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Forum / Steuern und Finanzen

Bagatellregel DBA luxembourg-Deutschland  

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Baker
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6 Jahren  ago  

Hallo Mitglieder.

Brauche mal ein Feedback von denjenigen die Erfahrung mit folgendem Situation haben. Bitte keine Kommentare von Leuten die etwas vermuten sondern bitte lediglich von Erfahrungen.

Im April fange ich einen neuen Job im technischen Vertrieb in Luxemburg an mit einer Reisehäufigkeit von ca. 30 – 40 %. Wohnen tue ich in Deutschland.

Laut Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxembourg und Deutschland gibt es eine Bagatellregel mit 19 Tagen. Sprich, jeder weitere Tag, den ich außerhalb Luxembourg arbeite muss im Wohnsitzland (Deutschland) versteuert werden. Das ist klar und verständlich. Da ich auch Mieteinnahmen in Deutschland habe, möchte ich mich natürlich auch an diese Regel halten und alles beim Finanzamt angeben.

Meine Frage bezieht sich daher auf die Rückerstattung dieser gezahlten Steuern dann in Luxembourg, speziell beim Thema Firmenwagen. Ich bekomme einen Firmenwagen gestellt, der auch privat genutzt werden darf. Daher ist dieser Firmenwagen in Zukunft mit 1.5 % vom Listenpreis von meinem Gehalt zu versteuern. Wenn ich bei meiner Steuerklasse (alleinstehend und keine Kinder) diese Rechnung mache, bezahle ich theoretisch in Luxembourg mehr Steuern als ich es in Deutschland tuen würde denn dort wird ein Firmenwagen nur mit 1 % versteuert.

Hat da jemand Erfahrung wie sowas in der Praxis aussieht? Wie wird das vom Finanzamt angerechnet und wie sieht das entsprechende Lux. Steuerrecht aus. Wenn es wirklich darum geht Steuern in Deutschland zu entrichten und in Luxembourg zurückzubekommen stehe ich am Ende ja sogar noch besser da?

Danke für ernstgemeintes Feedback. Ist ein wenig komplizierter aber vielleicht findet sich ja ein Vertriebler mit Firmenwagen und Wohnsitz in Deutschland.

LG


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info
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6 Jahren  ago  

Zitat "Reishäufigkeit von 30 - 40%"

Dann hoffe ich für dich das nicht >25% deiner Arbeitszeit an Dienstreisen in Deutschland anfallen. Ansonsten bist du zu 100% in Deutschland sozialversicherungspflichtig und da die luxemburger Versicherungssätze die deutschen Ansprüche nicht abdecken flattert dir die Rechnung über die Fehlbeiträge in Haus.


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Baker
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6 Jahren  ago  

Nein, die Reisetätigkeiten sind weltweit.


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bonsai
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6 Jahren  ago  

Die Thematik ist ja schon kompliziert genug - den FIRMENWAGEN da mit rein zu bringen, topt das ganze ja noch .... Da fehlt jetzt nur noch der Punkt "anteilige Mehrwertsteuer für Privatnutzung in Deutschland entrichten" --> sorry, bei dem Punkt kann ich nicht helfen.

Bemerkung zu dem Punkt: "...Bagatellregelung 19 Tage - jeder WEITERE Tag mus in D versteuert werden... ": ich denke, das ist so nicht richtig. Mein Verständnis ist:

- Arbeit ausserhalb Lux bis zu 19 Tagen: Deutschland verzicht auf Versteuerung, wenn der Teil in Luxemburg versteuert wird

- Arbeit ausserhalb Lux MEHR als 19 Tage: ALLE Tage, die ausserhalb Lux gearbeitet werden, müssen in D versteuert werden (alle, und nicht nur die Tage, die die Bagatellgrenze sprengen)

 

Wie Info schon erwähnt hat, ist die Schallmauer ">25% in DEUTSCHLAND gearbeitet"... das ist dann relevant für Sozialversicherung ...


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luxinspe
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6 Jahren  ago  

Für die 19 Tage ist richtig, dass bei einem Überschreiten alle Tage (nicht nur die 19 Tage überschreitenden) in Deutschland versteuert werden müssen.

Zudem zählt für die 19 Tage und die 25% Grenze, dass es auf die Tage, die nicht in Luxemburg gearbeitet wurden, ankommt. Ob du in Deutschland oder in Australien im Einsatz warst, ist von der Wirkung her gleich.

Bei 30-40% Einsatzzeiten außerhalb Luxemburgs hast du auf jeden Fall ein Problem ...


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Baker
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6 Jahren  ago  

Hallo Bonsai, genau so meinte ich es auch. Ich habe bereits etwas gelesen, dass der Lux. Arbeitgeber die Steuern ab dem 19 Tag nicht abführt und man sozusagen die Lux festgelegte Steuer einbehält, damit man Sie dann am Ende des Jahres nach Deutschland abführen kann. Laut meiner momentanen Rechnung wären meine zu entrichteten Steuern in Lux sogar höher als entsprechender Satz in Deutschland wegen dem 1.5 % Anteil in Lux. Die Frage ist eher wie genau dass alles funktioniert.

