Kurze Frage zur AWV-Meldepflicht an die Bundesbank.
FAQ der Bundesbank: http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Service/Meldewesen/Aussenwirtschaft/Grundlagen/faqs_zur_awv_zahlungsmeldungen.pdf?__blob=publicationFile
Zahlung des luxemburger Arbeitgebers direkt ans deutsche Girokonto des Grenzgängers > meldepflichtig (wenn über Limit) Zahlung des luxemburger Arbeitgebers ans luxemburger Girokonto des Grenzgängers und von dort eigene Überweisung ans deutsche Girokonto > nicht meldepflichtig
Im Rahmen von SEPA wollte ich nämlich das luxemburgische "Durchleitungs-"Girokonto abschaffen, handele mir aber dann die Meldepflicht ein.
Meinungen dazu?
Danke im Voraus