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Toleranter
237 Messages

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2 Jahren  ago  

Eine Frage an die Community:

Das Schlagwort "Babyjahre" und "Anrechnung auf die Renten" macht oft verbal die Runde, jedoch erschliessen sich mir die detaillierten "Auswirkungen/Vorteile" nicht - kennt sich jemand damit tiefer aus? Auf der Seite der CNAP habe ich die Hinweise/Infos gelesen, aber ...

Selbst wenn beide Elternteile permanent in Lux gearbeitet haben und keiner "Extra" zuhause zwecks Erziehung des Kindes geblieben ist, kann ich mir diese Jahre "gutschreiben" lassen.

Gem. CNAP könnte es gar auf beide aufgeteilt werden, wird es aber in der Regel nicht.

=> 1. Es ist also keine Pflicht, effektiv unbezahlte Zeit (also zuhause gewesen zu sein) in Anspruch genommen zu haben, um diese Babyjahre anerkannt zu bekommen?

=> 2. Wie wirken sich diese effektiv aus, wenn ich doch sowieso in der Zeit Pflichtbeiträge durch ein Arbeitsverhältnis hatte?

=> Höhere Entgeltpunkte, sprich monetär?

Liegen Erfahrungen im Forum vor?

Danke vorab

 

 


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MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

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2 Jahren  ago  

Du hast nur die Zeit betrachtet. Wenn Du nach der Geburt ausgesetzt hast, dann werden 24 (oder 48) Monate als Pflichtversicherungszeiten anerkannt; das sollte man auf jeden Fall "mitnehmen". Hast Du allerdings weitergearbeitet, auch Teilzeit, dann bekommst Du diese Zeit natürlich nicht doppelt angerechnet.

Aber, was viele übersehen, man erhält ja auch noch eine "Rentengutschrift"!Der Satz: "Das berücksichtigte Einkommen darf nicht geringer sein als 270,28 Euro pro Kind und pro Monat zum Index 100 (Basisjahr 1984)."  ist leider nicht gerade aufschlussreich.

270,28 Euro auf das Jahr 2022 hochgerechnet sind 270,28 * 877,01/100 * 1,52 = 3.243,36 Euro entsprechender Monatslohn! Für 24 Monate sind das dann ca. 86.000 Euro, die Minimum dem Rentenkonto zusätzlich pro Kind gutgeschrieben werden; zusätzlich zu dem, was Du in der Zeit verdient hast. Es kann noch mehr sein, wenn Du Deine Stunden zur Kindererziehung in den 24 Monaten nach Geburt reduziert hast und Dein Durchschnittsgehalt der 12 Monate vor der Geburt abzüglich des aktuellen Gehaltes mehr als die 3.243,36 Euro betragen.

Pro Kind erhöhst Du damit Deine Rente aktuell um ca. 125 Euro, also kein kleiner Betrag.

https://guichet.public.lu/de/citoyens/travail-emploi/pension-vieillesse/assurance-pension/demander-baby-years.html

 


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Toleranter
237 Messages

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2 Jahren  ago  

SUPER MischMasch - Top, wenngleich keine "leichte Kost" ...:-)

Danke 


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Luxi1
645 Messages

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2 Jahren  ago  

Werden einem die 24 Monate denn als Pflichtversicherungszeit anerkannt, wenn man eine Lücke hat oder einem mit 58 noch zwei Jahre fehlen zur Rente mit 60?


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

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2 Jahren  ago  

Grundsätzlich werden Zeiten für die Rentenversicherung nie doppelt anerkannt und gelten immer genau für den Leistungszeitraum.

Wenn jemand direkt nach der Geburt seines Kindes z.B. 6 Monate ausgesetzt hat, dann werden auch nur diese 6 Monate als Pflichtzeit "aufgefüllt". Die übrigen 18 Monate bis zum 2. Lebensjahr sind ja dann durch die erneute Arbeitsaufnahme sowieso Pflichtversicherungszeiten.  Die 18 Monate kann man dann NICHT in eine andere Rentenlücke verschieben!


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Luxi1
645 Messages

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2 Jahren  ago  

danke!


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Kurtis
229 Messages

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2 Jahren  ago  

Ich greife das Thema nochmal auf, da es sich mir noch nicht ganz erschliesst,

wo genau die Monate und mit welchem Betrag aufgeführt werden. 

