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Forum / Steuern und Finanzen

Bankgeheimnis - und dann?  

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feyfam
134 Messages

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16 Jahren  ago  

.. kann mir mal jemand erklären, was es für Luxemburg bedeuten würde, wenn man hier "Einschränkungen" beim Bankgeheimnis macht? Überall steht was anderes, der eine sagt, es würde sich nix ändern, andere sagen, wenn die Tür offen is, dann ist sie offen. Ich habe das Gefühl, das dreht jeder so, wie es ihm passt (besonders in der Politik). Aber welche Konsequenzen bedeutet das?


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EddieIrvine79
392 Messages

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16 Jahren  ago  

Leute, die ihr Geld illegalerweise in Luxemburg geparkt haben, werden es dann wohl abziehen. Was die Banken dann machen, werden wir sehen.


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franz2
257 Messages

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16 Jahren  ago  

Angeblich ist 1/3 des Bankensektors mit Private Banking beschäftigt. Und die meisten Einleger kommen nicht nach L, weil hier die Mädchen (bzw. Jungs) so schön sind, oder die Banken soviel mehr Zinsen zahlen, sondern weil sie nicht wollen, dass sie grundlos (oder mit Grund) von irgendeiner Behörde finanziell durchleuchtet werden, so wie das in D ja schon seit letztem Jahr gesetzlich genehmigt ist. Wenn diese Barriere fällt, ja dann kann es schon passieren, dass viele Kleinkunden abschwirren, sich die Scheinchen unter die Matratze legen, und die Banken dann zuviel Personal haben, das sie los werden mÜssen. Die Grosskunden haben sowieso andere Möglichkeiten, die nagelt man auch ohne Bankgeheimnis nicht. Deshalb ist die Hetzerei von Steinbrück m.E. nach unnötig - sie wird nicht viel Steuern bringen - aber evtl. Arbeitsplätze kosten.


Profilbild von member_10_year
Jumbo
SLS | D | 697 Messages

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16 Jahren  ago  

Wie im anderen Thread bereits gesagt. Fällt in lux das Bankgeheimnis. Wird Lux. löcherig wie ein schweizer Käse. d.h. Lux läßt sich die Butter vom Brot nehmen. Die Kunden werden weg gehen und die Banken auch.


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franz2
257 Messages

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16 Jahren  ago  

Jetzt ist Juncker also offiziell: D und F werden dagegen stimmen, wenn es darum geht, ob L auf die schwarze Liste kommt. Im Klartext: L bleibt das Bankgeheimnis, das aber soweit aufgeweicht wird, dass z.B. D auf Anfrage Auskunft erhält. Details sind nicht bekannt, aber d.h. evtl, dass das deutsche Finanzamt keinen Richterbeschluss, sondern nur noch einen begründeten Verdacht haben muss, um in L Amtshilfe zu erhalten. Wenigstens bleibt uns so der automatische Informationsfluss erspart, der ja mit einem Schlag alle Schwarzsparer in Bedrängnis gebracht hätte. Im Gegenzug wurde auch beschlossen, dass die Doppelbesteuerungsabkommen neu verhandelt werden. D.h., es gehen vielleicht weniger kleine Sparer flöten, aber dafür mehr grössere Gesellschaften, die einzig wegen der veralteten Doppelbesteuerung hier sind. Für die Beschäftigungslage ist das evtl. eine gute Nachricht, denn ich meine, dass viele Kleinsparer mehr Aufwand verursachen, als ein paar Briefkastengesellschaften. Es bleibt also weiter spannend.....