40 Jahre.


Profilbild von
CaptainHook
636 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Verwendungsmöglichkeiten außerhalb der Bindungsfrist Sollte der Bausparer später dann doch nicht bauen, modernisieren oder renovieren wollen, kann nach Ablauf der Bindungsfrist über das Bausparguthaben frei verfügt werden. Die am 01. Januar 2017 in Kraft tretende Steuerreform sieht folgendes vor: Falls das Kapital, welches im Rahmen eines Bausparvertrags angespart wurde, nicht für persönliche Wohnzwecke verwendet wird, sind in der Zukunft keine Steuervergünstigungen mehr im Rahmen für alle zukünftig abgeschlossenen Bausparvertrags möglich.

Gilt das auch für Altverträge, die vor 2017 abgeschlossen wurden, also gilt dies rückwirkend?!


Profilbild von
Gimli
14 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Leider ja, lt. meinem "Bauspar-Vertreter" gilt das auch rückwirkend für Altverträge.


Profilbild von
Schaoten
483 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Ja- das gilt auch rückwirkend, d.h. folgegemäss erfolgt dann auch eine rückwirkende Korrektur der Steuerfestsetzungen seitens Luxembourg (Info aus Vortrag Wonnebauer - wieviel Jahre rückwirkend habe ich leider vergessen...)


Profilbild von
sunshine3
33 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Der Link von Lux2015 https://www.raiffeisen.lu/de/privatkunden/sparen/klassische-sparprodukte/bausparkonto sagt in einem Absatz folgendes:

"Das Bauspar-Darlehen muss in jedem Fall, ob innerhalb oder außerhalb der Bindungsfrist wohnwirtschaftlich verwendet werden."

Was ist denn, wenn ich das Darlehen des Bausparvertrags gar nicht in Anspruch nehme?


Profilbild von
obitwo
327 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Dann tritt - nach Ablauf der Bindungsfrist - der von CaptainHook zitierte Absatz in Kraft (s. oben):

"Verwendungsmöglichkeiten außerhalb der Bindungsfrist..."


Profilbild von
Wasserband
50 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Vorsicht, nichts verwechseln. Aktuell: Nach 10 Jahren (nach Ablauf der Bindungsfrist), kann über das BausparGUTHABEN frei verfügt werden. Ab 2017 ist es allerdings so, dass, sollte das BSV Guthaben auch nach der Bindungsfrist von 10 Jahren nicht wohnwirtschaftlich verwendet werden, dürfen keine SPARBEITRÄGE mehr steuerlich geltend gemacht werden. QUELLE: Wüstenrot.lu Dort steht nichts von rückwirkender Betrachtung/Aberkennung bereits bestehender BSV. Für Neuverträge: OK, aber Altverträge? Glaube ich nicht


Profilbild von
CaptainHook
636 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Das wäre zumindest logisch, da auch sonst alle anderen Steuergesetze nie rückwirkend angewendet wurden. Das wäre ein Novum.


Profilbild von
Davidned
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Die Steuerreform sieht vor, dass alle Bausparverträge, egal ob Alt- oder Neuvertrag, nach den aktuellen Steuergesetzen behandelt werden.

Musterbeispiele innerhalb 10 J.:

- Kündigung eines BSV innerhalb 10 J., . wohnwirtschaftliche Verwendung -> rückwirkende Besteuerung, aber keine Sperre . anderweitige Verwendung -> rückwirkende Besteuerung und Sperre

- Zuteilung des BSV innerhalb 10 J. . wohnwirtschaftliche Verwendung -> steuerlich korrekt . anderweitige Verwendung -> rückwirkende Besteuerung und Sperre

Musterbeispiele nach 10J.:

- Kündigung des BSV nach 10J. . wohnwirtschaftliche Verwendung-> keine rückwirkende Besteuerung . anderweitige Verwendung -> keine rückwirkende Besteuerung, aber Sperre

- Zuteilung des BSV nach 10J. . wohnwirtschaftliche Verwendung -> steuerlich korrekt anderweitige Verwendung -> keine rückwirkende Besteuerung, aber Sperre

Sperre bedeutet, dass ab dem Jahr der Auszahlung keine Bausparbeiträge in der Steuererklärung anerkannt werden, lebenslänglich.

Die rückwirkende Besteuerung wird immer bis zu dem Jahr gerechnet, in dem der BSV das erste Mal in der Steuererklärung angegeben wurde.

Eine Auszahlung des Bausparguthabens ist immer möglich, aber je nach Phase, Alter etc. sind steuerliche Nachteile möglich. Die Nachteile muss man immer auf den Einzelfall runterbrechen.

Hoffe ich konnte so ein bisschen Licht ins Dunkle bringen.


Profilbild von
Davidned
0 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Ganz wichtig ist auch der Verwendungszweck, denn auch dort gibt es Einschränkungen.

Bildlich gesagt: Wenn man die Immobilie auf den Kopf stellt und alles was rausfällt gilt nicht als wohnwirtschaftliche Verwendung, auch die Küche. Kurz gesagt, alles was fest mit der Immobilie verbunden ist und nicht mitgenommen werden kann gilt als wohnwirtschaftliche Verwendung. Streitthemen wie z. B. Außenanlagen, Gartenhaus, Terrasse sollten immer mit dem Steueramt abgesprochen werden und am besten schriftlich zur Absicherung.


Profilbild von
kiwu2009
192 Messages

Offline

7 Jahren  ago  

Hallo, was passiert wenn ich bisher den Bausparvertrag abgesetzt habe, kann ich dann einfach diesen ab dem Jahr 2017 nicht mehr absetzen, obwohl ich diesen noch weiterhin habe und zahle (also nur nicht mehr in der Steuererklärung angeben)? Kommt dann auch eine Strafe auf mich zu oder wird rückwirkend die Steuer zurückverlangt werden?