MISCHMASCH hat es erläutert, dazu stellt sich mir noch zusätzlöich die Frage des ausweises:

Auf das Beispiel zurückkommend:

3.243,36 € (min) X 12 Mo = 38.920,32 €

24 Monate stehen einem zu bei einem Kind

Bedeutet dies:

Im jährlichen Extrait carriere der CCSS steht dann:

Annahme Geburt erfolgte im Jan 2011 (jedes Elternteil ist weiter arbeiten gegangen, in 2010 wurde effektiv der Betrag von 38.920,32 im Durchschnitt von einem Elternteil verdient, es erfolgt keine Aufteilung, das Paar einigt sich auf die Mutter hinsichtlich Anrechnung-Anerkennung)

...

2009 / Pflichtvers. / 12 Mo / 37.000 € (Verdienst der Ehefrau)

2010 / Pflichtvers. / 12 Mo / 38.920,32 €

2011 / Pflichtvers. / 12 Mo / 38.920,32 €

2012 / Pflichtvers. / 12 Mo / 38.920,32 €

2012 / BABYJAHR / 38.920,32 € (die ersten 12 Mo)

2013 / Pflichtvers. / 12 Mo / 41.000 € (Annahme)

2013 / BABYJAHR /38.920,32 € (die Monaten 13-24)

Korrekt?

 


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

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2 Jahren  ago  

Ok, ich versuche es ein wenig ausführlicher zu erklären:

Ich gehe hier davon aus, dass die Babyjahre nur von einem Elternteil beantragt werden. Prinzipiell können diese auch aufgeteilt werden.

"Für die Berechnung der Babyjahre gilt der monatliche Durchschnitt der beitragspflichtigen Einkünfte, die für die Pflichtversicherung im Laufe der 12 Versicherungsmonate, die unmittelbar dem Monat der Geburt oder Adoption vorangehen, berücksichtigt wurden."

Von diesem Durchschnittsgehalt wird das Gehalt, das nach der Geburt beitragspflichtig noch weiterverdient wird wieder abgezogen.  D.h. Hast Du aufgehört zu arbeiten, dann steht Dir das Durchschnittsgehalt als Babyjahr "Renteneinkommen" voll zu; arbeitest Du Teilzeit 50% weiter, dann bleibt nur die Hälfte übrig und wenn Du normal weiter arbeitest, dann ist Dein Babyjahr Rentenanspruch erst einmal Null!

So gut so schlecht: Es heißt aber auch: "Das berücksichtigte Einkommen darf nicht geringer sein als 270,28 Euro pro Kind und pro Monat zum Index 100 (Basisjahr 1984)."

Hast Du also Null Anspruch oder weniger als der "normierte" Wert von 207,28 Euro im Monat (bei Index 877,01 und Aufwertungsfaktor 1,52 im Jahr 2022 sind das die o.g. 3.243,36 Euro), dann bekommst Du wenigsten den Betrag von 3.243,36 Euro für 2022 gutgeschrieben!  Im Jahr 2011 wären das 270,28 * 737,83 (Index)/100 * 1,424 (Aufwertungsfaktor) = 2839,75 Euro pro Monat gewesen (~34.077 Euro pro Jahr)! Und für 2012 ein wenig weniger, da das Durchschnittseinkommen in Luxemburg gesunken war und der Aufwertungsfaktor nur noch 1,420 betrug!

Hättest Du 90.000 Euro p.a. vor der Geburt verdient und 2 Jahre nicht weiter gearbeitet, dann betrüge die Einzahlung auf Dein Rentenkonto für die Babyjahre weiterhin 90.000 Euro für diese 2 Jahre.

Im Versicherungsverlauf der CCSS steht dann z.B. bei Geburt im Januar 2011:

2010 / Pflichtvers. / 12 Mo. / xx.xxx € 2011 / Pflichtvers. / 12 Mo. / xx.xxx €2011 / Babyjahr    /                  34.077,00 € (die ersten 12 Monate)2012 / Pflichtvers. / 12 Mo. / xx.xxx €2012 / Babyjahr    /                 33.981,29 €  (die Monate 13-24)2013 / Pflichtvers. / 12 Mo / xx.xxx € ....


Profilbild von member_10_year
MischMasch
Trier | Deutschland | 337 Messages

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2 Jahren  ago  

2010 / Pflichtvers. / 12 Mo. / xx.xxx €

2011 / Pflichtvers. / 12 Mo. / xx.xxx €

2011 / Babyjahr / 34.077,00 € (die ersten 12 Monate)

2012 / Pflichtvers. / 12 Mo. / xx.xxx €

2012 / Babyjahr / 33.981,29 € (die Monate 13-24)

2013 / Pflichtvers. / 12 Mo / xx.xxx €

....


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Kurtis
229 Messages

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2 Jahren  ago  

Hallo MischMasch,

wow - vielen Dank - die Antwort werde ich jetzt intensiv "studieren" ...:-)

Danke nochmal