Bis jetzt sind noch keine Erfahrungskommentare hier anwesend.

 

@Luxinspe. Danke für deinen Kommentar jedoch wiederholst lediglich was bereits geschrieben worden ist. Und wenn ich 30-40 % ausserhalb Lux tätig sein sollte, warum habe ich dann ein Problem? Wie bereits gesagt bekomme ich die Lux Steuer zurück und bezahle meinen Steuersatz in Deutschland nach. Dein Kommentar is daher qualitativ minderwertig und basiert auf Vermutungen.

 

Würde mich über Erfahrungen freuen und nicht über Thesen und Vermutungen.

LG Baker


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Ross
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6 Jahren  ago  

Mit über 25% wirst du in D sozialversicherungspflichtig, das ist eine andere Thematik als Steuern.


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Baker
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6 Jahren  ago  

@ Ross. Ich werde aber nicht über 25 % in Deutschland unterwegs sein sondern 30 bis 40 % in Europa.

 

LG Baker


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Ross
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6 Jahren  ago  

Die 25% zählen auch so: Ausserhalb von L wo du angestellt bist. Also alles ausserhalb L zählt und du sagst du bist > 30% auf Reisen......


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Baker
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6 Jahren  ago  

@ Ross. Das stimmt so nicht. Laut Finanzamt Trier zählen die 25 % in Verbinung mit der Sozialversicherung nur wenn man als Arbeitnehmer mehrer Arbeitgeber innerhalb der EU hat.


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luxinspe
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6 Jahren  ago  

@Baker: Ein bisschen freundlicher zu sein, kann nicht schaden. Hier versuchen alle nur zu helfen und haben es nicht verdient, dafür noch beschimpft zu werden.

Wegen der Steuern würde ich mir keine so großen Sorgen machen. Für meine Frau müssen wir ca. 20 Prozent des Luxemburger Gehaltes in Deutschland versteuern. Da man in Deutschland diverse Ausgaben steuerwirksam absetzen kann, führt das dazu, dass wir nur ein paar Hundert Euro nachzahlen müssen. Das ist im Vergleich zur normalen Versteuerung in Luxemburg sogar finanziell günstiger.

Das mit der Sozialversicherung kenne ich anders. Ich weiß auch nicht, inwieweit ich Auskünften des Finanzamtes zur Sozialversicherung vertrauen würde.


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Baker
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6 Jahren  ago  

Danke Luxinspe. Wie genau geht Ihr denn da vor? Bekommt deine Frau dann sozusagen alle Tage ausserhalbs Lux dann bereits steuerfrei vom Arbeitgeber ausgezahlt? Also Beispiel. Ich arbeite 40 Tage im Jahr Europaweit. Bedeuted dass ich für 2 Monate die steuer in Lux nicht zu zahlen habe. Diese dann mit einem in Deutschland festgelegten Satz nachzuzahlen habe. Ist das so Korreckt? Das mit der Steuer sehe ich auch entspannt. Denn durch den Firmenwagen ist mein Gesamtsteuersatz sogar höher als einer in Deutschland.

 

Danke für dein Feedback.

LG Baker


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luxinspe
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6 Jahren  ago  

Zum Monatsende meldet meine Frau jeweils, wie viele Tage sie außerhalb Luxemburgs unterwegs war und für diese Tage bekommt sie das Gehalt ohne Steuerabzug ausgezahlt. In Deutschland machen wir dann eine ganze normale Steuererklärung. Dort werden dann auch die nicht in Deutschland steuerpflichtigen Gehaltsteile zur Ermittlung des Steuersatzes berücksichtigt.


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Baker
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6 Jahren  ago  

Danke Luxinspe. Könntest du eine Prognose wagen bezüglich Firmenwagen? Sprich, denkst du ich bekomme dann die gesamte Steuer zurück? die 1.5 % Regelung ist ja ein steuerlicher Abzug?

Frage bleibt dann nur wie die die das dann in Deutschland einrechnen.

 

LG Baker


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luxinspe
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6 Jahren  ago  

Beim Firmenwagen kann ich dir leider nicht weiterhelfen, da ich noch keinen hatte. Wenn die 1,5% auf deinem Gehaltszettel als Gehaltsbestandteil gelistet sind und dadurch das Bruttogehalt erhöhen, gehe ich davon aus, dass die genauso behandelt werden, wie das übrige Gehalt auch.

Eine unschöne Sache gibt es noch beim deutschen Finanzamt zu beachten. Bei der Festsetzung der Steuervorauszahlungen werden aller steuermindernden Aspekte nicht berücksichtigt. Das führt bei uns dazu, dass wir den vierfachen Betrag der festgesetzen Steuer als Vorauszahlung leisten müssen. Die Differenz gibt es dann erst nach der Steuererklärung zurück.