@PsstGeheim
Nicht "vorübergegangen" sondern "gewöhnlich", wer einen zweiten AG hat, oder über eine AG Vereinbarung die Heimarbeit zum gewöhnlichen Arbeitsort macht und die 25% Grenze überschreitet fällt darunter. Wer aber zB nur einmalig ein Projekt betreut und in einem Jahr die 25% überschreitet fällt auch nicht darunter, da es auch hier aussergewöhnliche Umstände sind. Ebenso wie Corona hat den Charakter einer gewöhnlichen Situation nicht erfüllt.
Wer übrigens früher bereits unter die Regelung gefallen ist dem hat Corona da auch nicht raus geholfen, genau wie bei der Besteuerung auch. Für die GG bleibt alles wie vor Corona.