Hallo Mitglieder.
Brauche mal ein Feedback von denjenigen die Erfahrung mit folgendem Situation haben. Bitte keine Kommentare von Leuten die etwas vermuten sondern bitte lediglich von Erfahrungen.
Im April fange ich einen neuen Job im technischen Vertrieb in Luxemburg an mit einer Reisehäufigkeit von ca. 30 – 40 %. Wohnen tue ich in Deutschland.
Laut Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Luxembourg und Deutschland gibt es eine Bagatellregel mit 19 Tagen. Sprich, jeder weitere Tag, den ich außerhalb Luxembourg arbeite muss im Wohnsitzland (Deutschland) versteuert werden. Das ist klar und verständlich. Da ich auch Mieteinnahmen in Deutschland habe, möchte ich mich natürlich auch an diese Regel halten und alles beim Finanzamt angeben.
Meine Frage bezieht sich daher auf die Rückerstattung dieser gezahlten Steuern dann in Luxembourg, speziell beim Thema Firmenwagen. Ich bekomme einen Firmenwagen gestellt, der auch privat genutzt werden darf. Daher ist dieser Firmenwagen in Zukunft mit 1.5 % vom Listenpreis von meinem Gehalt zu versteuern. Wenn ich bei meiner Steuerklasse (alleinstehend und keine Kinder) diese Rechnung mache, bezahle ich theoretisch in Luxembourg mehr Steuern als ich es in Deutschland tuen würde denn dort wird ein Firmenwagen nur mit 1 % versteuert.
Hat da jemand Erfahrung wie sowas in der Praxis aussieht? Wie wird das vom Finanzamt angerechnet und wie sieht das entsprechende Lux. Steuerrecht aus. Wenn es wirklich darum geht Steuern in Deutschland zu entrichten und in Luxembourg zurückzubekommen stehe ich am Ende ja sogar noch besser da?
Danke für ernstgemeintes Feedback. Ist ein wenig komplizierter aber vielleicht findet sich ja ein Vertriebler mit Firmenwagen und Wohnsitz in Deutschland.
LG