Es scheint, als ob das Trierer Finanzamt inzwischen die Mitteilungen aus dem internationalen Informationsaustausch ausgewertet hat und bei den Grenzgängern nach ihren Löhnen aus unselbständiger Arbeit fragt. Haben noch andere hier diese Anfragen erhalten?
Weiß jemand, warum die Anfrage sich auf das Jahr 2015 (und andere Veranlagungszeiträume) bezieht? Der Informationsaustausch hat doch 2017 mit den Daten für das Jahr 2016 begonnen und ein Austausch hinsichtlich Lohnzahlungen gabe es seit 2015 für das Jahr 2014, glaube ich.
Außerdem "bittet" das Finanzamt um Einreichung der Steuererklärung für das Jahr 2015. Mir wurde aber vom Finanzamt versichert, dass ich in Deutschland keine Steuererklärung abgeben muss, wenn ich keine dort zu versteuernden Einkünfte habe, bzw. diese über Freibetrag oder Abgeltungssteuer abgedeckt sind.
Was hat sich daran geändert? Ich habe denen gegenüber nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass ich in Luxemburg arbeite.
Schönen Gruß