Hallo, kann mir jemand erläutern, wann der außerberufliche Freibetrag von 4500 bei der Berechnung des Steuersatzes angewendet wird und ob dieser auch bei meiner Steuererklärung angewendet werden kann. Meine Situation: Ich, Angestellter in Luxemburg. Meine Frau, selbständig in Deutschland. Steuerklasse 2. Vielen Dank.
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SP98 gönnt sich in Luxemburg eine Mini-Erhöhung
5 Jahren ago