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Forum / Steuern und Finanzen

AWV-Meldepflicht  

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JFSebastian
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11 Jahren  ago  

Kurze Frage zur AWV-Meldepflicht an die Bundesbank.

FAQ der Bundesbank: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Service/Meldewesen/Aussenwirtschaft/Grundlagen/faqs_zur_awv_zahlungsmeldungen.pdf?__blob=publicationFile

Zahlung des luxemburger Arbeitgebers direkt ans deutsche Girokonto des Grenzgängers > meldepflichtig (wenn über Limit) Zahlung des luxemburger Arbeitgebers ans luxemburger Girokonto des Grenzgängers und von dort eigene Überweisung ans deutsche Girokonto > nicht meldepflichtig

Im Rahmen von SEPA wollte ich nämlich das luxemburgische "Durchleitungs-"Girokonto abschaffen, handele mir aber dann die Meldepflicht ein.

Meinungen dazu?

Danke im Voraus


Profilbild von message_count_500
PsstGeheim
764 Messages

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11 Jahren  ago  

Du hast Recht mit deinen Ausführungen, sehe ich genauso. Und Glückwunsch, dass dein Gehalt über der Freigrenze von 12.500 € liegt 😉


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JFSebastian
6 Messages

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11 Jahren  ago  

Ja, das wäre schön - geht aber nicht um Gehalt sondern um Abfindung - das ist weniger schön.


Profilbild von message_count_100
Sarceni
137 Messages

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11 Jahren  ago  

Wenn es um eine Abfindung geht, dann handelt es sich in der Regel um eine einmalige Leistung.

Was spricht dagegen, einmalig die Zahlung bei der Bundesbank anzumelden? Das wird die eh nicht jucken.


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blubblub
15 Messages

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11 Jahren  ago  

was spricht dagegen die Ueberweisung zu splitten? Davon abgesehen ist die Meldepflicht nur für statistische Zwecke gedacht und nicht um den Geldverkehr in irgendeiner Form zu kontrollieren. Wenn du 12499 und dann nochmal 5 Euro ueberweist ist das ganz legal und ohne Meldepflicht.


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RoyalFalcon
110 Messages

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11 Jahren  ago  

hallo,

soweit ich informiert bin ist ein "splitten" nicht "legal" kann mich sarceni nur anschließen

Meldung machen, dann ist man auf der sicheren Seite


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blubblub
15 Messages

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11 Jahren  ago  

ach so stimmt, man darf nur ganze Summen überweisen.